Die österreichische Mitwirkung in EU-Angelegenheiten
Das Video erläutert die Mitwirkung des österreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten.
Das Video erläutert die Mitwirkung des österreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten.
Im Zuge des EU-Beitritts Österreichs und nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) an die geänderten Bedingungen angepasst. Die beiden Kammern des österreichischen Parlaments, Nationalrat und Bundesrat, haben vielfältige Mitwirkungsrechte.
Die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats sowie die Öffentlichkeit haben vielfältige Möglichkeiten, sich über EU-Themen zu informieren.