1966/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2014
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ANFRAGE

Der Abgeordneten Christoph HAGEN

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Die Causa JUEN ein unendliches Justizdrama“

 

Der Fall der Andrea JUEN beschäftigt mittlerweile die Gerichte seit mehreren Jahren und ein Ende scheint nicht in Sicht.

Frau JUEN hat sich in vollem Vertrauen an die Justiz und an die Gerichte in Tirol gewandt, um ihr Recht durchzusetzen, wobei sie hier einen schier unglaublichen Spießrutenlauf erleben musste.

Angefangen hat die Causa mit einem Schenkungsvertrag, in welchem Herr Kurt Buchacher, der verstorbene Schwiegervater von Frau Andrea JUEN, ein Haus samt Liegenschaft per notariellem Schenkungsvertrag geschenkt hat und dieses somit bereits am 04.12.1990 in das Eigentum von Frau JUEN (damals noch BUCHACHER) übergegangen ist. Der damalige Ehemann von Frau JUEN, Herr Peter Buchacher, musste  per Notariatsakt (Erbverzicht) auf das Haus samt Liegenschaft zugunsten seiner damaligen Frau, Andrea BUCHACHER geb. JUEN verzichten. Er wurde aufgrund strafrechtlich relevanter familieninterner Vorgänge, die  dem Notar Dr. Seiser, welcher mit der Abwicklung der gegenständlichen Erbverzichtserklärung betraut war, vom damaligen Erblasser Herrn Kurt Buchacher bereits im Jahre 1990 dazu gezwungen, auf sein Eigentum für immer und unwiderruflich zu verzichten. Zudem wurde im darauffolgenden Jahr 1991 die Schenkung, die auf eine falsche Grundparzelle eingetragen war, vom damaligen Eigentümer Herrn Kurt Buchacher gemeinsam mit Frau Juen berichtigt.

Dies unterstreicht wiederholt den klar ersichtlichen Willen des Herrn Kurt Buchacher als damaligen Erblasser und Eigentümer. Es ist zudem festzuhalten, dass zwischen den damaligen Eheleuten ein Ehepakt zugunsten der Kinder geschlossen wurde und dieser bis heute von Herrn Buchacher nicht berichtigt wurde. Dies kann nur dadurch erklärt werden, dass im gegenständlichen Fall der zuständige Notar Dr. Seiser, vor dem all jene familieninternen strafrechtlich relevanten Fakten in Zusammenhang mit der Erbverzichtserklärung genannt wurden, die einst Herrn Kurt Buchacher dazu bewogen haben, seinen Sohn Peter Buchacher dazu zu zwingen, auf sein Erbe „ein für alle Mal und unwiderruflich zu verzichten“, nicht mehr mit der Causa befasst werden sollte. Immerhin hätte eine neuerliche Kontaktierung des Herrn Dr. Seiser, der bis heute vermutlich genau aus diesem Grunde mit gerichtlicher Zustimmung durch Herrn Buchacher nicht von der diesbezüglichen Schweigepflicht entbunden wird, die gesamte Causa einer Lösung zugeführt und die Eigentumsfrage endgültig geklärt.

Ein weiteres bemerkenswertes Detail stellt die Tatsache dar, dass die gegenständlichen Notariatsakte aus dem Ehepakt, die sich eindeutig und immer noch auf der falschen Grundparzelle befindet, von keinem befassten Richter erkannt wurde, obwohl durch Frau JUEN, sowohl vor dem BG-Imst, als auch vor dem Landes- und Oberlandesgericht Innsbruck explizit darauf hingewiesen wurde. Wie dem auch sei, es ist aufgrund der Erbverzichtserklärung eindeutig bewiesen, dass Herr Peter Buchacher nie Eigentümer der gegenständlichen Liegenschaft war und dies eindeutig dem Wunsch des Erblassers, der erst 12 Jahre nach der gegenständlichen Erbverzichtserklärung gestorben ist, entsprochen hat.

Selbst für einen Nichtjuristen muss klar sein, dass jemand selbst theoretisch wegen angeblichen Undankes ein Eigentum nur dann zurückfordern kann, wenn er es irgendwann einmal besessen hat.

Nach der Scheidung der Eheleute BUCHACHER, 2003, erhob der Exgatte Peter Buchacher keine Ansprüche auf die Liegenschaft, da vermutlich auch ihm zunächst klar war, dass er nie Eigentümer gewesen sein konnte. Daher versäumte er 2004 die einjährige eheliche Aufteilungsfallfrist. Für dieses Versäumnis erhielt er laut seiner eigenen Aussagen in zwei verschiedenen Verfahren im Juni 2011 175.500 EURO sowie im November 2011 90.000 EURO durch die betriebliche Haftpflichtversicherung seines damaligen Rechtsvertreters Mag. Peisser. Dieser soll laut Peter Buchacher darüber hinaus 10.000 EURO für sein angebliches Fehlverhalten gegenüber Herrn Peter Buchacher erhalten haben. Es liegt der Verdacht auf Versicherungsbetrug nahe, da erstens der Schaden nicht mehr vorhanden ist, da inzwischen aus den unten beschriebenen Gründen der nie zu keiner Zeit Eigentümer Peter Buchacher im Grundbuch steht und daher die Entschädigung an die Versicherung hätte zurückzahlen müssen und zweitens eine betriebliche Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche aufgrund von Fehlleistungen in Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten deckt, jedoch diese nicht belohnt.

