8414/J XXIV. GP
Eingelangt am
03.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Strafanzeigen gegen den FPÖ-Nationalratsabgeordneten DDr. Werner
Königshofer“
In verschiedenen Medien wurde
Anfang März 2011
darüber berichtet, dass eine mit einem
versteckten Code versehene Bilddatei, welche DDr. Werner Königshofer von
einem
anonymen Emailaccount an dessen
Emailaccounts werner.koenigshofer@fpoe.at und
koenigs-tiger@gmx.at am 28.
Jänner 2011 um 8:35 Uhr als Attachement zugeschickt worden
war, sich am 31.3.2011 auf der Neonazihomepage www.alpen-donau.info
wiederfand und
damit der Beweis erbracht sein dürfte, dass DDr. Königshofer mit der
Neonazihomepage
zusammenarbeitet. Strafanzeigen wurden an die Staatsanwaltschaften Innsbruck
und Wien
erstattet.
Auf http://derstandard.at/1297819867094/Post-an-Neonazis-FP-Politiker-unter-Verdacht
wurde am 8. März 2011 um 18:10 Uhr unter dem Titel „Post
an Neonazis: FP-Politiker
unter Verdacht“ Folgendes
berichtet:
„Für Adolf Hitler war
der demokratische deutsche Reichstag eine "Quatschbude". Genau so
wird auf der Neonazi-Homepage Alpen-Donau.Info
der österreichische Nationalrat
bezeichnet. Einer der Abgeordneten soll die rechtsradikalen Recken
selbst mit Infos
versorgen: der FPÖ-Politiker Werner Königshofer aus Tirol. Das
behauptet zumindest der
Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger in einer
Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien, die dem
STANDARD vorliegt. Der wiederholt angezeigte Königshofer weist die
Vorwürfe zurück. Wie
für jeden Beschuldigten gilt auch für den 57-Jährigen die
Unschuldsvermutung, solange kein
rechtskräftiges Urteil vorliegt.
(...)
Im Fall von Königshofer behauptet Zanger, einen
Sachbeweis liefern zu können: Der Polizist
und
Datenforensiker Uwe Sailer soll über eine anonyme E-Mail-Adresse dem FP-
Abgeordneten einen mit einem versteckten Code versehenen Zeitungsartikel
untergejubelt
haben, wodurch das Dokument eindeutig identifizierbar gewesen sei. Das
entsprechende
Verfahren heißt Steganografie (siehe Wissen). Dieser Zeitungsartikel
(samt verstecktem
Code) sei schließlich drei Tage später auf der Neonazi-Homepage
aufgetaucht. "Das ist ein
konkreter Nachweis, dass Königshofer mit den Verantwortlichen dieser
Homepage
kooperiert", sagte Zanger zum STANDARD.
(...)
Im Gespräch mit
dem STANDARD sagte Königshofer am Dienstag: "Die Vorwürfe sind
eine
Ungeheuerlichkeit. Das sind manipulierte E-Mails. Auf einmal leitet da irgendjemand
etwas
weiter. Ich hab mit der Alpen-Donau. Info nichts zu tun. Ich lasse vom Provider
ein
Versandprotokoll erstellen, und dann wird man sehen, dass ich das nicht
verschickt habe ".
Die
unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wurden wegen des Verdachts, dass
DDr. Werner Königshofer
der Neonaziseite
www.alpen-donau.info
eine
Bilddatei zur Veröffentlichung übermittelte und daher mit den
Verantwortlichen
für die Neonaziseite zusammenarbeitete, strafrechtliche Ermittlungen
vorgenommen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Nach welchen Tatbeständen wird gegen DDr. Königshofer ermittelt?
4.
Wurden die
wegen des Verdachts, dass DDr. Werner Königshofer der Neonaziseite
www.alpen-donau.info
eine
Bilddatei zur Veröffentlichung übermittelte und daher mit den
Verantwortlichen für die Neonaziseite zusammenarbeitete, erstatteten
Strafanzeigen gemäß
§ 190 StPO
zurückgelegt?
5. Wenn ja, warum?
6. Wenn nein, warum noch nicht?
7.
Besteht die Absicht, Datenblatt, Emails, Logfiles, Inhaltsdaten und
Verbindungsdaten der
Provider betreffend
die Emailaccounts werner.koenigshofer@fpoe.at und
koenigs-tiger@gmx.at DDr. Königshofers zwischen 28. 1. und 31.1.2011 vor Ablauf der
gesetzlichen Löschungsverpflichtungen nach DSG und TKG zu sichern?
8. Wenn nein, warum nicht?
9.
Besteht die
Absicht, die Anzeigen wegen des Verdachts, dass DDr. Werner Königshofer
der Neonaziseite www.alpen-donau.info
eine
Bilddatei zur Veröffentlichung übermittelte und
daher mit den Verantwortlichen für die Neonaziseite zusammenarbeitete,
erst nach Ablauf der
sechsmonatigen Frist,
gerechnet ab 28.1.2011, gemäß § 190 StPO zurückzulegen?
10.
Wurde das vom Beschuldigten im zitierten Zeitungsartikel erwähnte
„Versandprotokoll“
des Providers den
Ermittlungsbehörden vorgelegt?
11.
Wurde der Rechtsschutzbeauftragte mit den genannten Anzeigen gegen DDr.
Königshofer
befasst?