COVID-19-Transparenzgesetz
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMF |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erforderte in den verschiedensten Themenbereichen ein besonders rasches Vorgehen der Bundesregierung, um dadurch die negativen Auswirkungen der Krisensituation für die Bevölkerung bzw. die Gesamtwirtschaft bestmöglich abzufedern. Im Sinne der verfassungsmäßig vorgesehenen Kontrolle der Verwaltung durch den Nationalrat ist es erforderlich, diesen mit umfangreichen Informationen zu den materiellen sowie finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen zur Abfederung der negativen Folgen von COVID-19 auszustatten.
Ziel(e)
Umfangreiche Information des Nationalrats zu den COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen der Regierung
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Grundsätzlich werden mit diesem Entwurf
- neue Berichtspflichten der Ministerien an den Nationalrat für die Zukunft geschaffen,
- die Erstellung eines Berichts über die Monate März bis Dezember 2020 geregelt,
- bestehende Berichtspflichten werden der fachlich einschlägigen Bundesministerin bzw. dem fachlich einschlägigen Bundesminister übertragen und gegenüber dem kompetenten Ausschuss des NR vorgesehen,
- Intervalle der Berichtspflichten vereinheitlicht
Im Detail:
Artikel 1):
Neben der bestehenden Berichtspflicht des Bundesministers für Finanzen über Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, soll zukünftig auch von den einzelnen haushaltsleitenden Organen über Maßnahmen, für welche Mittel des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds herangezogen wurden, berichtet werden.
Außerdem soll im Sinne der Transparenz von den haushaltsleitenden Organen zusätzlich ein einmaliger Bericht über die Monate März bis Dezember 2020 vorgelegt werden, in welchem die Maßnahmen die aus finanziellen Mitteln des Fonds bedeckt wurden, detailliert dargestellt sind
Artikel 2)
Zukünftig soll die Berichtspflicht über Maßnahmen des Härtefallfondsgesetzes nicht länger durch den Bundesminister für Finanzen, sondern durch die fachlich primär zuständigen Bundesministerinnen für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bzw. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus erfolgen.
Artikel 3)
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den derzeit bereits freiwillig erstellten monatlichen Bericht über die Maßnahmen zur Corona-Kurzarbeit. Außerdem wird der Bericht zukünftig statt vom Bundesminister für Finanzen von der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend in den zuständigen Ausschuss eingebracht.
Artikel 4) und 5):
Festlegung, dass die Berichte gegenüber den "einschlägigen" Ausschüssen des Nationalrates vorgelegt werden.
Artikel 6):
Anpassung des gesetzlichen Berichtsintervalls
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Finanzielle Auswirkungen sind der Personalaufwand zur Erstellung von laufendenden Berichten an den Nationalrat sowie die Erstellung eines einmaligen Berichts für die Monate März bis Dezember 2020.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑286 |
‑257 |
0 |
0 |
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
286 |
257 |
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|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
gem. BFRG/BFG |
|
|
|
286 |
257 |
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Erläuterung der Bedeckung
Der Personalaufwand zur Erstellung von Berichten ist je nach inhaltlicher Zuständigkeit des haushaltsleitenden Organs im jeweiligen Detailbudget der betroffenen UG bedeckt.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
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2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
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Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Bund |
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212,18 |
2,68 |
190,03 |
2,36 |
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
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2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
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Maßnahme / Leistung |
Körper-schaft |
Verwgr. |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Bericht für die Monate März bis Dezember 2020 |
Bund |
VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a |
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11 |
50,0 |
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Laufendes Berichtswesen |
Bund |
VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a |
|
|
132 |
30,0 |
132 |
30,0 |
|
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Artikel 1)
Die neue Berichtsverpflichtung wird zu erhöhten Personalaufwand bei den einzelnen Bundesministerien führen. Zum Zeitpunkt des Monatserfolgs August haben neben dem Bundesminister für Finanzen bislang 11 haushaltsleitende Organe Mittel des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds erhalten.
Seitens von Fachexperten des Bundesministeriums für Finanzen wird für das laufende Berichtswesen ein maximaler Zeitaufwand von 30 Stunden pro Monat (12 Mal) bei den einzelnen haushaltsleitenden Organen (11) angenommen ( = Fallzahl 132).
Für den einmaligen Bericht über die Monate März bis Dezember 2020 wird ein unterschiedlicher Personalaufwand je nach Ministerium zwischen 20 und 160 Stunden angenommen, gewichtet mit dem Wissen, dass es für bestimmte Materien (zB Härtefallfonds) schon bestehende Berichte gibt, wird ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 50 Stunden angenommen.
Artikel 2) Aufgrund der bloßen Änderung der Zuständigkeiten für die Berichtsvorlage ergeben sich inhaltlich keine finanziellen Auswirkungen.
Artikel 3) Unabhängig von einer gesetzlichen Berichtspflicht wird bereits derzeit schon freiwillig im Rahmen des Monatserfolgs über die CORONA-Kurzarbeit berichtet, durch die bloße Änderung der Zuständigkeiten sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
Artikel 4 und 5) Durch die bloße Änderung des Berichtsadressaten sind keine finanziellen Auswirkungen abzusehen.
Artikel 6) Die monatliche Vorlage des Berichts entspricht bereits der jetzigen Praxis, daher ist von keinen finanziellen Auswirkungen auszugehen.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bund |
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74.263,92 |
66.511,48 |
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Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 568770755).