6571/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend diplomatisches „High Noon“
„Die Presse“ berichtete am 29.09.2010 folgendes:
„USA drohten Österreich mit Visapflicht
Washington forderte Zugriff auf österreichische Polizeicomputer. Österreich knickte nun ein. In einem internen Schreiben setzten die Amerikaner eine „Deadline“ bis 31. Dezember 2010.
Wien. Die amerikanischen Sicherheitsbehörden bekommen in Zukunft Zugriff auf Österreichs Polizeicomputer. Das erfuhr „Die Presse" am Dienstagabend aus Regierungskreisen. Damit gab Wien dem massiven Druck aus Washington nach. Wie zu erfahren war, hatten die USA nämlich damit gedroht, bei einer Weigerung die Visapflicht für Österreicher wieder einzuführen und die Republik aus dem sogenannten „Visa Waiver"-Programm (VWP) zu nehmen.
Schon im März 2009 berichtete „Die Presse" erstmals über diesen Zusammenhang. Die US-Botschaft bezeichnete den Artikel damals in einem Schreiben an alle Redaktionen als „falsch" und „unrichtig", berief zur „Klarstellung" eine Pressekonferenz ein.
Das österreichische Bundeskanzleramt sah das zuletzt fundamental anders. In der aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen schreibt Werner Faymann, dass „die Teilnahme am ,Visa Waiver‘-Programm der USA (,visumfreie Einreise‘) mit zusätzlichen Erfordernissen des Informationsaustausches verknüpft" ist.
Problem Rechtssicherheit
Die Amerikaner nennen das Erfordernis kurz PCSC, was für ein Programm namens „Preventing and Combating Serious Crime" steht. Es entstand noch unter der Bush-Regierung als eine Reaktion auf 9/11. VWP-Partnerländer der USA sollen dabei Zugriff auf DNA-Datenbanken, Fingerabdruckdateien und in weiterer Folge die Identitäten von Verdächtigen und verurteilten Straftätern gewähren. In der Praxis wollen die US-Behörden online Anfragen nach Österreich stellen, ob ein sichergestelltes DNA-Profil oder ein an einem Tatort gefundener Fingerabdruck hierzulande registriert ist. Bei einem Treffer werden in einem zweiten Schritt Name und Identität des Verdächtigen übermittelt.
Ein Instrument, das ranghohe Beamte im Bundeskriminalamt als „fundamental wichtig" erachten, weil auch Österreich nun Zugriff auf US-Daten bekommt. Lange Zeit jedoch stritten sich Wien und Washington über die unterschiedlichen Datenschutzstandards, die zumindest aus österreichischer Sicht hierzulande höher sind.
Personen, die zu Unrecht in der Polizeidatenbank des Innenministeriums landen, haben das Recht auf Löschung ihrer Registrierung. Sind die Daten einmal in den USA, geht der in Österreich auf dem Rechtsweg durchsetzbare Anspruch derzeit verloren. Zwar betonten die Amerikaner stets, dass sich ein eigener „privacy officer" darum kümmern würde, der aber ist de facto ein Regierungsbeamter, der Löschungen oder Korrekturen auf eigene Faust vornehmen kann - oder auch nicht. Rechtsanspruch gab es bisher keinen.
Ein Sprecher des Außenministeriums erklärte am Dienstagabend, dass dieses Problem gelöst sei. Die Wünsche Österreichs würden nun berücksichtigt. Damit sei der Weg frei, den Vertrag durchs Parlament zu schicken.
Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser hatte vor Abschluss der Gespräche noch dafür plädiert, sich von den USA nicht erpressen zu lassen. „Eine gute Zusammenarbeit ist wichtig. Geschieht das auf Kosten Unbescholtener, wäre die Wiedereinführung der Visapflicht das geringere Übel."
„Aggressiver Ton" der USA
Es gibt jedoch Länder, die den USA die Stirn bieten. So steht es zumindest in einer internen Analyse des Außenamts, die der „Presse" vorliegt. Für die Niederlande etwa ist der PCSC-Vertragstext in der derzeitigen Form „inakzeptabel", in Deutschland blockierten Bundesrat und das Bundesland Hamburg den Prozess. Frankreich beschwerte sich sogar über den „aggressiven Ton" der Amerikaner und empfahl EU-Mitgliedstaaten, „keinesfalls vorschnell auf die US-Forderungen einzugehen". Für Österreich kommt die Empfehlung zu spät.
Der Druck war groß. In einem (der „Presse" vorliegenden) Schreiben ist unmissverständlich zu lesen: „The deadline for Austria for compliance with the information sharing requirements is Dec. 31, 2010."
Absicht der USA war es, die Verhandlungen mit Österreich geheim zu halten. Eine öffentliche Debatte über die Verhandlungsmethoden sollte vermieden werden. Das geht aus einem weiteren Dokument des Aktes hervor. Am 8. Juni 2010 informierte der österreichische Botschafter in Washington, Christian Prosl, Wien darüber, dass sich das State Department Verhandlungen erwarte, bei denen es keine „leaks an die Presse" gebe.
Auch auf österreichischer Seite ist man nun um Schadensbegrenzung in der Öffentlichkeit bemüht. So wurde Dienstagabend auf Wunsch des Außenamts vereinbart, dass die US-Botschaft bei Anfragen von Medien bestätigen wird, dass Österreich „ein harter Verhandlungspartner" war. So sollen nach außen hin alle Partner ihr Gesicht wahren.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage: