5642/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.06.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Rolle des Novomatic Konzerns in Politik und organisiertem Glücksspiel
In den vergangenen Jahren hat der Novomatic Konzern in Österreich ein verzweigtes System politischer Einflussnahme zugunsten der eigenen Geschäftsinteressen aufgebaut. Zugleich sind immer wieder Geschäftspraktiken des Konzerns in Österreich aber auch in anderen Staaten als zumindest am Rande der Legalität stehend scharf kritisiert worden.
Trotz dieser höchst problematischen Umstände haben Sie als Finanzminister nunmehr eine Novelle des Glücksspielgesetzes vorgelegt, welche ganz wesentlich auf die Interessen des Novomatic Konzerns ausgerichtet ist.
Ihr Finanzstaatssekretär ging am 31.5.2010 sogar so weit, mittels Presseaussendung die Errichtung eines Konkurrenzbetriebes zur Novomatic in einem Nachbarstaat zu kritisieren.
Zur Aufklärung, ob Ihnen die umstrittenen Geschäftspraktiken und Skandale, in welche Novomatic laufend verwickelt ist, bekannt sind, und ob Sie daher diese bewusst durch die Neufassung des Glücksspielgesetzes fördern möchten, werden diese in der Folge kurz zusammengefasst:
In den letzten dreißig Jahren ist Novomatic zum marktbeherrschenden Unternehmen im Kleinen Glücksspiel geworden. Der Weg von Novomatic führte aus dem Wiener Prater ins globale Glücksspiel, zu den Spitzen der Wiener Polizei und in die Zentren der öffentlichen Verwaltung und der Landespolitik. Der Konzern hat dabei im Gegensatz zu seinem Erscheinungsbild seine Methoden nie geändert.
Die Selbstbeschreibung auf www.novomatic.com klingt harmlos:
Die Novomatic Gruppe besteht aus drei Dachgesellschaften:
Im Zentrum der Novomatic-Gruppe steht die Novomatic AG
mit Sitz in Gumpoldskirchen in Österreich, südlich von Wien. Die
Aktivitäten der Tochterunternehmen der Novomatic AG reichen vom Management
von Glücksspielbetrieben über Produktion und Vertrieb bis hin zu
umfangreichen branchenspezifischen Dienstleistungen. Die Novomatic-Tochter
Austrian Gaming Industries GmbH agiert wiederum selbst als Holding für
zahlreiche nationale und internationale Firmen sowie Beteiligungen in der
Gaming Industrie. Dazu zählen Casinos, elektronische Casinos, Video
Lottery-Betriebe, Sportwettfilialen sowie Entwicklung, Produktion und
weltweiter Vertrieb von elektronischem state-of-the-art Glücksspiel-Equipment.
Die Schweizer ACE Casino Holding ist verantwortlich für den Betrieb und
das Management von drei der erfolgreichsten Schweizer Casinos: Locarno, Bad
Ragaz und Mendrisio.
Die C.S.C. Casino Systems Holding, die ihren Sitz ebenfalls in der Schweiz hat,
ist mit ihrem Tochterunternehmen EDP als Betreiber von Casinos und
elektronischen Casinos Marktführer in Tschechien. Der produzierende Zweig
der EDP beliefert die gesamte Novomatic-Gruppe mit Fertigteilen für den
Gerätebau. Die Tochtergesellschaft ATSI wurde in Zusammenarbeit mit der
Technischen Universität Krakau in Polen gegründet. Sie
beschäftigt heute 150 hochqualifizierte IT-Spezialisten und ist eine
wesentliche Ressource im F&E-Bereich sowie zugleich Innovations- und Ideenschmiede
des Novomatic-Konzerns.
Mit einem mehr als 60 Länder umfassenden Vertriebs- und
Distributionsnetzwerk sowie Niederlassungen in 19 Ländern ist Novomatic im
wahrsten Sinne des Wortes ein Global Player.
Die Schlüsselunternehmen des Konzerns sind
Novomatic ist selbst Produzent von Glücksspielautomaten und –software und gleichzeitig Betreiber von Automatencasinos, Spielhallen und Wettbüros sowie Gastronomiebetrieben mit Glücksspielangeboten.
Hahn, Schlögl. Die Novomatic Gruppe lebt von ihren Verbindungen. Der heutige EU-Kommissar und frühere Wissenschaftsminister Dr. Johannes Hahn war lange Zeit hindurch Vorstand der Novomatic AG. Ex-Innenminister Karl Schlögl ist nach wie vor Aufsichtsratsmitglied. Auch auf regionaler Ebene bestehen beste Verbindungen, insbesondere zu Landespolitikern in Wien, Niederösterreich, Kärnten und der Steiermark.
So wurde etwa in Niederösterreich erst 2006 das Automatenglücksspiel legalisiert, wobei dies ganz wesentliche auf die Einflussnahme des in Gumpoldskirchen ansässigen Novomatic Konzerns zurückzuführen ist.
