11/PET XXV. GP
Eingebracht am 18.03.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die
Petition „gegen Raucherabzocke und Trafikanten-Sterben“
von Ernst Gehring, Bundesobmann des Verbands der Tabaktrafikanten Österreichs, Mitglied des Fachverbands der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sowie der Fachgruppe der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Tirol, Ronald Walter, Trafikantensprecher FPÖ-Pro Mittelstand und Mitglied der Fachgruppe der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Wien, sowie von Dr. Fritz Simhandl, ehemaliger Direktor der Monopolverwaltung.
Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht festgestellt: Monopolwesen gemäß Art 10 Abs 1 Z 4 B-VG betrifft die Gesetzgebung des Bundes.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
NAbg. Peter Wurm
Petition „gegen Raucherabzocke und Trafikanten-Sterben“
Derzeit ist die Vergabe von Tabakfachgeschäften an vorzugsberechtigte Behinderte die einzige Form der Schaffung bzw. Bereitstellung von selbstständigen Behindertenarbeitsplätzen durch die öffentliche Hand, das heißt durch den Staat Österreich. Laut Tabakmonopolverwaltung (MVG) werden rund 53 Prozent der Tabakfachgeschäfte, das heißt der selbstständigen Trafiken, von vorzugsberechtigten Behinderten geführt (Stand: Ende 2013).
Laut einer im Sammelwerk „Rauchen im Recht“ (Prof. Strejcek) veröffentlichten Statistik gab es 1973 14.043 Trafiken in Österreich, im Geschäftsbericht der MVG 2012 sind es nur mehr 6.662 Trafiken. Das bedeutet, dass in den letzten vier Jahrzehnten weit mehr als die Hälfte der Trafiken wegen schlechter Rahmenbedingungen und zu geringen Umsätzen geschlossen werden mussten.
Selbstständige Trafiken machen ihre Umsätze zum Großteil mit dem Verkauf von Tabakwaren. Durch die Verschärfung der Regelungen der Bewerbung und der Konsumation der Tabakware im Tabakgesetz wird diese Art der selbstständigen Erwerbstätigkeit von Behinderten ohnehin seit vielen Jahren erschwert. Zweites wesentliches wirtschaftliches Standbein sind Glücksspielprodukte.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 verschärft sich der Wettbewerbs- und Kostendruck weiter. Während die Konsumentenpreise für die österreichischen Raucher in den nächsten Jahren allein durch die Steuer um mehr als 50 Cent pro Packung ansteigen werden, fällt die Handelsspanne der Trafikanten weiter, dazu kommen Inflationsdruck und steigende Kosten für Mieten, Betriebskosten und Angestellte. Mittlerweile liegt die Besteuerung der Tabakware, etwa von Zigaretten, bereits bei 60 Prozent des Endverkaufspreises.
Gleichzeitig herrscht durch die 2011 in Kraft getretene 800-Stück-Regelung ein ungehinderter „legaler“ Import aus den EU-Oststaaten, der durch illegale Importe noch verschlimmert wird. Die österreichischen Finanzbehörden kontrollieren im Gegenzug de facto nicht mehr und der Kampf gegen die Schmuggelware wurde schon längst aufgegeben.
Dies führt zu einer totalen Wettbewerbsverzerrung und damit zu einer weiteren „Sterbehilfe“ für die heimischen Trafikanten. Diese „Sterbehilfe“ wird noch dadurch verstärkt, dass durch eine unverantwortliche Ausweitung der Lotto-Annahmestellen bei Nicht-Trafikanten und den unkontrollierten Verkauf von Rauchersatzprodukten wie der E-Zigarette am Trafikanten vorbei, immer mehr Trafikanten ihren Standort aufgeben müssen und in die Frühpension oder die Langzeitarbeitslosigkeit getrieben werden.
Die Unterzeichner dieser Petition fordern daher folgende gesetzliche Maßnahmen:
1. Die Aussetzung der Tabaksteuererhöhungen 2014 bis 2017
2. Die Deckelung der Steueranteils an den Konsumentenpreisen bei Tabakware auf 50 Prozent
3. Die Wiedereinführung der 200-Stück-Regelung
4. Die lückenlose Kontrolle des Tabakwarenimports nach Österreich
5. Die teilweise Zweckwidmung von Strafzöllen und Finanzstrafgeldern auf illegalen Tabakwarenimport für den Solidaritäts- und Strukturfonds der Trafikanten
6. Die Erhöhung der Einzelhandelsspanne auf 18 Prozent für Tabakfachgeschäftsinhaber und 10 Prozent für Tabakverkaufsstelleninhaber
7. Einen Inflationsschutz für die Einzelhandelsspanne
8. Die Ausweitung des Zahlungsziels für Trafikanten gegenüber dem Großhandel auf 14 Banktage
9. Den exklusiven Vertrieb von Rauchersatzprodukten wie der E-Zigarette und ähnlicher Produkte durch den Trafikanten
10. Die Zweckbindung und Gewinnabfuhr der Monopolverwaltung an den Solidaritäts- und Strukturfonds der Trafikanten
11. Den Einsatz der Gelder des Solidaritäts- und Strukturfonds der Trafikanten für Struktur- und Standortverbesserung statt Zusperrpolitik und Sterbehilfe
NAbg. Peter Wurm
Ernst Gehring
Ronald Walte
Dr. Fritz Simhandl