Wie dem auch sei, aufgrund der offensichtlichen und eindeutigen Eigentumsverhältnisse hat Herr Peter Buchacher zunächst jeden Versuch unterlassen, Ansprüche auf die gegenständliche Liegenschaft anzumelden, wodurch nach Versäumnis der ehelichen Aufteilungsfrist die ohnehin eindeutigen Eigentumsverhältnisse zugunsten von Frau Juen noch einmal untermauert wurden.

Erst nachdem dieser von seinem neuen Rechtsvertreter Dr. Bernt Strickner beraten wurde erhob der geschiedene Ex-Ehemann von Frau JUEN, Herr Peter BUCHACHER plötzlich Ansprüche auf das Haus. Aufgrund vorliegender Gerichtsakten und der genannten Erbverzichtserklärung wurde das Begehren von Herrn Peter BUCHACHER vom Gericht 1. Instanz (LG Innsbruck) abgewiesen und verworfen. Frau JUEN wurde seitens der zuständigen Richterin zugesichert, dass auch in höherer Instanz keine Anfechtung des Urteils möglich sei, da die Aktenlage eindeutig sei. Zu diesem Zeitpunkt hatte Frau Andrea JUEN noch volles Vertrauen in den Rechtsstaat und somit auch in die Justiz, was sich aber durch die verschiedenen Beteiligten an dieser Causa rasch ändern sollte. Danach fand laut Akteneinsicht ein Richterwechsel statt, über den Frau Juen genauso wenig informiert wurde wie über die spätere Verhandlung und das dabei gefällte Urteil.

Die dreifache Mutter, Andrea JUEN, wurde jedoch von allen weiteren Verhandlungen fern gehalten, sämtliche Informationen blieben trotz ihrer Bemühungen zur Einforderung von Transparenz nicht gehört.

Wendet man nun ein, dass die bewiesen unterbliebenen Ladungen durch das Gericht, welche zu einem Abwesenheitsurteil geführt haben, an ihren damaligen Rechtsvertreter Dr. Ewald Jenewein geschickt wurden, dann ist festzuhalten, dass demselben nachweislich durch Frau Juen bereits über ein halbes Jahr vor der gegenständlichen Verhandlung, das Mandat entzogen wurde. Die Verhandlung mit dem verhängnisvollen Abwesenheitsurteil, durch das Frau Juen das Haus genommen wurde, fand am 25.10.2009 statt. Das gegenständliche  Urteil selbst ist mit 11.11.2009 datiert.

Wie dem auch sei, der Ex-Mann von Frau JUEN, Herr Peter BUCHACHER, strengte eine Aufhebung der der Causa zugrundeliegenden Schenkung an. In dieser machte er geltend, eigentlich (allen oben genannten Fakten und Beweisen zum Trotz) von seinem Vater beschenkt geworden zu sein und seinerseits eine Schenkung an seine damalige Ex-Frau Andrea BUCHACHER geb. JUEN vorgenommen zu haben. Diese Schenkung wurde nun durch den Ex-Mann, Peter BUCHACHER, aufgrund groben Undanks beim LG Innsbruck eingeklagt, woraufhin dieses verhängnisvolle, auf den Faschingsbeginn den 11.11.2009 datierte Urteil durch das LG Innsbruck folgte, in welchem Frau JUEN das Eigentum an dem Haus und der Liegenschaft abgesprochen wurde. Von diesem verhängnisvollen Urteil hat Frau Juen nachweislich erst durch das Schreiben der Grundverkehrsbehörde Imst am 17.03.2010 erfahren. Darin ein weiteres groteskes Detail: Es wird von einer angeblichen Veräußerung geschrieben, ohne dass dieselbe benannt wurde. Diese „Veräußerung“ ist natürlich deshalb nicht spezifizierbar, da die Grundvoraussetzung für eine reale Veräußerung eine Leistung und Gegenleistung, sowie ein Vertrag mit Unterschrift beider Vertragspartner darstellt. Natürlich ist nichts von dem vorhanden, da es nie eine Veräußerung oder etwas damit Vergleichbares gegeben hat.

Aufgrund dieses Urteils und weiterer Verfahren wurde die „Geschichte rund um Frau JUEN“ weiter in die Länge gezogen, sodass auch die Delogierung von Frau JUEN und deren Kindern Anstand und seit 4 Jahren immer noch ansteht. Laut den Gerichtsunterlagen finden sich immer wieder die gleichen Richter mit diesem Fall befasst, wobei auch diesbezüglich von Frau JUEN der Rechtsweg eingeschlagen wurde, sodass sich schlussendlich auch die Staatsanwaltschaft und das Bundesministerium für Justiz mit diesem Fall befassen mussten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wissen Sie oder die Mitarbeiter in Ihrem Ressort von Fall Andrea JUEN?

