Österreich ist ein Bundesstaat
Der Bundesstaat Österreich wird aus neun Bundesländern gebildet. Man sagt auch, dass Österreich ein föderaler oder föderalistisch aufgebauter Staat ist. Im Gegensatz zu einem zentralistisch organisierten Staat sind in einem Bundesstaat Gesetzgebung und Vollziehung auf Bund und Länder aufgeteilt. Die Landesgesetze und das Gemeinderecht werden von den Landtagen beschlossen. Die Landesregierungen besorgen die Landesverwaltung. Sie sind aber auch für die Vollziehung vieler Bundesgesetze im Bundesland zuständig. Das heißt, sie üben auch Aufgaben für den Bund aus.
Erfahren Sie mehr darüber, was das bundesstaatliche Prinzip besagt und welche Kompetenzen die Bundesländer haben.