Grasser. Im Jahr 2006 versuchte der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser, den Finanzausschuss des Nationalrats mit einem Abänderungsantrag zu überraschen. Die Vorgeschichte beschäftigt inzwischen die Staatsanwaltschaft Wien:
In den Jahren 2005 bis 2008 erhielt Walter Meischbergers Zehnvierzig Gmbh von Novomatic insgesamt 450.000 Euro. In seiner Einvernahme im BUWOG-Strafverfahren sagte er dazu aus.
Im Jahr 2005 ging es um die Beeinflussung von Entscheidungsträgern rund um das geplante neue Glücksspielgesetz. Am 4. August 2005 erhielt Meischbergers Zehnvierzig GmbH 60.000 Euro von Novomatic. Am 31.10.2005 erfolgte eine weitere Zahlung über 60.000 Euro. Meischberger sagte dazu aus: „Es sollte das österreichische Glücksspielmonopol im elektronischen Bereich aufgeweicht werden um zwei oder mehrere Lizenzen für private Anbieter zu ermöglichen. Dies mit dem Hintergrund um Geldabflüsse im elektronischen Glücksspielbereich ins Ausland entgegenzuwirken."[1] Zu diesem Zeitpunkt war Grasser der für das Glücksspielgesetz zuständige Finanzminister.
Meischberger erhielt das Novomatic-Geld für „geleistete Beratungsleistungen". „Schriftliche Aufträge in diesem Zusammenhang gibt es nicht."[2]
Die APA berichtete über Interessen von Novomatic im elektronischen Glücksspielbereich: „Die Telekom Austria steht zusammen mit der niederösterreichischen Glücksspielgruppe Novomatic offenbar bereits in den Startlöchern für eine zukünftige Lockerung. Eine Firma mit dem Namen "aon.Wettdienstleistungs GmbH" wurde bereits gegründet."[3]
Meischberger war offensichtlich erfolgreich. Am 13. Juli 2006 berichtete der Finanzminister über seine Bereitschaft: „Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) hat sich am Donnerstag im Vorfeld des Ministerrats interessiert an einer Diskussion über eine Lockerung des Glücksspielmonopols gezeigt. Ein heimischer ´qualitativ hochwertiger Anbieter´ könnte den hohen Abfluss ins Ausland eindämmen."[4]
„Private Anbieter ermöglichen... Geldabflüssen im elektronischen Glücksspielbereich ins Ausland entgegenwirken" - das war der Auftrag, für den Meischberger von Novomatic bezahlt wurde. „Heimischer qualitativ hochwertiger Anbieter...den hohen Abfluss ins Ausland eindämmen" - mit diesen Worten versuchte Finanzminister Grasser das durchzusetzen.
Anstatt im Ministerrat eine Regierungsvorlage einzubringen und um die Zustimmung der Mitglieder des Ministerrats zu ersuchen, wählte Grasser einen anderen Weg. Am 5. Juli 2006 fand um 11:00 Uhr im Lokal VI des Parlaments ein Finanzausschuss statt. Auf der Tagesordnung befand sich der Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Detlev Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird (844/A). Dieser Gesetzesantrag änderte im Glücksspielgesetz lediglich wenige Wörter mit dem Ziel der Anwendbarkeit der Exekutionsordnung.
Dazu wurde vom Minister selbst überraschend ein im Finanzministerium erarbeiteter Abänderungsantrag zum Glücksspielgesetz im ÖVP-Klub vorgelegt: eine Glücksspiellizenz für Internetwetten.
Der von Grasser geplante Abänderungsantrag scheiterte in der Folge am Platzen der Koalition und am Widerstand von Wirtschaftsbund-Generalsekretär Karl Heinz Kopf und dem ÖVP-Vorsitzenden im Finanzausschuss Günther Stummvoll.
Polizei. Wie Augenzeugen weiters glaubwürdig berichten, kam es in Lokalitäten der Novomatic wiederholt zu hochrangig besetzten „Geschäftsessen“, an denen Novomatic Manager sowie hochrangige Wiener Polizeioffiziere, wie insb. der mittlerweile gerichtlich verurteilte frühere Landespolizeikommandant Rudolf Horngacher teilnahmen. Vor Weihnachten sollen Konzernmitarbeiter jeweils üppige Geschenkkisten in verschiedenen Wiener Polizeiwachzimmern abgegeben haben.
Ein Augenzeuge legte dazu eine notariell beglaubigte Aussage über die Treffen in einem Lokal der Novomatic-Gruppe vor:
Im Lokal „Ascot“ in der Invalidenstraße, das sehr elegant eingerichtet ist, gab es im Halbstock sehr oft Geschäftsessen und Treffen mit wichtigen Persönlichkeiten. An diesen Treffen nahmen sehr oft teil:
· Herr Johann Graf, der Gründer der Novomatic
· Herr Zanoni vom Concorde Card Casino
· Herr U.
