Aufgaben

Die beiden wesentlichen Aufgaben des Nationalrats sind: Gesetzgebung und Kontrolle

Gesetzgebung und Kontrolle

Der Nationalrat übt – gemeinsam mit dem Bundesrat – die Gesetzgebung des Bundes aus. Alles zum Weg eines Bundesgesetze findet sich unter Gesetzgebung.

Als direkt vom Volk gewähltes Organ hat der Nationalrat auch wichtige Kontrollfunktionen inne. In vielfältiger Form, etwa durch Schriftliche oder Dringliche Anfragen, prüft er die Arbeit der Regierung und kann der gesamten Regierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Vertrauen entziehen und so ihre Amtsenthebung erzwingen. Die verschiedenen Instrumente zur Kontrolle der Verwaltung sind unter Politische Kontrolle detailliert erklärt. 

Arbeit im Ausschuss und im Plenum

Die parlamentarischen Ausschüsse sind gleichsam die Werkbank des Parlaments: Hier findet der Großteil der parlamentarischen Arbeit statt. Gesetzesentwürfe werden intensiv beraten und Änderungsvorschläge werden gemacht, die dann im Plenum zur Debatte stehen. Im Bedarfsfall können Expertinnen und Experten zu den Beratungen hinzugezogen werden. Auch für allgemeine Diskussionen mit dem zuständigen Regierungsmitglied gibt es in den Ausschüssen breiten Raum.

Weitere Informationen zur Arbeit in den Ausschüssen

Weitere Informationen zu den Plenarsitzungen

Verhandlungs­gegenstände des National­rats

Das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats steckt den Rahmen für die Arbeit im Nationalrat ab und legt sozusagen die Spielregeln fest. Dort wird genau aufgelistet, welche Arten von Verhandlungsgegenständen es im Nationalrat gibt.

Arten von Verhandlungs­gegenständen des National­rats

  • Gesetzesvorschläge
  • Entschließungsanträge
  • Staatsverträge
  • Anfragen und Anfragebeantwortungen
  • Berichte der Bundesregierung, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft
  • Petitionen und Bürgerinitiativen
  • Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung
  • EU-Themenerörterung
  • Stenographische Protokolle von Enqueten
  • Einsprüche des Bundesrats

Darüber hinaus sieht die Geschäftsordnung des Nationalrats besondere Bestimmungen zur Erörterung von EU-Themen vor. So finden viermal jährlich Aktuelle Stunden zu europäischen Angelegenheiten statt. EU-Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung mit anschließender Debatte werden zweimal jährlich – in zeitlicher Nähe zu EU-Gipfeln – abgehalten.

Gesetzgebungsperiode und Tagungen

Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrats endet spätestens nach fünf Jahren. Der Nationalrat kann aber zu jedem früheren Zeitpunkt mit einfacher Mehrheit seine Auflösung beschließen. Darüber hinaus hat der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin – auf Vorschlag der Bundesregierung – das Recht, den Nationalrat vorzeitig aufzulösen. Dies ist jedoch in der politischen Praxis der Zweiten Republik noch nie vorgekommen.

Jahresberichte

Die Tagungen des Nationalrats beginnen grundsätzlich Mitte September und dauern bis Mitte Juli des darauf folgenden Jahres. Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin kann den Nationalrat aber auch zu außerordentlichen Tagungen einberufen. Dies muss geschehen, wenn die Bundesregierung, mindestens ein Drittel der Abgeordneten oder der Bundesrat das verlangen. Der Nationalrat kann auch einzelne Ausschüsse damit beauftragen, ihre Arbeit während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen.

Tagungsbilanzen

Gibt es wirklich "Parlaments­ferien"?

Was ist eine außerordentliche Tagung?

Kontakt zu Bürger:innen und internationale Kontakte

Parlamentarier:innen arbeiten auch in ihrem Wahlkreis bzw. für die Interessensgruppen, die sie im Parlament vertreten. So setzen sie sich zum Beispiel für ihre Region ein und bemühen sich, Schulstandorte, öffentliche Dienste oder Verkehrsangebote zu sichern.

Zu den Aufgaben der Parlamentarier:innen gehören auch die Pflege internationaler Kontakte und die Teilnahme an internationalen Konferenzen.

Weitere Informationen zu internationalen Kooperationen

Mitwirkung an der Vollziehung

Das Parlament kontrolliert nicht nur die Arbeit der Regierung. In manchen sehr wichtigen Staatsangelegenheiten übernimmt es gemeinsam mit der Regierung Verantwortung in der Verwaltung und verfügt über weitgehende Mitwirkungsrechte im Rahmen der EU. Das sind die Aufgaben des Hauptausschusses. Außerdem berät er über die Besetzung wichtiger Ämter.

Mitwirkung in der Europäischen Union

Im Zuge des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union mit 1. Jänner 1995 musste der Nationalrat Gesetzgebungskompetenzen an die Europäische Union abgeben. Als Ausgleich dafür wurden ihm in der Verfassung umfassende Möglichkeiten eingeräumt, an der Willensbildung der EU mitzuwirken.

Weitere Informationen zur Mitwirkung in der EU

Weiterführende Informationen

Mehr zu den Aufgaben und der Arbeit von Abgeordneten zum Nationalrat:

Detailaufnahme des Pallas Athene Brunnens

Welche Fixpunkte kennt das Parlamentsjahr?

Im Laufe eines Jahres gibt es verschiedene Fixpunkte im Parlament. Man unterscheidet zwischen Gesetzgebungsperiode, Tagung und Sitzung.

Darstellung des griechischen Geschichtsschreibers Polybios, der mit beiden Händen die geöffnete Schriftrolle hält. Künstler Alois Düll, 1899, Laaser Marmor. Von Ringstraßenseite links neben dem Brunnen.

Was veröffentlicht das Parlament?

Seit 2014 steht die Einführung einer umfassenden Informationsfreiheit im Bereich der Verwaltung, der Gerichtsbarkeit und der Gesetzgebung zur Diskussion.

Abstimmung per Handzeichen

Wie behandelt der Nationalrat Volksbegehren?

Hier finden Sie Informationen zu den Themen direkte Demokratie, Ablauf eines Volksbegehrens und wie der Nationalrat Volksbegehren behandelt.

Blick in den Nationalratssaal in Richtung Präsidium

Was umfasst die berufliche Immunität?

Der Zweck der beruflichen Immunität ist es, Abstimmungs- und Redefreiheit von Abgeordneten im Parlament zu garantieren.