Grundlagen
Die Präsidentin des Nationalrats richtete den Budgetdienst im Juli 2012 zur Unterstützung des Nationalrats bei der Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle der Haushaltsführung des Bundes ein. Grundlage bildete eine politische Vereinbarung der fünf damals im Parlament vertretenen Parteien. Nähere Details zur Arbeitsweise des Budgetdienstes sind in einer Ausschussfeststellung des Budgetausschusses festgelegt. Auf dieser basiert auch der Produkt- und Leistungskatalog des Budgetdienstes, der mit den Budgetsprecher:innen der Klubs vereinbart wurde. Er erfüllt seine Aufgaben unabhängig und unter Beachtung der Grundsätze der Unparteilichkeit, der Äquidistanz zu allen Fraktionen und der Transparenz. Alle Analysen und Anfragebeantwortungen werden auf der Website des Parlaments veröffentlicht.