· Herr K. vom Verein der Freunde der Wiener Polizei
· Herr H.
· Herr S., der (ehemalige) Polizei***, der ein besonders enger Freund von Herrn U. war, und auch einige Male in Uniform kam.
· Herr P., der in der Fa. Aleator eine zentrale Rolle spielte. P. war eine „Pratergröße“ mit besten Kontakten zu allem und jedem, insbesondere auch zur Polizei.
· „Oft auch ausländische Gäste, zB aus Tschetschenien, Georgien, Weißrussland. Diese Personen hätte ich lieber nicht im Dunkeln auf der Straße getroffen. […]
„Es haben auch sonst bei einigen Anlässen Polizeioffiziere in Uniform im Lokal gegessen, aber eben nicht allein sondern in Begleitung von Herrn U. oder Herrn Graf […]“
„Häufig gingen die Treffen bis spät in die Nacht und waren dann sehr ausgelassen,
auch mit Prostituierten. Herr X war dabei sehr großzügig, und zahlte mit Tausend- und
Fünftausendschillingscheinen aus seinen Hosentaschen.“
„Eine andere Runde, die sich regelmäßig traf, gab es im Restaurant im ersten Stock über dem Casino im Prater. Dort nahmen regelmäßig teil
· Herr U.
· Ein Herr G., der ebenfalls im Glücksspielbereich tätig war
· Herr Laska, der Mann der Stadträtin
· Manchmal auch die Stadträtin Grete Laska selbst
· KR D.“
„Vor Weihnachten war es jeweils so, dass wir im Auftrag von Herrn U. Geschenke in ca. 6-10 Wachzimmer bzw. Kommissariate bringen mussten. Es handelte sich dabei jeweils um eine „Bananenschachtel“ mit ca. 15 Flaschen Spirituosen und Wein, wobei es sich aber um sehr edle Sorten Whiskey, Cognac, etc. handelte. Dabei war auch immer eine offizielle Weihnachtskarte, und ein verschlossenes Kuvert. Ob in dem Kuvert Geld war, weiß ich nicht.“
Der Entwurf zur Novelle des Glücksspielgesetzes aus dem Jahr 2008 wurde von Beamten des Finanzministeriums in enger Absprache mit den Casinos Austria einerseits und dem Novomatic Konzern andererseits erstellt. Die Beamten kamen dabei dem Auftrag des Ministers nach: einen Gesetzesentwurf, der den Markt zur Zufriedenheit von Casino AG und Novomatic aufteilt, vorzulegen.
Auch die nunmehr vorliegenden Novellen tragen die Handschrift von Novomatic:
Wie sich in mehreren Verwaltungs- und Strafverfahren gegen Konzernunternehmen der Novomatic gezeigt hat, ist es mittlerweile in Österreich kaum mehr möglich, Sachverständige für das Glücksspielwesen zu finden, welche nicht von der Novomatic selbst bereits Aufträge erhalten haben, und sich dadurch als befangen erklären mussten.
So schildert etwa das Landeskriminalamt Niederösterreich in einer Anzeige aus dem Jahr 2007 gegen die Novomatic-Konzernunternehmen HTM und ADMIRAL, dass ein Gutachten durch den Sachverständigen Peter Lang in Aussicht genommen war, dieser jedoch zum selben Zeitpunkt durch einen lukrativen Beratungsvertrag von der Firma Novomatic „abgeworben“ wurde. Diese Vorgangsweise wird auch allgemein geschildert:
„In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass durch die Fa HTM bzw durch die NOVOMATIC Gruppe offensichtlich massives Lobbying (Politik, Beamte etc.) zugunsten dieser VNT betrieben wird und im Umfeld dieser Firmengruppe Sachverständige durch das Anbieten von gut honorierten Beraterverträgen für objektive Ermittlungen nicht mehr herangezogen werden können, bzw. mit laufenden Arbeitsaufträgen aus dem NOVOMATIC Konzern, in ein Abhängigkeitsverhältnis geraten, wodurch deren Objektivität ebenfalls in Zweifel gezogen werden muss.
Die Fa. HTM hat sich durch diese, ihr genehmen Gutachten, einen „Schutzwall“ aufgebaut, um sich gegen behördliche Verfolgung abzusichern.“ […]
Weiters wird in dieser Anzeige zu den Privatgutachtern der NOVOMATIC ausgeführt:
„RA Dr. Schwartz und der Vorstandsvorsitzende der NOVOMATIC AG (!) haben gemeinsam das Glücksspielgesetz rechtlich „aufgearbeitet“ (MANZ Verlag) und die Erläuterungen der Gesetzespassagen teilweise an die Firmenphilosophie der NOVOMATIC AG angepasst. (z.B. Erklärung der Begriffe „Wette-Spiel“)
RA Dr. Helmut GRUBMÜLLER ist Geschäftsführer des Öst. Buchmacherverbandes und schreibt trotz Kenntnis der bestehenden, allgemein anerkannten Definitionen (Buchmacher u. Totalisateur), Gutachten, in denen die Rechtmäßigkeit der GLOBAL DRAW Hunderennwettten für die Fa ADMIRAL bestätigt wird. Vielleicht deshalb, da sein Bruder Walter GRUBMÜLLER ehemals Geschäftsführer der Fa ADMIRAL war, und das Produkt GLOBAL DRAW GREYHOUNDS in England mitentwickelt hat?
