Weg eines Bundesgesetzes

Weg eines Bundesgesetzes

In Österreich sind der Nationalrat und der Bundesrat gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Der Weg von einem Gesetzesvorschlag bis hin zum Beschluss und zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heißt Gesetzgebungsverfahren. In diesem Verfahren sind viele einzelne Schritte einzuhalten. 

Gesetzesinitiativen können je nach Inhalt des Gesetzentwurfs und abhängig davon, wie der Bundesrat mitwirkt, verschiedene Wege nehmen.

Die Grafik gibt einen Gesamtüberblick, welche Wege ein Gesetzentwurf nehmen kann. Im Folgenden werden die verschiedenen Varianten anhand dieser Grafik dargestellt. 

Eine Überblicksgrafik des gesamten Gesetzgebungsverfahrens zum Download finden Sie hier: Weg eines Bundesgesetzes / PDF, 153 KB

Der Weg durch den National­rat

Nachdem ein Gesetzesantrag eingebracht wurde, wird er an die Mitglieder des Nationalrats verteilt. Danach muss der/die Präsident:in des Nationalrats den Antrag einem Ausschuss zuweisen. Damit beginnt der Weg durch den Nationalrat.

Erfahren Sie mehr, über die Schritte, die ein Gesetzesvorschlag im Nationalrat durchläuft. 

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Der Weg durch den Bundes­rat

Neben dem Nationalrat spielt auch der Weg durch den Bundesrat eine wichtige Rolle im Gesetzgebungsprozess. Jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrats wird unverzüglich dem Bundesrat übermittelt. Ein Gesetzesbeschluss kann nur dann beurkundet und kundgemacht werden, wenn der Bundesrat - im Rahmen seines Mitwirkungsrechts - keinen Einspruch dagegen erhebt bzw. seine Zustimmung erteilt. 

Erfahren Sie mehr, über die Schritte, die ein Gesetzesvorschlag im Bundesrat durchläuft. 

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Beurkundung und Kundmachung

Hat ein Gesetzentwurf den Weg durch den Nationalrat und Bundesrat erfolgreich durchlaufen, muss der/die Bundespräsident:in den Gesetzesbeschluss noch beurkunden. Er/sie bestätigt, dass das Gesetz in einem korrekten Verfahren zustande gekommen ist. Danach unterschreibt auch der/die Bundeskanzler:in das Gesetz (die sogenannte "Gegenzeichnung"). Im Anschluss wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht, also veröffentlicht. 

Mehr über die Beurkundung und Kundmachung