Einlangen NR
Datum | Stand des parlamentarischen Verfahrens | Aufklappen |
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28.07.2021 | Einlangen im Nationalrat | |
29.07.2021 | Vorgesehen für den Finanzausschuss | |
22.09.2021 | 121. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens |
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz – PfandBG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, die Insolvenzordnung, das Insolvenzrechtseinführungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden
Mit der Schaffung des neuen Pfandbriefgesetzes (PfandBG) wird eine effiziente und kostengünstige Finanzierungsquelle für die Banken geschaffen. Durch die Einbettung der einheitlichen österreichischen Rechtsgrundlage in den vorgegebenen unionsrechtlichen Rechtsrahmen soll die Attraktivität des österreichischen Marktes für gedeckte Schuldverschreibungen erhöht und mögliche Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union beseitigt werden.
Stand: 28.07.2021