Ing. TRAFFLER, welcher als gerichtlich beeideter Sachverständiger Gutachten über die VNT erstellt hat, obwohl er seit zumindest 2-3 Jahren für die Fa HTM / AGI als Gutachter tätig war. Hätte er sich nicht als befangen erklären müssen?
Fa. SMI / Graz, welche in ihrem CERTIFICATION Report den VNT technisch beschreibt, jedoch wichtige Dinge (etwa das Würfelspiel) nur am Rande erwähnt.
etc..“[8]
Während Novomatic in der Praxis zahlreiche Spielsüchtige finanziell durch überhöhte Einsätze und Gewinnchancen, nicht funktionierende Alters- und Zutrittskontrollen etc. ausnützt, behauptet sie zugleich, die Anliegen des Spielerschutzes zu fördern. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Therapieeinrichtungen mitfinanziert, wodurch eine gewisse Abhängigkeit der dortigen medizinischen ExpertInnen zu befürchten ist. Darin ist freilich zugleich ein Versagen der öffentlichen Verwaltung zu erkennen, dass diese wichtigen Einrichtungen nicht ausreichend mit finanziellen Mitteln unterstützt.
Noch dreister agierte die Novomatic in Zusammenhang mit der Internetseite spieler-klage.at: Von den Betreibern dieser Webseite wurden im Jahr 2009 Spieler, die durch gesetzwidrige Spielangebote der Novomatic geschädigt wurden, bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen den Konzern unterstützt.
Über mehrere Mittelsmänner, insbesondere den „Brancheninsider“ Gert Schmidt und dessen Firmen „Omnia“ und „Anexus“ wurde per 1.10.2009 diese Internetseite um 1,8 Millionen Euro erworben. Seit damals wird sie unter dem Namen „spieler-info.at“ von der Firma „Omnia“ bzw. deren Mutter „Profi-PR“ weiterbetrieben. Dieser Kauf wurde durch den Novomatic Konzern finanziert. Wie das „Profil“ in der Ausgabe vom 21.5.2010 berichtet, kauft Omnia Spielsüchtigen nunmehr regelmäßig ihre Ansprüche gegen Novomatic zu einem Bruchteil des Verlustes ab. Omnia und Novomatic streiten entschieden ab, dass hinter der Omnia Novomatic stehe. Diese Geschäftsverbindung ist jedoch durch vorliegende Rechnungen von „Profi PR“ an die „Austrian Gaming Industries“ betreffend „Spielerschutz“ über tausende Euro eindeutig belegt.
Die Omnia führte davor mehrere Klagen gegen Konkurrenten der Novomatic im Internetwettsektor, wie etwa bwin, bet-at-home oder cashpoint.
Der Novomatic Konzern schaltet laufend großflächige Inserate in allen wesentlichen Zeitungen des Landes, welche nicht der Bewerbung der eigenen Spielangebote, sondern vordergründig vielmehr der Imagebildung, tatsächlich aber der Finanzierung von Medien und Parteien dienen sollen. Besonders häufig sind solche Inserate in Parteizeitungen von SPÖ, ÖVP und FPÖ.
Erreicht werden soll damit eine wohlwollende Berichterstattung. Zahlreiche Redakteure berichten hinter vorgehaltener Hand von Interventionen des Novomatic Konzerns auf Managementebene gegen kritische Berichterstattung. In Zeitungen wie „Österreich“ ist es nicht mehr möglich, kritisch über die Praktiken von Novomatic zu berichten.
Insbesondere auch im ORF wurden mehrfach bereits fertig geschnittene und sendebereite Beiträge nach Interventionen des Konzerns wieder abgesetzt. Einzelne Journalisten, die dennoch weiterhin kritische Beiträge verfassen und senden, bekommen häufig berufliche Schwierigkeiten.
Im Zusammenhang mit der oben 5. geschilderten „spieler-info.at“ ist bemerkenswert, dass diese in den Monaten April und Mai 2010 in den online-Medien orf.at, krone.at, kurier.at, derstandard.at, diepresse.com, oe24.at und heute.at zahlreiche Bannerwerbungen an prominenter Stelle schaltete, in denen die geplante Novelle zum Glücksspielgesetz beworben wird. Für diese Werbekampagne verrechnete die „Profi PR“ an die Austrian Gaming Industries (Teil des Novomatic Konzerns) den Betrag von Euro 147.250 inkl. 20 Prozent USt.
