Abgeordnete zum Nationalrat
Die 183 Abgeordneten werden gewählt, um im Parlament Gesetzesvorschläge zu machen, Gesetzentwürfe kritisch zu prüfen und zu diskutieren, die Tätigkeit der Bundesregierung und der Verwaltung zu kontrollieren, und auch an der gemeinsamen Politik in der Europäischen Union mitzuwirken. Im Nationalrat sollen sie ihre Ideen zur Diskussion stellen und dabei auch die Interessen der Bürger:innen vertreten.
Ihre Tätigkeit geht aber noch weit darüber hinaus: Um ihre Aufgaben gut erfüllen zu können, sind sie im Austausch mit Bürger:innen, anderen Politiker:innen und Parteien, Interessenvertreter:innen, Wissenschaft und Medien. Sie wirken an den vielen Aktivitäten des Parlaments in Österreich, in der EU und international mit. Viele von ihnen gehen darüber hinaus noch einer Erwerbstätigkeit nach und sind in Vereinen engagiert.
Jede:r Abgeordnete ist zur Teilnahme an den Sitzungen des Nationalrats und der Ausschüsse, denen er bzw. sie angehört, verpflichtet. Sind Abgeordnete an der Teilnahme an einer Ausschusssitzung verhindert, werden sie entweder durch Ersatzmitglieder oder durch andere Abgeordnete desselben Klubs vertreten.