Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 117

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trägt auch die Polizei eine große Verantwortung, denn sie muss sensibel entscheiden, ob der Gefährder mit einem Betretungsverbot belegt wird. Dafür auch Danke, denn dadurch erhalten die Frauen wirklich Schutz und Hilfe.

Heute diskutieren wir über den Nationalen Aktionsplan zum Schutz der Frauen vor Gewalt. Sieben Ministerien und zahlreiche NGOs waren dabei miteingebunden, und in sechs Sitzungen ist ein Vorschlag mit diesen 64 Maßnahmen beschlossen worden, der im Zeitraum zwischen 2014 und 2016 verwirklicht wird. Darin enthalten sind viele Projekte zum Schutz und für die Unterstützung der Opfer und auch rechtliche Vor­haben.

Ich möchte aber noch besonders auf zwei Dinge hinweisen: zum einen auf die Prävention, diese ist heute schon öfters vorgekommen, und da gerade im Bereich der Kinder. Wir haben es schon gehört: Wir feiern 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention, und wir brauchen gerade im Kindesalter Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt, denn ob ein Mensch warmherzig und vertrauensvoll heranwächst oder zu einem gefühls­kalten und egoistischen Menschen wird, dafür liegen die Wurzeln schon in der Erziehung, in der frühen Kindheit. Gewalt in der Erziehung erzeugt immer nur Gegengewalt. Dementsprechend ist es gut, dass die Prävention in den Schulen weiter fortgesetzt wird. Wir haben auch schon sehr viel von den K.-o.-Tropfen gehört, auf die aufmerksam gemacht werden muss und über die eine Aufklärung erfolgen soll.

Der zweite Punkt, der auch sehr wichtig ist, ist das Hilfsangebot, das vorgefunden werden muss von den Frauen, die betroffen sind. Dieses muss ganz niederschwellig sein, damit die Frauen diese Stellen aufsuchen können und dort Beratung finden – und das vor allem auch im ländlichen Raum. Das ist mir sehr wichtig.

Zum Schluss gilt es noch zu sagen: Wir müssen alles tun, um Gewalt zu verhindern! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


13.54.31

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor dem Fernseher und natürlich auf der Galerie! Es ist eine Wohltat, dieser Diskussion beizuwohnen. Das Thema ist zwar keine Wohltat, aber dass eine Fraktion nach der anderen hier herauskommt und kundtut, die Gewalt an Frauen gemeinsam zu bekämp­fen, diesen Schulterschluss zu bekunden, das ist wirklich eine Wohltat.

Diesen Schulterschluss hat die Bundesregierung mit ihrem Nationalen Aktionsplan mit 64 Maßnahmen vorgestellt. Eine Maßnahme möchte ich besonders erwähnen – ob­wohl alle nennenswert wären –, nämlich die Maßnahme für hochrisikogefährdete Frauen. Sehr geehrte Damen und Herren, schwere Gewalt, Mordversuche und Morde an Frauen in der Familie und in Partnerschaften sind meistens nicht ganz unvor­hersehbar. Oft gab es schon vorher gewalttätige Übergriffe und Drohungen, vor allem in Zeiten der Trennung steigt bei den betroffenen Frauen das Risiko, schwere Gewalt erleben zu müssen oder vom Ex-Partner ermordet zu werden.

Deswegen wurde vor drei Jahren in zwei Polizeibezirken in Wien ein Pilotprojekt gestartet: in Favoriten, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring, Hernals und Döb­ling. Dort arbeiten betroffene Institutionen – Jugendwohlfahrt, Polizei, Frauen­häuser – mit, sie treffen einander regelmäßig und besprechen, wie hoch das Risiko des Opfers ist und welche Maßnahmen man rechtzeitig setzen sollte, damit es nicht zu schweren Körperverletzungen beziehungsweise zu einem Mord kommt. Dieses Projekt, das seit drei Jahren in Wien läuft, wird im Nationalen Aktionsplan auf Niederösterreich (Abg.


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