Vereinigung Öffentlicher Mandatar:innen

Die Vereinigung Öffentlicher Mandatar:innen (VÖM) ist eine Interessensvertretung auf verschiedenen politischen Ebenen.

Hauptziele der VÖM

  • Vertretung der Interessen der öffentlichen Mandatar:innen, der Bundesregierung, der Landesregierungen, des Nationalrats, des Bun­des­rats, der Landtage sowie Bürgermeister:innen und Stadträt:innen der Städte mit eigenem Statut, des Aktiv- und Ruhestandes sowie ihrer Hinterbliebenen
  • Initiativen zur Nutzung der Erfahrung ausgeschiedener Mandatar:innen
  • Würdigung der Leistungen öffentlicher Mandatar:innen
  • Angebot von kulturellen, informativen und geselligen Veranstaltungen
  • Pflege internationaler Beziehungen durch die Entsendung von Vertreter:innen der Vereinigung in internationale Vereinigungen insbesondere zum Europarat und der EU
  • Information über Angelegenheiten der Mitglieder im Zusammenhang mit ihrer Funktion

Neuigkeiten von der VÖM

Hier finden Sie Newsmeldungen der VÖM. Sie können Ihre Suche nach Titel und Datum ordnen.

Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern. Ordentliche Mitglieder können die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, der:die Präsident:in und Vizepräsident:in des Rechnungshofs, Volksanwält:innen, Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats, Landtagsabgeordnete sowie Stadtsenatsmitglieder und Gemeinderät:innen der Landeshauptstädte sowie der Städte mit eigenem Statut und zwar sowohl des Aktiv- wie des Ruhestands sein.

Mitglieder des EU-Parlaments und EU-Kommissar:innen sowohl des Aktiv- wie auch des Ruhestandes können ebenfalls ordentliche Mitglieder der Vereinigung sein.

Ordentliche Mitglieder können ferner Witwer und Witwen dieser Mandatar:innen und Funk­ti­o­när­:in­nen sein, sofern sie die Mitgliedsbeiträge leisten. Unterstützende Mitglieder können auch Ge­biets­kör­per­schaf­ten und öffentlich-rechtliche Körperschaften sein.

Aufnahme in die VÖM

Die Mitgliederaufnahme erfolgt durch die Landesgruppen, wo solche nicht bestehen, durch den Bundesvorstand.

Jedes Mitglied erhält bei seinem Eintritt einen Mitgliedsausweis. Dieser ist bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückzustellen.

Präsidium

Bundesvorstand

Vertreter:innen der Landesgruppen

Finanzierung

Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erträgnisse aus Veranstaltungen, Förderung des Parlaments durch die Bereitstellung der benötigten sachlichen und personellen Infrastruktur.