Die Baukonjunktur hat sich im Vorjahr insbesondere im Bereich des Hochbaus deutlich eingetrübt und in den aktuellen Prognosen wird für 2024 eine Fortsetzung des Abschwungs in der Bauwirtschaft erwartet. Diese Entwicklung zeigt sich auch bereits in den steigenden Arbeitslosenzahlen im Bausektor.
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang am 27. Februar 2024 ein Konjunkturpaket für den Wohnbau mit einem Gesamtvolumen von etwa 2,5 Mrd. EUR präsentiert, dessen Eckpunkte mit dem Ministerratsvortrag 89/10 näher erläutert wurden. Es sieht steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Baukonjunktur, die Bereitstellung von Bundesmitteln für die Schaffung von mehr und leistbarem Wohnraum, befristete Maßnahmen zur Erleichterung der Schaffung von Eigentum und Förderungen zur Verbesserung der Qualität des vorhandenen Wohnraums vor.
Zur konkreten Umsetzung der einzelnen im Ministerratsvortrag angeführten Maßnahmen wurden in der Nationalratssitzung am 28. Februar 2024 einige Gesetzesanträge eingebracht, die zunächst nur wenige Details enthielten. In der Finanzausschusssitzung am 14. März 2024 bzw. in der Nationalratssitzung am 20. März 2024 wurden zu diesen Anträgen dann umfassende Abänderungsanträge eingebracht. Wesentliche Teile des Konjunkturpakets wurden mittlerweile vom Nationalrat beschlossen. Noch offen sind insbesondere die Kompetenzänderung zur Wohnraummobilisierung (z. B. Leerstandsabgaben), die eine Verfassungsänderung erfordert, und der Handwerkerbonus. Zum bereits am 28. Februar 2024 eingebrachten Initiativantrag 3944/A zu einer Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes läuft bis 3. April eine Ausschussbegutachtung. Für die Umsetzung des Handwerkerbonus wurde in der Nationalratssitzung am 21. März 2024 der Initiativantrag 3988/A eingebracht, der dann voraussichtlich in der Nationalratssitzung Mitte April beschlossen werden wird.
Die eingebrachten Initiativanträge und die umfassenden Abänderungsanträge zu diesen Gesetzesanträgen enthalten keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen bzw. zu deren Bedeckung. Auch nähere Angaben zu volkswirtschaftlichen und umweltpolitischen Auswirkungen oder Annahmen zu den betroffenen Unternehmen bzw. Bürger:innen liegen mangels Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) nicht vor. Durch diese Vorgehensweise wird die Qualität und Transparenz des Gesetzgebungsprozesses deutlich eingeschränkt.
Die konjunkturelle Wirkung des Wohnbaupakets hängt maßgeblich vom Ausmaß der zusätzlich ausgelösten Investitionen in den Wohnbau (inklusive Sanierungen) ab. Bei einigen Maßnahmen, wie etwa dem Handwerkerbonus und der Aussetzung der Nebengebühren für das Eigenheim, ist von hohen Mitnahmeeffekten und somit von einer geringen konjunkturellen Wirkung auszugehen. Bei den an die Länder gerichteten Maßnahmen hängen die Effekte stark davon ab, inwieweit die Länder die vom Bund bereitgestellten Mittel für zusätzliche Wohnbauprojekte verwenden. Das WIFO erwartet in seiner aktuellen Konjunkturprognose für 2024 nur sehr geringe konjunkturelle Effekte und auch die für 2025 angenommenen Effekte fallen moderat aus. Ein etwas stärkerer Konjunktureffekt wird dann für 2026 erwartet. Das IHS rechnet in seiner aktuellen Konjunkturprognose mit etwas höheren konjunkturellen Effekten. Da die Wirkung der Maßnahmen teilweise erst verzögert eintritt und der Gültigkeitszeitraum der meisten Maßnahmen mit zwei bis drei Jahren für eine Konjunkturstabilisierung eher großzügig angelegt ist, besteht die Gefahr, dass das Konjunkturpaket mittelfristig prozyklisch wirkt.
Im Hinblick auf die Auswirkungen des Konjunkturpakets auf das Preisniveau ist zu erwarten, dass es durch die höhere Nachfrage zu leicht preistreibenden Effekten in der Bauwirtschaft kommt. Auf die Immobilienpreise sollte die Ausweitung des Angebots hingegen mittelfristig einen dämpfenden Effekt haben. Der Bodenverbrauch wird durch das Konjunkturpaket weiter steigen, einen dämpfenden Effekt haben die Mittel für Sanierungen und die für den Zweckzuschuss festgelegten Einschränkungen auf verdichteten und mehrgeschossigen Wohnbau. Die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energie.
In dieser Analyse werden auf Grundlage der bisher erfolgten Beschlüsse bzw. eingebrachten Gesetzesanträge die einzelnen Maßnahmen des Konjunkturpakets und ihre finanziellen Auswirkungen dargestellt, soweit Informationen in den vorliegenden Unterlagen enthalten sind bzw. von den Ressorts dazu Informationen bereitgestellt wurden. Darüber hinaus werden die Ausgaben der Länder für Wohnbauförderung und die Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag dargestellt. Eingangs werden die Rahmenbedingungen zur Entwicklung der Baukonjunktur skizziert.