Ministerialentwurf Gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden
Kurzinformation
Ziele
- Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Eisenbahnsicherheit
- Bestimmung eines optimalen Niveaus der technischen Harmonisierung, um grenzüberschreitende Eisenbahnverkehrsdienste in der Union und mit Drittländern zu erleichtern, zu verbessern und auszubauen
- Reduktion von drei Verwaltungsebenen für Eisenbahnen auf zwei Verwaltungsebenen
- Etablierung einer einzigen nationale Sicherheitsbehörde in Österreich
- Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für das Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen
- Reduktion nationaler Regelungen
Inhalt
- Etablierung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als einzige nationale Sicherheitsbehörde für Hauptbahnen und vernetzte Nebenbahnen
- Übergang der Zuständigkeit für nicht-öffentliche Eisenbahnen von der Bezirksverwaltungsbehörde an den Landeshauptmann
- Einführung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen durch die Eisenbahnagentur der Europäischen Union oder im Falle eines nur nationalen Einsatzes eines Schienenfahrzeuges durch das BMK
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 03.09.2020