Vorberatung von Gesetzesbeschlüssen
Wie im Nationalrat gilt auch im Bundesrat, dass der Beschlussverfassung im Plenum grundsätzlich die Vorberatung in einem Ausschuss vorangeht. Dadurch wird sichergestellt, dass die auf bestimmte Materien spezialisierten Mitglieder des Bundesrats in einem kleineren Kreis über offene Sachfragen beraten und verhandeln können.
Die endgültige Entscheidung bleibt dem Plenum des Bundesrats vorbehalten. Sie weicht jedoch nur selten vom Ergebnis der Ausschussberatungen ab, da die Zusammensetzung der Ausschüsse nach Fraktionen die Mehrheitsverhältnisse im Plenum widerspiegelt.
Die Verhandlungen der Ausschüsse des Bundesrats sind – mit Ausnahme der Beratungen des EU-Ausschusses – nicht öffentlich.