2.    Wenn ja, wann und von wem wurden Sie oder die Mitarbeiter Ihres Ressorts erstmals über diesen Fall in Kenntnis gesetzt?

3.    Können Sie ausschließen, dass in diesem Fall keine Unterlagen „verloren“ gegangen sind und somit das befasste Gericht alle zur Urteilsfindung nötigen Akten und Unterlagen zur Durchsicht hatte?

4.    Ist Ihnen oder Mitarbeitern Ihres Ressorts bekannt, dass generell Akten und Unterlagen bei Gericht oder im Justizministerium „verloren“ gehen oder einfach „verschwinden“?

5.    Aufgrund der Tatsache, dass Frau JUEN häufig bei Gericht oder dem BMJ nachgefragt hat wurde Ihr offenbar der „freundliche Rat“ seitens des BMJ erteilt, generell aufzupassen, weil man sonst schnell unter Sachwalterschaft gestellt werden könne. Können Sie in Ihrer Funktion als Bundesminister für Justiz solche Aussagen seitens des BMJ ausschließen?

6.    Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen haben Sie (oder werden Sie) eingeleitet um solche Aussagen für die Zukunft zu unterbinden und zu verhindern.

7.    Wie stehen Sie generell zu solchen Aussagen (siehe Frage 5 oben), dass man bei Nachfragen oder häufigen Urgieren aufpassen müsse, nicht gleich der Sachwalterschaft ausgesetzt zu werden?

8.    Haben Sie diesbezüglich Statistiken, wie viele Personen aufgrund behördlicher „Aufforderung“ von Gerichten unter Sachwalterschaft gestellt wurden bzw. wie viele Verfahren diesbezüglich eröffnet wurden?

9.    Wurden vom BMJ selber oder anderen Dienststellen des BMJ in der Causa JUEN Weisungen erteilt?

10.  Wenn ja, welche Weisungen wurden von wem an wen erteilt und mit welchem Inhalt? (Bitte um Auflistung der Weisungen mit Datum und von wem erlassen)

11.  Haben Sie oder Mitarbeiter des BMJ in Bezug auf die Causa oder Causen JUEN Wahrnehmungen gemacht, welche ein einschreiten des BMJ als Dienstaufsichtsbehörde gerechtfertigt hätten?

12.  Wenn ja, welche Wahrnehmungen hat das BMJ diesbezüglich gemacht und welche konkreten Maßnahmen haben oder werden Sie diesbezüglich setzen?

13.  Wenn nein, wurden in Bezug auf die Causa JUEN überhaupt Gerichte und deren Mitarbeiter (Richter, Staatsanwälte) Dienst- und Aufsichtsbehördlich durch das BMJ überprüft, wenn ja welche?

14.  Haben Sie Kenntnis darüber, ob von Seiten des Landes Tirol diesbezüglich Weisungen erteilt wurden oder behördliche Schriftstücke vom Land Tirol oder Regierungsmitgliedern des Landes Tirol an das BMJ übermittelt wurden?

15.  Wenn ja, um welche Schriftstücke handelt es sich dabei?

16.  Können Sie ausschließen, dass aufgrund der Tatsache, dass sowohl das BMI als auch das BMJ von Ministern im Naheverhältnis der ÖVP geleitet werden, Gefahr von "überhören oder übergehen" von gewissen Verwaltungsschritten besteht, da die Mitarbeiter nach "gleichgesinnten" Maßnahmen und praktischen Lösungs- und Erledigungsmöglichkeiten suchen.

17.  Haben Sie Kenntnis darüber, dass im Zuge der Causa Andrea JUEN auch Vorwürfe (Unterlassung von Informationspflichten und Rechtsmittelbelehrungen) gegen einzelne Richter und Staatsanwälte erhoben wurden?

18.  Wenn ja, wurden diesbezüglich von Seiten des BMJ dienstrechtliche Schritte gegen Richter oder Staatsanwälte eingeleitet und gibt es hier schon Ergebnisse?

19.  Wenn nein, warum nicht?

20.  Ist es zutreffend, dass Frau JUEN bezüglich der Causa JUEN mehrmals an das BMJ als auch an Sie herangetreten ist um Auskunft im Sinne des Auskunftspflichtgesetzes zu erhalten?

21.  Wenn ja, wurde Frau JUEN im Sinne des Auskunftspflichtgesetzes Auskunft erteilt? (Bitte um nachvollziehbare Auflistung der Auskunftszeitpunkte und welche Auskünfte erteilt wurden)

22.  Wenn nein, warum nicht?

23.  Sind derzeit noch Verfahren gegen Frau JUEN anhängig?

24.  Wurde Frau Juen persönlich der Zugang zum Justizministerium verweigert?

25.  Wenn ja warum?