Die Vereinigung besteht aus ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern. Ordentliche Mitglieder können die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, der:die Präsident:in und Vizepräsident:in des Rechnungshofs, Volksanwält:innen, Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats, Landtagsabgeordnete sowie Stadtsenatsmitglieder und Gemeinderät:innen der Landeshauptstädte sowie der Städte mit eigenem Statut und zwar sowohl des Aktiv- wie des Ruhestands sein.
Mitglieder des EU-Parlaments und EU-Kommissar:innen sowohl des Aktiv- wie auch des Ruhestandes können ebenfalls ordentliche Mitglieder der Vereinigung sein.
Ordentliche Mitglieder können ferner Witwer und Witwen dieser Mandatar:innen und Funktionär:innen sein, sofern sie die Mitgliedsbeiträge leisten. Unterstützende Mitglieder können auch Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften sein.