Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 123

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sollten, die tragfähig ist auch für die nächsten Jahre und jedenfalls auch neue euro­päische Regelungen vorwegnehmen kann und damit auch Sicherheit für alle Beteilig­ten bringt. (Beifall bei den Grünen.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit ebenfalls 20 Minuten nicht übersteigen soll. – Bitte.

 


15.18.37

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen:

„Dieses Gesetz ist daher nicht nur unter dem Blickwinkel von Schwarz-Weiß- oder Alles-oder-nichts-Kategorien zu sehen, sondern es ist ein Kompromiss [...].Das bietet in Zukunft schon Möglichkeiten und Sicherheiten an, dass Nichtraucher bedeutend besser als bisher geschützt werden. [...] Einigen ist das zu wenig – ich sehe das –, anderen ist bereits das zu viel.“

Ich habe meine Rede mit einer Aussage des von mir sehr geschätzten Abgeordneten Grünewald begonnen, der das bei der Beschlussfassung des Tabakgesetzes gesagt hat, und ich meine, es drückt auch aus, womit dieses emotionale Thema Tabak, Umgang mit Tabak, Umgang mit Rauchen behaftet ist.

Was sagt das Gesetz aus? – Das Gesetz ist 2008 mit 125 Stimmen der Sozialdemo­kraten, der Volkspartei und der Grünen beschlossen worden; 23 Abgeordnete dieses Hauses stimmten dagegen. Das Gesetz ist am 1. Juli 2009 teilweise in Kraft getreten, die letzten Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, des Tabakgesetzes, treten erst mit 1. Juli 2010 in Kraft.

Was waren die zentralen Neuerungen dieses Bundesgesetzes? – Die ganz zentrale Neuerung war, dass auch in der Gastronomie ein Rauchverbot erlassen wird, und zwar gibt es in der österreichischen Gastronomie ein grundsätzliches Rauchverbot. – Es gibt jedoch Ausnahmen, und diese Ausnahmen sind – das gebe ich zu – sehr weit gefasst, werden aber nach einer Übergangsphase immer weniger werden.

Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Betriebe, die weniger als 50 m² Fläche haben. Dort kann der Wirt entscheiden, ob er Rauchen zulässt oder nicht. Betriebe zwischen 50 und 80 m² Fläche fallen in die Übergangsregelung, die jedoch mit 1. Juli 2010 endet. In diesen Lokalen kann man rauchen, wenn eine Abtrennung vorhanden ist. In Lokalen mit über 80 m² Fläche braucht man hingegen klar getrennte Raucher­räume. Es steht auch fest, dass Tabakwerbung in Österreich nicht mehr gestattet ist.

Das sind die wesentlichen Inhalte des Tabakgesetzes – und das hat dazu geführt, dass in Österreich das Rauchen tatsächlich reduziert werden konnte.

Rauchen, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein emotionales Thema, das die Men­schen in ihrem Leben unmittelbar trifft. Insofern kann man das jeden Tag diskutieren – und es ist auch gut so, eine Auseinandersetzung darüber zu führen –, aber als Gesundheitsminister bin ich auch daran gebunden, was das Hohe Haus, was Sie hier im Parlament entscheiden. Sie haben eine Entscheidung getroffen, und diese Ent­scheidung ist daher von meiner Seite her voll und ganz anzuerkennen. Die Verwaltung hat eine Entscheidung der Abgeordneten zum Nationalrat zur Kenntnis zu nehmen und damit eben entsprechend umzugehen.

Meine Damen und Herren, mein Zugang dazu ist: Beim Thema Rauchen muss man die Menschen erreichen. Wir wissen, dass es Verbote gibt, und Frau Klubobfrau Gla-


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