1475/J XXV. GP
Eingelangt am 14.05.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
betreffend Zierbrunnen im Eigentum der Republik
In Österreich gibt es eine Vielzahl an Zierbrunnen, welche sich teils im Eigentum der Republik, teils der Länder, aber auch in Privatbesitz befinden. Einige dieser Brunnen werden von Touristen besonders geschätzt, ein altes Volksbrauchtum ist es, Münzen in die entsprechenden Brunnen zu werfen, um Glück, Wohlstand oder Gesundheit zu erhalten. Dieses Kulturgut wird von der einheimischen Bevölkerung so wie von Touristen geschätzt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Brunnen stehen im Eigentum der Republik?
2. Um welche Brunnen (Name, Standort) handelt es sich?
3. In wie viele dieser Brunnen werden regelmäßig Münzen geworfen?
4. Wie hoch waren die durchschnittlichen Summen der einzelnen Brunnen seit dem Jahr 2000?
5. Wer genau hat diese Münzen gesammelt bzw. gezählt?
6. Wofür wurde dieses Geld verwendet?
7. Befinden sich auf den Bundesbrunnen Hinweisschilder, dass die Entnahme von Münzen verboten ist?
8. Ist Baden in den Zierbrunnen erlaubt?