62/PET XXIV. GP
Eingebracht am 21.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
An Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
im Haus
Wien, 21. Oktober 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage übermittle ich die Petition betreffend einer „fairen und transparenten
Immobilienmaklerverordnung". Im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 GOG ersuche ich
um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition.
Hochachtungsvoll
Bernhard Themessl
Abgeordneter zum Nationalrat
Petition für eine faire und transparente
Immobilienmaklerverordnung
Sachverhalt
Mit dem 25. August 2010 wurde die Änderung der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich (BGBl II 268/2010) ausgegeben. Eine Verordnung, die ihresgleichen sucht. Die Änderungen sind für viele Immobilienmakler existenzbedrohend und haben mittlerweile auch zu erheblichen Umsatzeinbußen in der Branche geführt.
Darüber hinaus ist es auch so, dass nach Branchenansicht Ungleichheiten umgesetzt wurden. So sind etwa unterschiedliche Vergütungen für die Vermittlung von Geschäftsräumen oder von Privaträumlichkeiten evident. Dies ist verfassungsrechtlich - im Sinne des Gleichheitsgebotes - sehr bedenklich. Aber auch die überraschende Umsetzung inklusive kurzer Übergangsfristen sowie die Verteuerung und Verkomplizierung der Inserate hat zu heftiger Kritik geführt.
Bedauerlich ist, dass im Vorblatt der Verordnung angeführt wird, dass es keine Alternativen gäbe. Dies ist insofern unrichtig, da verschiedene Möglichkeiten bestehen, um Wohnungssuchende finanziell zu entlasten. Die Annahme (ebenfalls im Vorblatt der Verordnung erwähnt), dass durch die Provisionssenkung die Kaufkraft von Wohnungssuchenden gestärkt und die Inflation gedämpft wird, ist mehr als haarsträubend und unseriös. Festzuhalten ist auch noch, dass die erlassene Verordnung - entgegen der Darstellung im Vorblatt der Verordnung - sehr wohl Auswirkungen auf die Beschäftigung haben wird.
Forderung
Um weitere negativen Folgen bzw. Auswirkungen auf dem heimischen Immobilienmarkt hintanzuhalten wird eingefordert:
- Abschaffung bzw. ersatzlose Streichung der Rechtsgeschäftsgebühren auf Mietverträge.
- Steuerliche Absetzbarkeit der Immobilienvermittlungshonorare (auch für Privatpersonen).
- EU-weite Erhebung hinsichtlich der gesetzlichen bzw. standesrechtlichen Regelungen von Vermittlungshonoraren für Immobilienvermittlungen sowie der Marktzugangsmöglichkeiten von Immobilienmaklern zum Immobilienmarkt.
- In weiterer Folge Aufhebung der jetzigen „Immobilienmaklerverordnung" (BGBl II 268/2010) sowie Neuordnung - basierend auf den Studienergebnissen bzw. Erhebungen.