Schließlich werden Personen, die öffentlich Kritik an Novomatic üben, häufig mit zivilrechtlichen Klagen verfolgt, was offensichtlich der Einschüchterung dient. Dazu schreibt das LKA Niederösterreich im Jahr 2007 in seiner Anzeige:
Zusätzlich sind im Bereich der Firmengruppe NOVOMATIC AG zahlreiche Verflechtungen zu Politikern bekannt, und wird von dieser Firmengruppe massives Lobbying zugunsten des Glücksspiels betrieben, bzw. werden Kritiker mittels zivilrechtlicher Klage „aus dem Verkehr“ gezogen.
z.B. Klagen gegen die ehemalige NÖ Landesrätin Christa KRANZL (wegen HTM / Wr. Neustadt)
Klage gegen einen öffentlich aufgetretenen Spieler, welcher der Fa. NOVOMATIC AG in der ORF-Sendung Am Schauplatz Manipulationen an Glücksspielautomaten vorgeworfen hatte…
Durch diese Vorgangsweise werden etwaige Zeugen und Auskunftspersonen dermaßen eingeschüchtert, dass bis dato niemand bereit war offiziell auszusagen.
Ehemalige Konzernmitarbeiter berichteten glaubwürdig, dass in Betrieben der Novomatic immer wieder Personen mit Laptop-Computern auf Spielautomaten Zugriff nahmen, und dass in der Folge die bis dahin gespeicherten Umsätze an den Automaten herabgesetzt waren. Unversteuerte Gewinne sollen darüber hinaus über die interne Verrechnung überhöhter Mieten verschleiert bzw. gewaschen worden sein:
„In die von mir betriebenen Lokale sind oft Mitarbeiter der Firma AGI Austrian Gaming Industries GmbH (einer Tochter der Novomatic AG) gekommen, die mit Laptops auf die Spielautomaten zugegriffen haben. Sie sind oft nach Mitternacht gekommen, wenn keine Kunden mehr da waren, und haben soweit ich das beobachten konnte Eingriffe in die Buchhaltung der Spielautomaten gemacht. Dabei wurden die von den Spielautomaten bis dahin aufgezeichneten Umsätze herabgesetzt.[…]“
„[Ich war mit] Angestellten der Schwesterfirma AGI Austrian Gaming Industries, nämlich einem „Herrn Pauli“ und einem „Herrn Matthias“ unterwegs. Diese hatten Laptops, mit denen sie sich bei den Automaten einloggten. Als ich mich erkundigte, was sie da taten, wurde mir erklärt, dass mich das nichts anginge, und ich wurde hinausgeschickt. Ein anderer Kollege hat mir dann erklärt, dass dabei die erzielten Umsätze der Automaten nach unten korrigiert werden.
Es ist in mir in weiterer Folge auch gelegentlich aufgefallen, dass Automaten […], bei einem neuerlichen Besuch deutlich niedrigere Umsätze aufwiesen. Als ich nachfragte, wie das möglich sei, wurde mir gesagt, es sei ein Kollege dagewesen, der das gelöscht habe. Ich solle mir keine Sorgen darum machen.
„[…]Diese Mieten wären aus den geringen Gastronomieumsätzen nicht zu erwirtschaften gewesen. Es war daher im Konzern üblich, dass höhere Gastronomieumsätze angegeben (gefälscht) wurden, damit die Zahlung der Mieten gegenüber der Finanz plausibel erscheint. Wie das mit den Einkäufen abgeglichen wurde, weiß ich nicht. Die Gelder dafür wurden aus den schwarz den Spielautomaten entnommenen Gewinnen finanziert. Auf diese Weise konnten die Schwarzgelder aus den Automaten für den Konzern ‚gewaschen’ werden.“
Im Konzern seien auch systematisch Gehaltsbestandteile, wie insb. Überstunden „schwarz“ ausbezahlt worden:
„Bei der Gehaltsabrechnung war es so, dass das normale Gehalt für die Regeldienstzeit normal auf ein Konto überwiesen wurde. Sämtliche Überstunden wurden aber einfach bar ausgezahlt, und zwar schwarz, wie in der Firma allgemein bekannt war.
