Abgeordnete

Abgeordnete zum National­rat

Die 183 Abgeordneten werden gewählt, um im Parlament Gesetzesvorschläge zu machen, Gesetzentwürfe kritisch zu prüfen und zu diskutieren, die Tätigkeit der Bundesregierung und der Verwaltung zu kontrollieren, und auch an der gemeinsamen Politik in der Europäischen Union mitzuwirken. Im Nationalrat sollen sie ihre Ideen zur Diskussion stellen und dabei auch die Interessen der Bürger:innen vertreten.

Ihre Tätigkeit geht aber noch weit darüber hinaus: Um ihre Aufgaben gut erfüllen zu können, sind sie im Austausch mit Bürger:innen, anderen Politiker:innen und Parteien, Interessenvertreter:innen, Wissenschaft und Medien. Sie wirken an den vielen Aktivitäten des Parlaments in Österreich, in der EU und international mit. Viele von ihnen gehen darüber hinaus noch einer Erwerbstätigkeit nach und sind in Vereinen engagiert.

Jede:r Abgeordnete ist zur Teilnahme an den Sitzungen des Nationalrats und der Ausschüsse, denen er bzw. sie angehört, verpflichtet. Sind Abgeordnete an der Teilnahme an einer Ausschusssitzung verhindert, werden sie entweder durch Ersatzmitglieder oder durch andere Abgeordnete desselben Klubs vertreten.

Rechtsstellung von Abgeordneten

Das Mandat, also die Amtsperiode, der neugewählten Abgeordneten beginnt am Tag der sogenannten konstituierenden Sitzung des Nationalrats.

Mehr Informationen zur Rechtsstellung von Abgeordneten

Zur Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben können sich mindestens fünf Abgeordnete zu einem parlamentarischen Klub zusammenschließen. Von der Klubstärke von fünf Mandatar:innen hängen auch einige parlamentarische Rechte ab, z. B. das Einbringen von Selbstständigen Anträgen und das Verlangen nach einer Dringlichen Anfrage oder eines Dringlichen Antrages.

Mehr Informationen zu den Parlamentsklubs

Sitzplätze - leere Sessel im Sitzungssaal

Freies Mandat und Immunität

Das freie Mandat und die parlamentarische Immunität sichern die Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten ab.

Plenarsaal NR

Unvereinbarkeit und Transparenz

Die Rechtsstellung als Abgeordnete bzw. Abgeordneter ist mit verschiedenen anderen Funktionen unvereinbar.

Kassa gefüllt mit EuroMünzen und EuroScheinen

Bezüge der Abgeordneten

Für Politiker:innen in Bund und Ländern gibt es ein einheitliches Bezügeschema und eine Bezugsobergrenze.

Compliance

Compliance ist ein mittlerweile international verbreitetes, etabliertes Konzept, um regelkonformes Handeln zu un­ter­stützen und Schäden für Organisationen und Personen hintanzuhalten. Dem Parlament ist es ein besonderes Anliegen, mit gutem Beispiel voranzugehen und sachorientiertes, integres und gesetzmäßiges Handeln aller am parlamentarischen Betrieb beteiligten Personen zu fördern.

Eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Vorteilen gibt Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrats eine praxisnahe Hilfestellung für den korrekten Umgang mit Geschenken und anderen Vorteilen. Damit wird ein Beitrag zur Vermeidung von Korruption geleistet und den korruptionsstrafrechtlichen Bestimmungen (§§ 304 ff StGB) entsprochen.

Orientierungshilfen für Mandatar:innen / PDF, 693 KB

Die Verhaltensregeln für Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats sind eine Zusammenstellung relevanter Rechtstexte. In einem vorangestellten Leitbild sind außerdem Grundsätze für die parlamentarische Arbeit, wie etwa Selbstlosigkeit, Integrität und Transparenz festgehalten

Verhaltensregeln und Praxisleitfaden für Parlamentarier:innen / PDF, 1 MB

Weiterführende Informationen

Recherchieren Sie zu Abgeordneten oder Frauen im Parlament:

Bestuhlung im Nationalratssaal

Abgeordnete recherchieren

Welche Abgeordneten derzeit im Nationalrat vertreten sind, können Sie tagesaktuell in der Personensuche des Nationalrats recherchieren.

Probeführung  -  Junge Erwachsene

Personenbezogene Statistiken

Erfahren Sie hier mehr über Altersstruktur, Berufe und Frauenanteil im Nationalrat und Bundesrat.

Dokumentation der Frauenausstellung am Heldenplatz

Frauen im Parlament

Über den Weg der Frauen ins Parlament sowie den Frauenanteil in Nationalrat und Bundesrat.