7979/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Vorwürfe im Zusammenhang mit der Homepage „Alpen-Donau.Info“

 

Der Standard vom 8.3.2011 berichtete folgendes:

„FP-Nationalratsabgeordneter soll mit Neonazi-Seite zusammenarbeiten

Laut Zeitungsbericht haben ein Anwalt und ein Polizist Beweise gegen den blauen Abgeordneten Königshofer

Die rechtsextreme Website alpen-donau.info sorgt wieder einmal für Aufregung. Der Wiener Anwalt Georg Zanger und der oberösterreichische Kriminalbeamte Uwe Sailer wollen nachweisen können, dass der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer mit der Nazi-Seite zusammenarbeitet. Das berichtet die Wochenzeitung "Falter" in ihrer aktuellen Ausgabe. Zanger und Sailer haben gegen Königshofer eine Anzeige nach dem NS-Verbotsgesetz eingebracht.

Der Kriminalbeamte Sailer stellte Königshofer eine Falle, indem er ihm über eine anonyme E-Mail-Adresse einen Zeitungsartikel über einen Kritiker der Naziseite schickte. Diesen manipulierte er so, dass er seine Herkunft bei einem etwaigen Auftauchen auf alpen-donau.info verifizieren konnte. Und prompt passierte das, was Sailer erwartet hatte: Der gezinkte Zeitungsartikel fand sich kurz darauf auf der Neonazi-Website wieder.

Für Sailer der Beweis, dass Königshofer mit den Nazis kooperiert. Dieser bestreitet die Vorwürfe, er habe den Zeitungsartikel nicht publiziert, auch wenn er die Website "hin und wieder" anklicke. Auf der Nazi-Site tauchen inzwischen Morddrohungen gegen Zanger und Sailer auf - man werde "dieses Dreckszeug vernichten" und "eine härtere Gangart einschlagen".“

 

In diesem Zusammenhang hat der Abg. Königshofer nachstehende E-Mail erhalten, die am 9. März 2011 dem Leiter des BVT zur Information und weiteren Veranlassung weitergeleitet wurde:

„Diese Nachricht ist als Hilfeleistung zu verstehen, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Haltbarkeit vor österreichischen Gerichten und dient lediglich der Wahrheit auf den Fuß zu helfen.

Wir empfehlen Ihnen Uwe Sailer sofort zur persona non grata zu erklären, eine forensische Sicherung des auf „google-Mail“ liegenden Postfachs 1809.tirol@gmail.com in Auftrag zu geben (baldigst, denn nach sechs Monate sind die Daten weg und die Mühlen der Justitia könnten eventuell langsam mahlen; jedenfalls gibt „google-Mail“ die Daten an Behörden weiter) und Strafanzeige gegen Uwe Sailer zu erstatten. Dr. Zanger hat in seiner Anzeige vom 1.3.2011 auf Seite fünf den Beweis erbracht: Uwe Sailer und „Tirol1809“ sind identisch. Wir erbrachten heute den Beweis, daß wir Zeitungsausschnitte von diesem Pseudonym bekommen haben. Die ihnen zur Last gelegte Tat wurde durch Sailer selbst verübt. 

Des weiteren stellte Sailer auf seiner Seite www.datenforensik.at eine Woche lang für alle Personen mit österreichischer IP-Adresse sichtbar eine Abbildung eines Mannes in Lederhose, wobei auf dem Quersteg der Hosenträger ein Hakenkreuz abgebildet war. Bildausschnitte können Sie unserer Seite www.alpen-donau.info entnehmen und uneingeschränkt darüber verfügen. 

Da Sie selbst Jurist sind, möchten wir nur kurz auf die subjektive Tatseite verweisen. „Im nationalsozialistischen Sinne betätigt“ spricht die Subjektivität des § 3g VerbotsG an und gibt der OGH auch keine andere Abgrenzung. Der OGH vertritt also die Auffassung ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz wäre immer absichtlich. Objektiv hat Sailer verstoßen, subjektiv auch – denn eine andere Abgrenzung gibt es nicht und es war absichtlich, auch nicht wenn man ein leninistisch-marxistisch geprägtes Weltbild vertritt und auf denunziatorischer Weise versucht anständige Deutsche hinter Gitter zu bringen. 

Wir verbleiben mit den besten Grüßen

Alpen-Donau.info“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Ist es richtig, dass hinter der Mailadresse 1809.tirol@gmail.com ihr Mitarbeiter Uwe Sailer steht?
  2. Gehört es grundsätzlich zu den Aufgaben von Beamten ihres Ressorts manipulierte Dokumente an Abgeordnete des Nationalrates zu versenden?
  3. Wenn nein, welche Konsequenzen sind in Aussicht genommen?
  4. Liegen Ihnen Informationen darüber vor, ob Uwe Sailer den manipulierten Zeitungsartikel selbst an Alpen-Donau.Info gesandt hat?
  5. Hatte Uwe Sailer den dienstlichen Auftrag mittels eigener Mailadresse Kontakt zu Abgeordneten zu suchen?
  6. Wenn ja, von wem?
  7. Wird die Homepage Alpen-Donau.Info von Mitarbeitern Ihres Ressorts betrieben?
  8. Wenn ja, zu welchem Zweck?
  9. Welche Veranlassungen wurden von Mag. Griedling auf Grund der Nachricht vom 9. März 2011 getroffen?