Dipl.-Kfm. DDr. Friedrich König
Biografie
Politische Mandate/Funktionen
- Abgeordneter zum Nationalrat (XX. GP), ÖVP
02.10.1996-28.10.1999 - Abgeordneter zum Nationalrat (XX. GP), ÖVP
15.01.1996 - Abgeordneter zum Nationalrat (XIX. GP), ÖVP
04.07.1995-31.07.1995 - Abgeordneter zum Nationalrat (XIX. GP), ÖVP
15.12.1994-12.03.1995 - Abgeordneter zum Nationalrat (XII.-XVIII. GP), ÖVP
31.03.1970-06.11.1994 - Mitglied des Europäischen Parlaments, ÖVP
01.01.1995-01.10.1996
Kurzbiografie
Geb.: 19.03.1933, Wien
Verst.: 08.04.2022, Wien
Berufliche Tätigkeit: Wirtschaftsjurist
Weitere Politische Mandate/Funktionen
- Klubobmann des Parlamentsklubs der ÖVP 1986-1990
- Bundesobmann der Jungen ÖVP 1960-1972
- Bezirksparteiobmann der ÖVP Wien/Hernals seit 1973
- Mitglied des Landesparteivorstandes der ÖVP Wien seit 1973
- Mitglied des Bundesparteivorstandes der ÖVP 1986-1990
- Mitglied der Hauptwahlbehörde 1986-1990
- Europabeauftragter der ÖVP und Beobachter bei der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament 1990-1994
- Mitglied der österreichischen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates 1990-1994
- Berichterstatter für Rumänien und Bulgarien 1990-1994
- Stellvertretender Leiter der österreichischen Delegation und österreichischer Vertreter im erweiterten Vorstand der EVP-Fraktion im Europarat 1990-1994
Beruflicher Werdegang
- Syndikus der Österreichischen Unilever GmbH
- Tätigkeit in der verstaatlichten Industrie, in der Elektroindustrie und im Fremdenverkehr
Bildungsweg
- Universität Wien (Dr. iur)
- Hochschule für Welthandel (Dipl.-Kfm., Dr. rer. comm.)
- Realgymnasium
- Volksschule
Ehrenzeichen
- Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
- Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Großes Verdienstkreuz mit dem Stern - deutscher Verdienst-Orden
Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatar:innen selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.
Stand: 28.10.1999