Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 90

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Dazu gibt es einige spezifische Begleitmaßnahmen.

Vorsorgeuntersuchung neu: Erstmals 2005 wird nun alters- und geschlechtsspezifisch differenziert untersucht und gezielt auf die Erreichung definierter Vorsorgeziele hingearbeitet.

Die medizinische Vorsorge: Dafür werden zur Durchführung weiterer wesentlicher Vorsor­geprogramme und Behandlungsmaßnahmen von überregionaler Bedeutung im Rahmen der Artikel-15a-Vereinbarung zum Gesundheitswesen ab 2005 3,5 Millionen € zur Verfügung stehen.

Die Novelle zum Tabakgesetz: Zigarettenkonsum stellt in Österreich das bedeutendste vermeidbare Gesundheitsrisiko und die größte Ursache für frühzeitige Sterblichkeit dar. 2,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher rauchen regelmäßig, zirka 800 000 davon sind stark nikotinabhängig, und 14 000 Menschen sterben jährlich an den Folgen des Tabakkonsums. Die österreichischen Sozialversicherungen haben dafür jedes Jahr Behandlungskosten in Höhe von 2 Milliarden € aufzuwenden. In diesem Sinne beinhaltet die Novelle zum Tabakgesetz einen umfassenden Schwer­punkt­katalog, über den wir heute noch diskutieren werden.

Zweiter Punkt: Qualitätssicherung, Gesundheitsqualitätsgesetz. Im Rahmen der Ver­hand­lungen über die Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern ist es gelungen, die Notwendigkeit einer Qualitätssicherung für das österreichische Gesundheitswesen für alle Sektoren der Gesundheitsdienstleistungen außer Streit zu stellen. Ein Rahmen­gesetz zur umfassenden, sektorübergreifenden Qualitätssicherung mit der Verpflich­tung zum Aufbau einer Qualitätsberichterstattung, mit Sanktionsmechanismen bei we­sentlichen Verstößen im Bereich der Qualitätssicherung, mit einer österreichweit einheitlichen Planung und Dokumentation ist Teil des vorliegenden Gesundheits­reformgesetzes 2005.

Drittens: Innovationen. – Das Gesundheitstelematikgesetz hat, wie bereits ange­sprochen wurde, zum Ziel, bundeseinheitliche Mindeststandards für die Datensicher­heit beim elektronischen Transport von Gesundheitsdaten zu schaffen.

Faktum ist, dass erhebliche Datenmengen mittels elektronischen Medien ausgetauscht werden. Dabei sei erwähnt, dass aktuell eine große Anzahl personenbezogener Gesund­heitsdaten per Fax und mit allen damit verbundenen Vertraulichkeitsrisken über­mittelt werden.

Das Gesundheitstelematikgesetz, Herr Bundesrat Einwallner, greift in keiner Weise in die mit dem Datenschutzgesetz gewährleisteten Rechte ein. Im Gegenteil: Durch die verbindliche Festlegung von Mindestsicherheitsstandards für den elektronischen Daten­transport trägt es dazu bei, dass die Geheimhaltungsrechte wirksam gewahrt werden können. Die Vorteile der Nutzung von telematischen Anwendungen sind unver­kennbar. Auf diese Weise können zum Beispiel – um nur zwei Punkte zu erwähnen – Doppeluntersuchungen vermieden werden, und in Notfällen stehen dem behandelnden Arzt die benötigten Daten unmittelbar zur Verfügung.

Die e-card: Mit der flächendeckenden Einführung der e-card für alle ÖsterreicherInnen im Jahr 2005 wird nun eines der modernsten und sichersten Gesundheitskarten­projekte auf Chipkartenbasis in Europa verwirklicht; ein Meilenstein in der euro­päischen Gesundheitslandschaft. Ausgehend von der Praxis Dr. Milan Kornfeind – die Burgenländerinnen und Burgenländer werden sich freuen –, wo jetzt der Musterbetrieb für zirka 2 700 Trausdorfer und Osliper Patienten begonnen hat, sollen bis Ende 2005 rund acht Millionen sozial- und krankenversicherungspflichtige Bürger und die 12 000 Vertragsordinationen mit der intelligenten Chipkarte ausgestattet sein.

 


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