Aufgaben

Der Bundesrat übt gemeinsam mit dem Nationalrat die Gesetzgebung des Bundes aus.

Aufgaben des Bundes­rats

In vielen Staaten bestehen zwei parlamentarische Kammern. Die Existenz einer zweiten Kammer wird unterschiedlich begründet: Zum einen wird ihr eine Qualitätsverbesserung bei der Gesetzgebung zugeschrieben, andere sehen ihre Funktion in der Repräsentation bestimmter Interessen. Dahinter steckt der Gedanke, dass ein demokratisches System der Checks und Balances, also der Gegengewichte im politischen Willensbildungsprozess, bedarf. In Österreich übt der Bundesrat die Funktion der zweiten Kammer aus.

Weil die Mitglieder des Bundesrats von den Landtagen entsendet werden, wird er auch als Länderkammer bezeichnet. Außerdem nimmt der Bundesrat eine aktive Rolle als Europakammer und als Zukunftskammer ein.

Mitwirkung an der Gesetzgebung

Der Nationalrat übt gemäß Bundes-Verfassungsgesetz gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Dem Bundesrat sind daher alle Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats zu übermitteln. Er hat dann zu beurteilen, ob der jeweilige Gesetzesbeschluss seinem Mitwirkungsrecht unterliegt. Wie der Weg eines Bundesgesetzes im Detail verläuft, erfahren Sie unter Gesetzgebung.

Außerdem kann der Bundesrat selbst bzw. ein Drittel seiner Mitglieder Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen, die in der Folge den gesamten Prozess der Bundesgesetzgebung durchlaufen.

Alles zum Thema Gesetzesinitiativen

Fachdossier: Wie wirkt der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren mit?

Einspruchs- und Zustimmungsrecht

Das Einspruchsrecht des Bundesrats gegen Beschlüsse des Nationalrats ist ein sogenanntes suspensives, also aufschiebendes Veto. Der Nationalrat kann einen Einspruch des Bundesrats durch Wiederholung des Beschlusses überwinden (Beharrungsbeschluss).

In einigen Fällen hat der Bundesrat jedoch ein absolutes Vetorecht: Das bedeutet, dass ohne seine ausdrückliche Zustimmung kein Gesetz bzw. kein Staatsvertrag zustande kommen kann:

  • Verfassungsgesetze oder -bestimmungen, durch die Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden
  • Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte des Bundesrats selbst betreffen
  • Staatsverträge, die die Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regeln
  • Staatsverträge, durch die die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden

Bestimmte Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats, vor allem solche, die die Bundesfinanzen betreffen, unterliegen nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrats. Sie werden der Länderkammer lediglich zur Kenntnis gebracht.

Kontrollrechte

Ein wichtiges Instrument der politischen Kontrolle des Bundesrats ist zum einen das Interpellationsrecht. Dieses umfasst die Möglichkeiten zu schriftlichen und mündlichen Anfragen an die Bundesregierung und deren Mitglieder, zur Besprechung von Anfragebeantwortungen, zu Fragestunden sowie Aktuellen Stunden. Weiters ermöglicht das Resolutionsrecht die Fassung von Entschließungen, mit denen Anliegen an die Bundesregierung oder einzelne ihrer Mitglieder gerichtet werden. In Bundesratsausschüssen können Auskunftspersonen angehört werden. Für die intensivere Beschäftigung mit einem bestimmten Thema können parlamentarische Enqueten abgehalten werden. Das Zitationsrecht ermöglicht es dem Bundesrat, die Anwesenheit von Regierungsmitgliedern im Plenum oder in Ausschüssen zu verlangen. Laut dem Petitionsrecht müssen Petitionen, die von Bundesrät:innen überreicht werden, in der Regel behandelt werden. 

Ein wichtiges Instrument der rechtlichen Kontrolle ist die Möglichkeit zur Anfechtung von Gesetzen vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) durch ein Drittel der Bundesratsmitglieder.

Alle Informationen zum Thema Kontrolle im politischen System

Verhandlungs­gegenstände im Bundes­rat

Die Geschäftsordnung des Bundesrates steckt den Rahmen für seine praktische Arbeit, die "Spielregeln", ab. Auch welche Arten von Verhandlungsgegenständen es überhaupt gibt, ist genau aufgelistet. Mit nur wenigen Ausnahmen handelt es sich auch bei den Verhandlungsgegenständen um schriftliche Dokumente, die in der Regel an die Mitglieder des Bundesrats elektronisch verteilt und – als Beilagen zu den Stenographischen Protokollen – veröffentlicht werden.

Mit Ausnahme von Petitionen gelten sämtliche Verhandlungsgegenstände als Bestandteile der Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Bundesrats. Das bedeutet, dass sie sachliche Immunität genießen, also von jeder, insbesondere strafrechtlicher, Verantwortung frei bleiben.

Verhandlungs­gegenstände des Bundes­rats

  • Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats
  • Beschlüsse des Nationalrats über die Genehmigung von Staatsverträgen
  • Selbständige Anträge der Mitglieder des Bundesrats oder von Ausschüssen
  • Berichte der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
  • Anfragen
  • Anfragebeantwortungen
  • Petitionen
  • Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung sowie Landeshauptleuten
  • Wahlen

Weiterführende Informationen

Recherchieren Sie zum Bundesrat:

Mikrofonanlage an einem Sitzplatz

Anfragen und Anfragebeantwortungen

Jede schriftliche Anfrage von Mitgliedern des Bundesrats muss durch die Befragten beantwortet werden.

Blick auf den Pallas Athene Brunnen vom Gebäude in Richtung Ringstraße

Entschließungen

Eine Entschließung fasst der Bundesrat, um politische Wünsche an die Regierung oder einzelne Regierungsmitglieder heranzutragen.

Probeführung  -  Junge Erwachsene

Parlamentarische Enqueten

Parlamentarische Enqueten dienen der Information der Mitglieder des Bundesrats in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Bundesrats fallen.

Notizen

Petitionen

Bundesrät:innen können Petitionen überreichen. Für die Politiker:innen bieten sie die Möglichkeit, Anliegen von Bürger:innen zu behandeln.

Mitarbeiterin der Parlamentsdirektion beim Bearbeiten des Stenografischen Protokolls

Stenographische Protokolle

Die Plenarsitzungen im Nationalrat und im Bundesrat sind in den Protokollen vollständig dokumentiert. Diese können rasch und ein­fach durch­sucht wer­den.