Gesetz stellt klar: Vermieter müssen Heizthermen reparieren
Wird in einer Mietwohnung die Heiztherme oder der Warmwasserboiler defekt, muss künftig der Vermieter die Kosten für die Reparatur bzw. den Austausch übernehmen. Ein entsprechende gesetzliche Klarstellung wird vom Bautenausschuss des Nationalrats empfohlen und könnte damit noch im Dezember endgültig vom Parlament beschlossen werden. Die Bestimmung soll auch für Wohnungen gelten, die nicht in den vollen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen. In den vergangenen Jahren vom Mieter bezahlte Reparaturkosten können allerdings nicht vom Vermieter zurückgefordert werden. Zufrieden mit dem von Regierung initiierten Gesetz zeigten sich nicht nur die Koalitionsparteien, auch FPÖ, Grüne und NEOS stimmten zu. Die Opposition kritisiert allerdings, dass eine geplante umfassende Reform des Mietrechts, die Wohnen insgesamt leistbarer machen soll, weiter auf sich warten lässt.
Klargestellt wird mit der Wohnrechtsnovelle auch, dass Zubehör wie Kellerabteile, Autoabstellflächen oder Gärten zu einer Eigentumswohnung gehören, wenn sie dieser, etwa im Wohnungseigentumsvertrag, eindeutig zugeordnet sind. Eine separate Eintragung im Grundbuch ist nicht mehr zwingend erforderlich. Inkrafttreten sollen die neuen Bestimmungen bereits Anfang 2015.
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