Ständiger Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses (1/SA-LV XXIV. GP) von 10.12.2008 bis 28.10.2013

Der Ständige Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses dient der Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundesheeres (Abwehramt und Heeresnachrichtenamt). Er holt Auskünfte vom Bundesministerium für Landesverteidigung ein. Die Sitzungen des Ständigen Unterausschusses des Landesverteidigungsausschusses sind vertraulich.