Weg eines Bundesgesetzes
In Österreich sind der Nationalrat und der Bundesrat gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Der Weg von einem Gesetzesvorschlag bis hin zum Beschluss und zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heißt Gesetzgebungsverfahren. In diesem Verfahren sind viele einzelne Schritte einzuhalten.
Gesetzesinitiativen können je nach Inhalt des Gesetzentwurfs und abhängig davon, wie der Bundesrat mitwirkt, verschiedene Wege nehmen.
Die Grafik gibt einen Gesamtüberblick, welche Wege ein Gesetzentwurf nehmen kann. Im Folgenden werden die verschiedenen Varianten anhand dieser Grafik dargestellt.
Eine Überblicksgrafik des gesamten Gesetzgebungsverfahrens zum Download finden Sie hier: Weg eines Bundesgesetzes / PDF, 153 KB