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Abgeordnete beschließen 1.200 € Mindestpension bei mindestens 40 Arbeitsjahren

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Wer 40 Jahre oder länger erwerbstätig war, wird ab 2020 eine Pension von zumindest 1.200 € netto – bzw. 1.315 € brutto – erhalten. Ehepaaren wird ein Betrag von 1.500 € netto (1.782 € brutto) gebühren. Der Nationalrat hat mit breiter Mehrheit grünes Licht für eine entsprechende Novelle zum ASVG und weiteren Sozialversicherungsgesetzen gegeben. Nur die NEOS stimmten gegen die ÖVP-FPÖ-Initiative.

Angerechnet werden bis zu zwölf Monate Präsenz- bzw. Zivildienst sowie bis zu fünf Jahre Kindererziehungszeiten. Der Pensionsbonus sei eine wichtige Maßnahme zur Senkung von Altersarmut, sind sich die Abgeordneten weitgehend einig. Erhalten sollen den Bonus nur Personen, die in Österreich leben, auf diverse Begünstigungen wie den Entfall der Rezeptgebühr wird dieser keinen Einfluss haben.

Beschlossen hat der Nationalrat darüber hinaus zahlreiche weitere sozial- und arbeitspolitische Initiativen. Dazu zählen etwa die Valorisierung des Pflegegelds ab 2020, die volle Anrechnung von Zeiten der Elternkarenz für Gehaltsvorrückungen, ein Rechtsanspruch auf den sogenannten "Papamonat" und eine Härtefallregelung für selbständig Beschäftigte, die Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen müssen. Zudem sollen Unternehmen, die freiwillige HelferInnen im Katastrophenfall von der Arbeit freistellen, eine Entschädigung von 200 € pro Tag erhalten. In Form von Entschließungen sprechen sich die Abgeordneten unter anderem für eine pensionsrechtliche Besserstellung von Nachtschwerarbeit und ein gesetzliches Verbot von Konversionstherapien an Minderjährigen aus.

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