Das war nicht nur bei mir so. Eine Kellnerin (Cafe Susi, Schweglerstraße) hat mir zB einmal einen maschingeschriebenen Zettel gezeigt, auf dem ihre Überstundenauszahlung angeführt war. Sie musste den dann als Quittung unterschreiben und zurückgeben, einen Durchschlag oder dergleichen hat sie nie
bekommen.“
Bezüglich des ehemaligen Vorstandes der Novomatic, Dr. Johannes Hahn, berichtete ein Unternehmer glaubwürdig, dass dieser im Jahr 1997 bei der Abwicklung eines Grundstückgeschäftes zumindest anwesend war, bei dem zwei Millionen Schilling „schwarz“ neben dem offiziellen Kaufpreis bezahlt wurden. Er teilte folgende Informationen auch an die Staatsanwaltschaft mit:
Er habe das Haus „Herzog Ernst-Gasse 18“ in Bruck a.d. Mur an Peter BEREDITS verkauft. Er hat das Haus ca. ein Jahr zuvor um 4,5 Mio Schilling erworben und um etwa denselben Preis auf Basis eines Kaufvertrags an Beredits verkauft. Beredits habe ihm in Bruck dazu zwei Mio Schilling zusätzlich „schwarz“ bezahlt.
Die Übergabe des Geldes sei in Gegenwart des Novomatic-Vertreters Johannes Hahn (damals Novomatic-Vorstand) erfolgt.
Wie bereits oben 3. dargestellt wurde, werden mit Novomatic-Spielautomaten und in Novomatic-Betrieben systematisch die bisherigen Landesgesetze zum kleinen Glücksspiel umgangen.
a) Überschreitung der Einsatzgrenzen
Die Einsatzgrenze von 50 Cent wird durch ein vorgelagertes „Würfelspiel“, das eine Vervielfachung der Gewinnbeträge ermöglicht, umgangen. Jedes einzelne Würfelspiel kostet dabei auch wieder den Einsatz von 50 Cent. Es muss im Durchschnitt so oft gespielt werden, wie die Gewinnbeträge vervielfacht werden sollen. Je nach gewähltem Spiel kann so das 10 bis 20fache des zulässigen Einsatzes gesetzt werden.
b) Überschreitung der Gewinngrenzen
Die Auszahlung der vervielfachten Gewinne, welche natürlich die gesetzliche Grenze von 20 Euro übersteigen würde, erfolgt in der Form, dass Gewinne über 20 Euro in sogenannten „Action Games“ dargestellt werden, welche bei einem minimalen Einsatz eine sehr hohe Gewinnchance bieten, so dass im Durchschnitt jedes Actiongame (fast) 10 Euro wert ist, was in Spielerkreisen allgemein bekannt ist. Die Actiongames dienen solcherart als Ersatzwährung an den Automaten. Sie sind Teil der systematischen Umgehungsstrategie.
Tatsächlich erwirtschaftet Novomatic so seit Jahren Millionenbeträge durch illegales Glücksspiel an tausenden Automaten in Österreich. Es wurden bereits mehrere Strafverfahren diesbezüglich eingeleitet. Die Verfahren konnten bisher durch die Befangenheit von Sachverständigen und andere Vollzugsprobleme noch nicht erfolgreich zu einem Abschluss gebracht worden.
c) „Hundewetten“, eigentlich Glücksspiel
Ein weiterer Bereich, in dem Novomatic Gesetze umgeht, sind die sogenannten „Hundewetten“. Hier werden aufgezeichnete Hunderennen Spielern an Automaten vorgespielt. Da der Ausgang de facto nur zufallsabhängig ist, liegt bei richtiger rechtlicher Würdigung ein Glücksspiel und keine Sportwette vor. Auch diesbezügliche Strafverfahren wurden durch die Novomatic bisher erfolgreich behindert und verschleppt.
Die Praxis dieser systematischen Umgehung der gesetzlichen Regelungen wurde von den Grünen Niederösterreich akribisch in einer Vielzahl von Tests belegt und bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften zur Anzeige gebracht. Auf diese Weise wurden zwölf Filialen der Admiral Sportwetten und Automatensalons in Niederösterreich untersucht. Bei allen diesen Filialen konnten die beschriebenen Überschreitungen der gesetzlichen Grenzen des kleinen Glücksspiels und damit Verstöße gegen das Bundesmonopol festgestellt werden.
Auch das belegt: Die illegalen Methoden sind keine Ausnahmen. Sie gehören zum System des Novomatic-Konzerns.
Aufgrund dieser Umgehungshandlungen sind und waren bereits mehrere Straf- und Verwaltungsverfahren anhängig. Dazu wird etwa in einer Anzeige des LKA Niederösterreich im Jahr 2007 ausgeführt:
„Im Zuge der gegenständlichen Ermittlungstätigkeit konnte durch den Gefertigten festgestellt werden, dass sich die angeführten Firmen, bzw. deren Verantwortliche, durch das Einholen von diversen Privatgutachten, ihre Argumentationen in Bezug auf das Glücksspielgesetz, §§ 146 und 168 StGB, EU-Gemeinschaftsrecht, Freie Dienstleistung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten etc., aus technischer und rechtlicher Sicht „bestätigen“ ließen.
Damit wurde ein Situationsbild geschaffen, welches mit der praktischen Abwicklung der angebotenen Glücksspiele nicht übereinstimmt.
