Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 251

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Schultes ist schon auf die bessere und längere Auffindbarkeit von Dokumenten im In­ternet eingegangen. Das wird sicher zur Transparenz beitragen. Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass ich meine, dass Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten von Betroffenen künftig durchaus verbessert werden müssen.

Lassen Sie mich auch grundsätzlich etwas zur UVP und zu ihrem schlechten Ruf sa­gen, den sie zu Unrecht als Verhinderungsinstrumentarium hat, was sie in der Tat nicht ist! Diese Geschichten von den ewigen Verfahren sind ein Ammenmärchen. Die stim­men zum großen Teil nicht. Und wenn es sehr lang dauernde Verfahren gibt, dann sind diese oft auf Gründe zurückzuführen, die meistens auf der Seite der Projektwerber lie­gen. Zum Beispiel gibt es Fälle, wo ein UVP-Verfahren begonnen wird, eingereicht wird, aber noch gar nicht alle Grundstücke angekauft sind, die man später für das Pro­jekt benötigen wird. Oder: Es gibt einfach schlechte Unterlagen, um das Projekt ein­zureichen, und die Unterlagen werden erst viel später in ausreichender Qualität er­bracht. Das alles verzögert natürlich. Auch ist es so, dass in einigen Bundesländern die Behörden sowohl personell als auch ressourcenmäßig schlecht ausgestattet sind.

Das größte momentane Infrastrukturprojekt, der künftige Wiener Hauptbahnhof, musste zum Beispiel drei UVPs – in der Bahninfrastruktur, im Städtebau und im Straßenbau – machen und hat alle drei in kürzestmöglicher Zeit abgeschlossen, weil die Unterlagen gut waren und weil es eine potente Behörde gegeben hat, und damit ist es gelungen, die Umweltschutzqualität wirklich hoch zu halten.

Das UVP-Gesetz ist zweifellos ein Gesetz in progress, also in permanenter Weiterent­wicklung. Mir ist es auch wichtig, dass wir uns darauf verständigt haben, dass wir diese Weiterentwicklung gemeinsam machen wollen, dass wir eine Gesprächsplattform ein­richten wollen, wo wir uns über prinzipielle Weiterentwicklungen dieser UVP unterhal­ten wollen, um bei einer künftigen Gelegenheit, die nicht morgen oder übermorgen sein wird, jedenfalls nicht mehr zu solchen Ad-hoc-Vorhaben kommen zu müssen, sondern einen breiten Konsens für Verbesserungen zu haben.

Ich denke, dass es ein tragbarer Kompromiss geworden ist, dass es weitere Vereinfa­chungen und Verkürzungen des Verfahrens gibt, dass Investitionen bald getätigt wer­den können, dass die Qualität des Umweltschutzes nicht untergraben wird und auch Mitbestimmungsrechte nicht sinnlos eingeschränkt werden. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. Eingestellte Redezeit: ebenfalls 6 Minuten. – Bitte.

 


19.13.15

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die UVP inhaltlich zu sprechen kom­me, möchte ich auf das Kraftwerksprojekt Ilisu zu sprechen kommen, das nach un­serer Umweltverträglichkeitsprüfung sicher nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. (Abg. Mag. Kogler: Gerade noch!) So gut ist unsere UVP. Umso mehr sollten wir uns aber die Frage stellen, ob wir nicht auch hinsichtlich von Exportgarantie-Vergaben mehr ökologische, soziale und kulturelle Kriterien anlegen sollten.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen bei der Exportgarantie-Vergabe für ökologisch, sozial und kulturell sensible Projekte

 


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