Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 244

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setzt. Und ich glaube, dass es unglaublich wichtig ist, dass wir hier ein klares Zeichen setzen und auch der Regierung den Auftrag mitgeben, dass sie sich auf europäischer Ebene mit diesem Thema noch mehr auseinandersetzen soll und auch explizit die Ex­pertise, die wir haben, einbringen soll.

Wir haben in der Istanbul-Konvention quasi den ersten europäischen Vertrag, der sich gezielt mit Gewalt an Frauen auseinandersetzt und der Mindeststandards festlegt, was Prävention und Schutz betrifft. Wenn man sich – wir haben es ja schon gehabt – die diversen Statistiken, die Ergebnisse der Studie der Europäischen Grundrechteagentur anschaut, ist das mehr als erschütternd. Wir haben die Zahlen teilweise schon gehört. Die Zahl, die mich am heftigsten erschüttert hat, ist, dass etwa 12 Prozent der Frauen angeben, dass sie irgendeine Form des sexuellen Missbrauchs vor ihrem 15. Lebens­jahr erfahren haben. Das ist etwas, was absolut nicht zu tolerieren ist, wo wir ganz massiv dagegen vorgehen sollten. Deswegen finde ich es auch sehr gut, dass wir hier die Regierung auffordern, auf europäischer Ebene noch mehr zu machen.

Sehr wichtig wären aber auch noch viele andere Themen gewesen – Frau Kollegin Ko­run hat es schon angesprochen –, die wir im Menschenrechtsausschuss besprochen haben, wenn auch nur sehr kurz. Da haben sich die Regierungsparteien wieder einmal sehr negativ ausgezeichnet, nämlich mit ihrer Vertagungspraxis.

Ich werde nicht müde, jedes Mal auch über jene Anträge zu sprechen, die vertagt wur­den, weil sie ganz wesentliche menschenrechtliche Probleme betreffen, die wir in Ös­terreich haben.

Zunächst wäre da der Antrag der Kollegin Korun über die Anerkennung von Folter­opfern zu erwähnen. Da ging es darum, dass öffentlich Bedienstete besser ausgebildet werden sollen, damit sie Folteropfer erkennen, damit sie die Traumatisierung erkennen und damit auch ein Asylverfahren sinnvoll durchgeführt werden kann, weil es eben sehr, sehr schwierig ist, das zu erkennen. Dieser Antrag wurde vertagt.

Ein Problem in diesem Zusammenhang ist das, was wir sehr oft machen, nämlich dass wir internationale Verpflichtungen eingehen – da geht es nämlich um ein UN-Abkom­men – und diese nicht einhalten. Das ist etwa auch bei der Kinderrechtskonvention der Fall: Wir schließen sie ab, aber dann setzen wir sie in Österreich nicht entsprechend um.

Auch bei den Anträgen zum öffentlichen Rechtsschutz bei der Auslagerung von Sicher­heitsaufgaben an Private haben wir ein massives Grundrechtsproblem, weil es eben keinen entsprechenden grundrechtlichen Schutz gibt, wenn Private Grundrechtsverlet­zungen begehen. Das funktioniert nicht. Und dann sagt im Ausschuss die Frau Kollegin Fekter, die jetzt leider nicht anwesend ist: Na, da gibt es eh einen Rechtsschutz, der ist eh vorhanden; Zivilrecht, Strafrecht, ist alles da. – Es besteht aber ein wesentlicher Un­terschied zwischen einerseits einem zivilrechtlichen Weg, jemanden zu klagen, und ei­nem strafrechtlichen und andererseits einem öffentlich-rechtlichen Grundrechtsschutz. Darauf hat sie gemeint, nein, das Bundesministerium für Inneres sage, es gebe einen öffentlich-rechtlichen Grundrechtsschutz.

Nun gibt es aber sehr viele namhafte Verfassungsexperten, die sagen, ein solcher ist nicht gegeben. Und wenn man sich die Argumentation des Bundesministerium für In­neres anschaut, wieso denn das Innenministerium glaubt, dass der Grundrechtsschutz gegeben ist, ist das natürlich auch sehr spannend: Sie beziehen sich auf ein VwGH-Erkenntnis, in dem als Beispiel angeführt wird: beim Unterbleiben ausreichender medi­zinischer Versorgung. In den beiden Anträgen geht es aber um ein generelles Problem und nicht nur um ein Beispiel.

Genauso wird ein Aufsatz von Herrn Kneihs zitiert, bei dem es auch wieder um etwas anderes geht, nämlich um Rettungssanitäter, die explizit nach dem Unterbringungsge-


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