Soweit bekannt ist, wurden sämtliche Strafverfahren bei österreichischen Gerichten, welche die selben Glücksspiele zum Gegenstand hatten eingestellt.
Dies offensichtlich deshalb, da vmtl. nicht bekannt war, dass praktisch bei allen vorgelegten Gutachten auch Gegengutachten, bzw. den Argumenten der angezeigten Firmen widersprechende Erhebungsergebnisse vorhanden sind.
Wie in zahlreichen Versuchen von Medien und Interessensvertretungen festgestellt werden konnte, war es minderjährigen Personen in einer Vielzahl von Fällen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen möglich, Automatenlokale der Novomatic zu betreten und dort an Spielautomaten zu spielen[9].
Konsument 6/2010: 80 Prozent illegal
Das Ergebnis unseres Tests zeigt ganz klar ein anderes Bild: In 12 der insgesamt 15 Wettbüros konnten die Jugendlichen problemlos ihre Wetten abschließen. In keinem dieser Lokale wurde eine Ausweiskontrolle vorgenommen.
Selbst die Frage nach der Volljährigkeit wurde nur ein einziges Mal (Sportwetten Pirker) gestellt – wie es scheint alibihalber. Als Antwort gab einer der Jugendlichen wahrheitsgemäß an, erst 17 zu sein. Als der andere (ebenfalls 17-jährige) behauptete, er sei 18, schlug der Lokalbetreiber pikanterweise vor, der Jüngere solle seine Wette doch vom Älteren platzieren lassen, was auch geschah. (Konsument 6/2010; unter den getesteten Lokalen waren 5 ADMIRAL-Lokale des Novomatickonzerns, in vier davon konnten die Jugendlichen ungehindert wetten.)
Datum 11/2009: Heroin war gestern
Dass Emra, Murat und Bojan
regelmäßig zocken ist eigenartig, weil Glücksspiele für
Jugendliche eigentlich verboten sind. Dass sie es in Favoriten tun, ist auch
eigenartig, weil der Staat eigentlich ein Glücksspielmonopol besitzt und
im zehnten Bezirk keines der zwölf großen Casinos steht, in denen
Sakko- und Ausweispflicht herrscht. Aber das Glücksspielgesetz definiert
eine Ausnahme von der Regel: Die Automaten, die unter dem Begriff
„Kleines Glücksspiel“ (siehe auch „Frage an die
Maus“) zusammengefasst werden. Dieses „Kleine
Glücksspiel“ ist ein großes Geschäft. Laut einer Studie
des Wiener Marktanalyseunternehmens Kreutzer Fischer & Partner, das den
Glücksspielmarkt seit vier Jahren beobachtet, haben die Österreicher
im vergangenen Jahr rund 4,2 Milliarden Euro in die blinkenden Automaten gesteckt.
Die Studie geht von rund 15.700 Automaten in Österreich aus. „Von
denen ist aber nur rund die Hälfte legal“, sagt Roland Zellhofer,
Consultant bei Kreutzer Fischer & Partner.
Das „Kleine Glücksspiel“ ist derzeit nur in Wien,
Niederösterreich, Kärnten und der Steiermark erlaubt. Der legale
Automatenmarkt wird von der niederösterreichischen Firma Novomatic
dominiert, die die Banditen erzeugt wie auch betreibt. Zum Beispiel in den rund
80 Lokalen von „Admiral Sportwetten“ in Wien. Die aus Tschechien
operierende Firma Kajot belegt mit gerade mal acht Prozent Marktanteil Platz
zwei. Laut Automatenverband, der Lobby von Herstellern und Betreibern, stehen
in Wien rund 3.500 legale Automaten. Die Alterskontrolle der Spieler ist den
Betreibern überlassen.
„Dass wir keine Minderjährigen haben wollen, ist vollkommen
klar“, sagt Hannes Reichmann, Sprecher von Novomatic. „Die
Betreiber wissen ganz genau, dass sie dagegen etwas unternehmen
müssen.“ Novomatic verweist auf die Praxis in Niederösterreich,
wo mehrere Automaten in größeren Salons stehen und der Zugang nur
nach Registrierung bei Novomatic möglich ist. In Wien würde für
eine Registrierung der Spieler aber die gesetzliche Voraussetzung fehlen.
„Außerdem können wir in die Kleinstoperationen kaum Drehkreuze
hinmachen“, sagt Reichmann. Er meint die Kammern, in denen höchstens
zwei Automaten stehen dürfen. Die Mitarbeiter seien angewiesen,
Minderjährige nicht an die Automaten zu lassen, sagt der
Novomatic-Sprecher.
