Mitglieder des Bundesrats
Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Bundesrat nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen entsandt, und zwar nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im jeweiligen Landtag. Wie viele Mandatar:innen ein Bundesland entsendet, hängt von der Anzahl der im jeweiligen Bundesland lebenden österreichischen Staatsbürger:innen ab. Das größte Land stellt zwölf, das kleinste wenigstens drei Vertreter:innen.
Wenn sich die Relation der Staatsbürger:innenzahlen der Länder untereinander verändert, dann ändert sich auch die Zahl der Mandate im Bundesrat. Eine neue Berechnung der Mandate erfolgt alle zehn Jahre aufgrund des Ergebnisses der Registerzählung (früher: Volkszählung). Danach wird festgelegt, wie viele Vertreter:innen jedes Land in den Bundesrat entsenden kann. Somit gibt es keine fix vorgeschriebene Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrats.
Die Registerzählung 2023 hat bewirkt, dass der Bundesrat ein Mandat verlor und sich somit von 61 auf 60 Mitglieder verkleinert hat (Entschließung des Bundespräsidenten vom 26. Juni 2023).