Zu „schweren homosexuellen Handlungen“ im Sinne dieses Gesetzes gehört unter anderem wiederholter Geschlechtsverkehr zwischen homosexuellen Erwachsenen. Zudem wird jede Propagierung von Homosexualität verboten und Bürger werden dazu angehalten, Homosexuelle bei den Behörden anzuzeigen. Ein erstes homosexuelles Vergehen wird mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet.
Die Ablehnung von Homosexualität durch einige Menschen kann niemals die Verletzung fundamentaler Menschenrechte anderer rechtfertigen. Es handelt sich daher um einen eindeutigen Bruch der Menschenrechte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, sich auf internationaler und UN-Ebene dafür einzusetzen, dass die Menschenrechtsverletzungen gegenüber LGBTIs in Uganda schärfstens verurteilt werden. Im Speziellen soll sich der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres dafür einsetzen, dass den Betroffenen in Uganda mit Unterstützung und Einbindung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres und der ADA (Austrian Development Agency) Rechtsberatung zur Verfügung gestellt wird.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz.
12.21
Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Bürgerinitiative stehe ich eigentlich sehr positiv gegenüber. Es gibt jedoch in den Forderungen einige juristische Fehleinschätzungen.
Was Rassismus betrifft, ist ethnische Herkunft bereits jetzt umfassend vor Diskriminierung geschützt, sowohl in der Arbeitswelt als auch im privaten Bereich. Anders ist es jedoch bei Religion, sexueller Orientierung und Weltanschauung: Diese sind nur in der Arbeitswelt geschützt. Hier haben wir, glaube ich, Handlungsbedarf, da sollten wir uns dieses Themas ernsthaft annehmen. Ich möchte den UnterzeichnerInnen und UnterstützerInnen dieser Bürgerinitiative ausrichten, dass die Botschaft angekommen ist. Es ist es wert, unsere Gesetze und den Diskriminierungsschutz in unseren Gesetzen weiterzuentwickeln.
Was die Forderung einer Bundesstiftung für aktive Menschen- und Grundrechtsarbeit betrifft, möchte ich anmerken, dass durch die Erweiterung der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft auf die OPCAT-Umsetzung – OPCAT ist das optionale Protokoll zum Übereinkommen gegen Folter – diese zu einer echten Menschenrechtseinrichtung geworden ist. Ich muss Ihnen hier wahrscheinlich nicht lang und breit erklären, was für eine wichtige Arbeit die Volksanwaltschaft in unserem Staat tut und dass sie alle ihre Aufgaben sehr ernst nimmt. Sie wird auch diese neue Aufgabe – was seit zirka eineinhalb Jahren der Fall ist – sehr ernst nehmen.
Burka: Die FPÖ hat ihre Kernkompetenzen um ein Thema erweitert, dank dieser EGMR-Entscheidung. Sie macht sich nämlich große Sorgen um die Diskriminierung von Burka-Trägerinnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in dieser Republik wirklich genug Probleme. Wir müssen nicht die Probleme anderer Länder nach Österreich importieren. (Abg.
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