Vorblatt
Ziel
- Erhöhung des Bestands an im Internet öffentlich verfügbaren Werken.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
- Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf. Es entsteht eine geringfügige Mehrbelastung der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, die die Informationen über verwaiste Werke an die Datenbank beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt weiterleiten muss. Da es sich aber um eine bloße Durchleitung handelt, kann davon ausgegangen werden, dass mit den derzeit bestehenden Personalressourcen das Auslangen gefunden werden kann.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Justiz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zu dem Wirkungsziel "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse)" der Untergliederung 13 Justiz bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke ist bis 29. Oktober 2014 umzusetzen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Zur Umsetzung der Richtlinie bestehen keine Alternativen.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zur Richtlinie über verwaiste Werke SEC(2011) 615
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Der Bestand an digitalisierten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten verwaisten Werken kann über die Datenbank des Harmonisierungsamtes evaluiert werden.
Ziele
Ziel 1: Erhöhung des Bestands an im Internet öffentlich verfügbaren Werken.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Werke in Bibliotheken und Archiven, bei denen kein Rechteinhaber mehr ausfindig gemacht werden kann (so genannte "verwaiste Werke"), können mangels Rechtssicherheit nicht im Internet zur Verfügung gestellt werden. |
Bibliotheken und Archive können einen größeren Bestand ihrer Werke im Internet zur Verfügung stellen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke
Beschreibung der Maßnahme:
Die Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke soll die Digitalisierung und Verbreitung des europäischen Kulturerbes über das Internet durch Bibliotheken, Museen und Archive durch Maßnahmen zur Vereinfachung der Rechteklärung an sogenannten verwaisten Werken erleichtern, deren Rechteinhaber unbekannt oder nicht auffindbar sind. Die Richtlinie sieht eine Ausnahme bzw. Beschränkung des Vervielfältigungsrechts und des Zurverfügungstellungsrechts an verwaisten Werken zugunsten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sowie öffentlich-rechtlicher Rundfunkunternehmen vor, die im Rahmen ihrer im Gemeinwohl liegenden Aufgaben Zugang zu ihrem Werkbestand ermöglichen.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Werke in Bibliotheken und Archiven, bei denen kein Rechteinhaber mehr ausfindig gemacht werden kann, können mangels Rechtssicherheit nicht im Internet zur Verfügung gestellt werden. |
Bibliotheken und Archive können einen größeren Bestand ihrer Werke im Internet zur Verfügung stellen. |
ohne Umsetzung: Vertragsverletzungsverfahren |
keine Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte
Es entsteht eine geringfügige Mehrbelastung der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, die die Informationen über verwaiste Werke an die Datenbank beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt weiterleiten muss. Da es sich aber um eine bloße Durchleitung handelt, kann davon ausgegangen werden, dass mit den derzeit bestehenden Personalressourcen das Auslangen gefunden werden kann.
Eine Mehrbelastung für Bibliotheken und Archive ergibt sich nicht aus dem Gesetz, da es im Ermessen der berechtigten Einrichtungen steht, eine sorgfältige Suche durchzuführen und damit von der Möglichkeit der Nutzung von verwaisten Werken Gebrauch zu machen.
Ansonsten ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen.
Erläuterung:
Eine geringfügige Informationsverpflichtung kann darin gesehen werden, dass ein Urheber, der trotz sorgfältiger Suche nicht gefunden wurde, die begünstigte Einrichtung zu verständigen hat, damit die weitere Nutzung unterbleibt. Diese Information unterscheidet sich aber nicht von jedem anderen Widerspruch eines Urhebers gegen zum Beispiel eine unberechtigte Nutzung. Darüber hinaus dürften die Fälle, dass sich ein Urheber eines verwaisten Werkes meldet, bei einer vorher durchgeführten sorgfältigen Suche äußerst gering sein.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Verwaltungs- kosten |
Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger |
Mehr als 1 000 Stunden Zeitaufwand oder über 10 000 € an direkten Kosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.