Bund & Länder

Österreich ist ein Bundesstaat

Der Bundesstaat Österreich wird aus neun Bundesländern gebildet. Man sagt auch, dass Österreich ein föderaler oder föderalistisch aufgebauter Staat ist. Im Gegensatz zu einem zentralistisch organisierten Staat sind in einem Bundesstaat Gesetzgebung und Vollziehung auf Bund und Länder aufgeteilt. Die Landesgesetze und das Gemeinderecht werden von den Landtagen beschlossen. Die Landesregierungen besorgen die Landesverwaltung. Sie sind aber auch für die Vollziehung vieler Bundesgesetze im Bundesland zuständig. Das heißt, sie üben auch Aufgaben für den Bund aus.

Erfahren Sie mehr darüber, was das bundesstaatliche Prinzip besagt und welche Kompetenzen die Bundesländer haben. 

Details

Landtage

Die Landesgesetzgebung und die Kontrolle der Landesregierung liegen in den Händen der Landesparlamente, die man in Österreich Landtage nennt. Sie bestimmen auch das Gemeinderecht, weil es auf der Ebene der Gemeinden keine gesetzgebende Körperschaft gibt.

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Landesregierungen

Im Bund obliegt die Verwaltung der Bundesregierung, in den Ländern den Landesregierungen. An der Spitze der Landesregierungen stehen jeweils die Landeshauptleute. Die Landeshauptleute und die Mitglieder der Landesregierungen werden von den Landtagen gewählt.

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Direkte Demokratie in den Bundesländern

Die einzelnen Landesverfassungen sehen in unterschiedlicher Ausgestaltung auch Instrumente der direkten Demokratie vor. Das sind etwa Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen.

Einige Länder räumen den Gemeinden ein Vetorecht ein. In diesem Fall hat eine bestimmte Anzahl von Gemeinden die Möglichkeit, durch Gemeinderatsbeschluss gegen einen Gesetzesbeschluss des Landes eine Volksabstimmung zu verlangen.