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Wasserprivatisierung und Spekulationsverbot im Parlament diskutiert

In der Plenarsitzung des Nationalrates am Mittwoch, den 30. Jänner, haben die Abgeordneten den Dringlichen Antrag des BZÖ betreffend Schutz des heimischen Wassers diskutiert. In der Debatte waren die VertreterInnen der sechs Fraktionen darüber einig, dass es keinen Ausverkauf der österreichischen Wasserversorgung geben dürfe. Bereits am Vormittag war das geplante Spekulationsverbot für Gebietskörperschaften Thema einer Aktuellen Stunde.

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Ausgangspunkt für den Dringlichen BZÖ-Antrag war eine derzeit verhandelte EU-Richtlinie, die die Konzessionsvergabe öffentlicher Dienstleistungen – unter anderem auch für die Wasserversorgung – an private Anbieter einheitlich regeln soll.

Besagte Richtlinie bezeichnete BZÖ-Klubobmann Josef Bucher in seiner Begründung des Dringlichen Antrages als Anschlag auf das österreichische Trinkwasser und warf der Regierung vor, gegen die Interessen der ÖsterreicherInnen zu handeln. Die Richtlinie sehe zwar keine zwingende Privatisierung der Wasserversorgung vor. Die Erfahrung habe aber gezeigt, dass viele zuerst unbedenklich scheinende Regelungen unabsehbare Folgen haben könnten. Österreich solle das Ansinnen in der EU deshalb "abdrehen", so Bucher.

Faymann für Wasserversorgung in öffentlicher Hand

Bundeskanzler Werner Faymann versuchte in seiner Antwort zu beruhigen und sprach sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung in Österreich aus. Er betonte, die in Diskussion stehende EU-Richtlinie sehe keine Einschränkung der Autonomie der Wasserversorgung vor. Es gehe dabei darum, Vergabeverfahren für Gemeinden zu regeln. Sollte die EU jedoch in der Zukunft eine verpflichtende Privatisierung des Wassers vorschreiben wollen, könne Österreich diesen Beschluss aufgrund notwendiger Einstimmigkeit jederzeit blockieren, erklärte der Kanzler.

Ebenfalls gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung sprach sich SPÖ-Klubchef Josef Cap aus. Er brachte deshalb einen SPÖ-ÖVP-Entschließungsantrag ein, laut dem die Regierung dem Parlament ein Verfassungsgesetz vorlegen soll, das die Sicherstellung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand gewährleiste.

ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf betonte wie seine Vorredner, die EU-Richtlinie zwinge niemanden zur Privatisierung der Wasserversorgung, für das österreichische Wasser bestehe also keine Gefahr. Körperschaften sollten jedoch trotzdem das Recht auf die Auslagerung dieses Sektors an Dienstleister haben, solange sie die Kontrolle über die Versorgung behielten – wie dies etwa bereits jetzt mit Wassergenossenschaften geschehe.

Freiheitliche unterstützen Antrag der Regierungsfraktionen

FPÖ-Mandatar Martin Strutz erklärte, seine Fraktion werde dem Antrag der Regierungsfraktionen zustimmen. Es gelte, das österreichische Wasser vor dem Zugriff von Spekulanten zu bewahren. Strutz betonte jedoch, dass die geplante Richtlinie trotzdem Anlass zur Sorge vor Täuschung durch EU-VertreterInnen gebe, wie diese bereits in der Vergangenheit vorgekommen wären. Für die

Ausnahme der Wasserversorgung und anderer Dienstleistungen der öffentlichen Hand aus der EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe sprach sich Grün-Abgeordnete Christiane Brunner aus. Die Richtlinie öffne nämlich die Hintertür für Privatisierungen, da sich der Druck auf Gemeinden in Finanznot stark erhöhen könne.

Auch Team Stronach Klubobmann Robert Lugar sprach sich gegen die Richtlinie aus. Er sei für Privatisierungen, wenn diese Vorteile durch Konkurrenz für die BürgerInnen brächten. Das sei jedoch im Falle der Wasserversorgung ausgeschlossen, weshalb derartige Konzessionsvergaben nicht geregelt, sondern verboten werden sollten.

Aktuelle Stunde zu Spekulationsverbot

Bereits am Vormittag hatten die Abgeordneten in einer Aktuellen Stunde das von den Grünen gewählte Thema „Genug gezockt: strenges Verbot für Spekulationen mit Steuergeld jetzt“ diskutiert. In der Debatte standen das geplante Spekulationsverbot für Gebietskörperschaften sowie die Spekulationsgeschäfte der Bundesländer in der Vergangenheit im Mittelpunkt. Alle Fraktionen warfen sich dabei gegenseitig vor, mit dem Steuergeld der BürgerInnen fahrlässig umgegangen zu sein.

Den Oppositionsparteien gingen die derzeitigen Pläne der Regierung zur Verhinderung von Spekulationen durch Gebietskörperschaften nicht weit genug. Die Grünen kritisierten, dass mit den vorgesehenen Neuerungen Spekulationsfälle wie in Niederösterreich oder Salzburg nicht ausgeschlossen würden. Ähnlich sah das das BZÖ. Beide Fraktionen forderten deshalb eine einheitliche Buchführung von Bund, Ländern und Gemeinden sowie klar durchsetzbare Sanktionen im Falle von Verstößen.

Das Team Stronach plädierte dafür, dass Länder zukünftig ausschließlich bei der Bundesfinanzierungsagentur Geld leihen können sollten. Dann gebe es automatisch Transparenz und ein Spekulationsverbot. Die FPÖ wiederum verlangte, das Spekulationsverbot für Gebietskörperschaften müsse an ein Spekulationsverbot auf die Ressource Wasser gekoppelt werden.

Die Koalitionsfraktionen SPÖ und ÖVP betonten die Bedeutung des vorliegenden Pakets, um Spekulation einen Riegel vorzuschieben und Transparenz in die Geschäfte der Gebietskörperschaften zu bringen.

Fekter und Schieder zuversichtlich

Finanzministerin Maria Fekter und Finanzstaatssekretär Schieder zeigten sich zuversichtlich, dass die Regierungsvorhaben Spekulationen von Gebietskörperschaften einen wirkungsvollen Riegel vorschieben werden. Mit dem angestrebten Bundesverfassungsgesetz würde Spekulation für den gesamten staatlichen Bereich, also auch ausgelagerte Körperschaften und Unternehmen in Staatsbesitz, verboten. Durch die zusätzlichen Vereinbarungen des Bundes mit Ländern, Gemeinden und Städten seien auch klare Regeln für Finanzgeschäfte sowie entsprechende Sanktionen gegen Verstöße gegeben.

Detaillierte Berichte zur Aktuellen Stunde und der Dringlichen Anfrage entnehmen Sie bitte der Parlamentskorrespondenz.