Mit einer Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz und zum ASFINAG-Gesetz wird eine abgestufte Maut für den Schwerverkehr eingeführt. ÖVP, Grüne und NEOS stimmten den Gesetzesänderungen zu, während SPÖ und FPÖ Teile der Novelle als problematisch ansehen.
2024 fließt damit neben der Anrechnung von Infrastrukturkosten und einem Preis für Lärmemissionen auch die Höhe der CO2-Emissionen in die Berechnung der Maut für Schwerfahrzeuge ein. Damit will man erreichen, dass in den nächsten Jahren eine deutlich schadstoffärmere LKW-Flotte auf den Straßen unterwegs ist.
Im Sinne der Vereinheitlichung des Mautsystems im EU-Raum, wie sie die EU-Richtlinie vorgibt, führt Österreich auch eine Eintagesvignette ein. Als Teil der Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Teuerung soll es für 2024 keinen Anstieg der Vignettenpreise geben.
Gemeinsam mit der Novelle zur Maut wurden zwei Initiativanträge der Koalitionsfraktionen einstimmig beschlossen. Im ASFINAG-Gesetz wird geregelt, dass die ASFINAG 3 % der von ihr eingehobenen Benützungsentgelte an die Länder für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation weitergeben muss. Bisher war nur 1 % dafür vorgesehen. Im Bundesstraßengesetz wird festgelegt, dass Photovoltaikanlagen in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn als Bestandteile einer Bundesstraße gelten.
Der Verkehrsausschuss diskutierte auch zahlreiche Anträge von SPÖ, FPÖ und NEOS, die entweder vertagt oder abgelehnt wurden.