Dr. Hannes Farnleitner
Biografie
Politische Mandate/Funktionen
- Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
19.06.1996-04.02.2000
Kurzbiografie
Geb.: 05.04.1939, Weikersdorf am Steinfeld
Berufliche Tätigkeit: Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
Weitere Politische Mandate/Funktionen
- Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Gemeinschaften (WSA) und Mitglied des Präsidiums bis 19.6.1996
- Mitglied des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen bis 19.6.1996
- Vorsitzender-Stellvertreter des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria (AMA) bis 19.6.1996
- Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrates der Finanzgarantie-Gesellschaft m.b.H. bis 19.6.1996
- Vorsitzender-Stellvertreter des Beirats der Horizonte Venture Management Ges.m.b.H. bis 19.6.1996
- Mitglied des Aufsichtsrates der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts AG (Verbundgesellschaft) bis 19.6.1996
- Vorsitzender der Katholischen Männerbewegung Österreichs 1972-1984
- Präsident der Internationalen Vereinigung Katholischer Männer (UNUM OMNES) 1978-1994
- Mitglied des EU-Konvents seit 2002
Beruflicher Werdegang
- Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Österreich von 1.4. 1992-18.6.1996
- Leiter der Wirtschaftspolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich 1982-1995
- Leiter der Rechts- und gewerbepolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich 1978-1982
- in der Abteilung für Bildungspolitik und Wirtschaft und in der Wirtschaftspolitischen Abteilung der Bundeswirtschaftskammer seit 1964
- in der Wirtschaftspolitischen Abteilung der Handelskammer Wien
- Im Verwaltungsdienst der Niederösterreichischen Landesregierung (BH Baden, Wien-Umgebung) 1962-1964
Bildungsweg
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr. iur. 1961)
- Gymnasium
- Volksschule
Ehrenzeichen
- Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Großoffizierskreuz (Komturkreuz mit Stern) - päpstlicher Orden des heiligen Gregor des Großen
Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatar:innen selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.
Stand: 04.02.2000