News 09.04.2025, 18:07

EU-Ausschuss des Bundesrats zu europäischer Verteidigungsbereitschaft

Auch die Verlängerung der Gasspeicher-Verordnung war Thema.

Das von der Europäischen Kommission vorgestellte Weißbuch "Europäische Verteidigungsbereitschaft 2030" beschäftigte den EU-Ausschuss des Bundesrats. Das Weißbuch dient dazu, politische Vorgaben in konkrete Aktionen zu übersetzen und auch Rechtsvorschläge in einer Vielzahl von Bereichen anzustoßen.

Das Weißbuch soll dazu beitragen, bis 2030 in der EU Verteidigungsbereitschaft herzustellen, erklärte eine Expertin des Bundeskanzleramts. Es baut auf der aktuellen EU-Bedrohungseinschätzung auf, nach welcher Russland als grundlegende Bedrohung für die europäische Sicherheit eingestuft wird. Die Europäische Kommission hat auch einen Entwurf für das SAFE-Finanzierungsinstrument sowie einen Vorschlag zur Lockerung der Maastricht-Schuldengrenze von 3 % des BIP für Verteidigungsausgaben vorgesehen.

Österreich unterstützt Stärkung der Verteidigungsbereitschaft

Österreich unterstützt das Weißbuch als wichtigen Schritt zur Stärkung der europäischen Verteidigungsbereitschaft und wird sich konstruktiv in die Umsetzung von Maßnahmen einbringen, so die Expertin.

Mit dem Weißbuch bekommen wir einen "Werkzeugkasten" zur Verfügung gestellt, so ein Experte der Wirtschaftskammer. Jeder Mitgliedstaat könne selbst in die Hand nehmen, welches Werkzeug er davon in Anspruch nimmt. Das Weißbuch adressiere die Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft. Wichtig sei, dass Österreich weiterhin wettbewerbsfähig bleibe, so der Experte.

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) trat gegen eine Vergemeinschaftung von Schulden ein. Mit einem Antrag auf Stellungnahme forderte er die Bundesregierung dazu auf, jede diesbezügliche Zustimmung zu Finanzierungsmodellen auf EU-Ebene zu verweigern. Dieser blieb in der Minderheit.

Laut Weißbuch soll die Ukraine bei der Produktion und Beschaffung von Waffen und Munition weiter finanziell unterstützt werden.

Verlängerung der Gasspeicher-Verordnung

Auch die Gasspeicher-Verordnung beschäftigte den Ausschuss. Die diesbezüglich gültige Regelung läuft Ende des Jahres aus und ist eine sogenannte EU-Notfallverordnung aus dem Jahr 2022. Sie schreibt den Mitgliedsstaaten vor, ihre unterirdischen Gasspeicher jeweils bis zum 1. November zu 90 % zu füllen. Zudem sieht ein Befüllungspfad bestimmte Zwischenziele für die Monate Februar, Mai, Juli und September vor. Ziel ist die Erhöhung der Versorgungssicherheit.

Zunächst waren – abgesehen von der Verlängerung - von der Kommission keine inhaltlichen Veränderungen der bisherigen Regelungen vorgesehen. Mehrere Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, forderten jedoch mehr Flexibilität bei den Befüllungszielen, um Marktspekulationen und Marktmanipulationen entgegenzuwirken, legte ein Experte des Wirtschafts- und Energieministeriums im Ausschuss dar. Bei den Verhandlungen zeichne sich diesbezüglich ein guter Kompromiss ab, so der Experte.