In Favoriten sei er noch nie von einem Automaten vertrieben worden,
erzählt Emra. „Die Jugendlichen werden höchstens nach dem
Ausweis gefragt, wenn sie ihre Gewinne abholen wollen“, erzählt
Emra. Was sehr wohl vorkomme, sei aber, dass Automaten-Betreiber gewonnenes Geld
an Teenager nicht auszahlen. Mit dem Argument, dass sie noch nicht alt genug
zum Zocken seien. „Dabei hab ich schon Zwölfjährige spielen
sehen. Solange sie die Automaten füttern, sagt keiner was“, sagt er.“[…]
„Am Freitag- oder Samstagabend, am besten am Anfang des Monats, sind die Automaten-Lokale voll mit Jugendlichen, die sich etwas Geld fürs Ausgehen erspielen wollen“, sagt Bojan. […]
Die Automaten gelten als Einstiegsdroge in
die Glücksspielsucht. Von den rund 600 Menschen, die 2008 von der Wiener
Spielsuchthilfe, der ältesten Betreuungseinrichtung in Österreich,
betreut wurden, haben mehr als 80 Prozent ihre Spielerkarrieren an Automaten
begonnen. „Männer fangen viel früher an als Frauen, die in der
Regel erst in gehobenem Alter spielen“, sagt Izabela Horodecki,
Psychologin und Leiterin der Spielsuchthilfe.
Jeder dritte Spielsüchtige hat vor seinem 19. Lebensjahr zu zocken
begonnen; jeder zweite deswegen den Partner oder die Partnerin verloren. Die
durchschnittlichen Schulden von Spielern, die von der Spielsuchthilfe betreut werden,
betragen rund 41.000 Euro. Jeder fünfte Spieler verliert seinen Job, jeder
zehnte die Wohnung. Ebenso viele sagen, dass sie schon an Selbstmord gedacht
haben. Rund vier Prozent der Spielsüchtigen haben einen Selbstmordversuch
hinter sich. Mehr als 16 Prozent sagen, dass sie kriminell gehandelt haben, um
die Sucht zu finanzieren.
a) Schweiz / Russland
In der Schweiz gab es Ermittlungen gegen eine Novomatic Tochter, die dort an mehreren Casinos beteiligt ist. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen Kontakte zur russischen Mafia. So sollen über zypriotische Novomatic-Firmen Spielautomaten an russische Firmen geliefert worden sein, welche im Eigentum eines mittlerweile inhaftierten Mafiapaten standen. Die Ermittlungen blieben letztlich ergebnislos, da Novomatic erfolgreich behauptete, dass die entsprechenden Geschäftsbeziehungen mit den ehemaligen russischen Partnerfirmen beendet wurden und nicht mehr aufrecht seien.
Möglicherweise aufgrund dieser Vorfälle musste ein geplantes Engagement der Novomatic bei Casinolizenzen in Las Vegas aufgegeben werden. In der Folge kam es zur Verlagerung der geplanten Investitionen nach Polen.
b) Polen
In Polen kam es daraufhin 2009 zu dem sogenannten „Black Jack Gate“. Mit der Novomatic verbundene Unternehmen und andere Glücksspielbetreiber in Polen intervenierten massiv bei Regierungsmitgliedern gegen eine geplante Erhöhung der Glücksspielabgaben. Letztlich mussten vier Minister aufgrund der Affäre zurücktreten.
Polens Premier Donald Tusk hat am Mittwoch radikale Veränderungen in der Regierung vorgenommen. Wegen der Affäre um ein neues Gesetz für die Glücksspielbranche - in den Medien als „Blackjack-gate" bezeichnet - verlieren auch Innenminister Grzegorz Schetyna, Justizminister Andrzej Czuma und Vize-Wirtschaftsminister Adam Szejnfeld ihre Ämter. Zuvor mussten bereits Sportminister Miroslaw Drzewiecki und der Fraktionschef von Tusks rechtsliberaler Bürgerplattform (PO), Zbigniew Chlebowski, zurücktreten. Alle Betroffenen gehören der PO an. Es ist die bisher schwerste Krise der Partei.
Drzewiecki und Chlebowski hatten engen Kontakt zu Geschäftsleuten der Glücksspielbranche und nahmen in deren Interesse Einfluss auf die Arbeit an dem geplanten neuen Gesetz. Sie hätten „in Worten, Taten und Andeutungen die Grenze des Zulässigen überschritten", sagte Tusk am Mittwoch. Stenogramme von entsprechenden Telefongesprächen hatte am vergangenen Donnerstag die Zeitung Rzeczpospolita veröffentlicht. (Der Standard, 7.10.2009)
Polens Glücksspielbranche sorgt für Wirbel auf den Politikseiten der Lokalpresse: Die Tageszeitung "Rzecz - pospolita" berichtet von versuchter Einflussnahme von Firmenvertretern des österreichischen Glücksspielkonzerns Novomatic auf ein neues Glücksspielgesetz. In der Folge mussten drei Minister ihren Hut nehmen. Teilhaber jener Firma, die in unlautere Politkontakte involviert sei, ist der Glücksspielbetreiber PRU Filmotechnica, ein Spielsalonbetreiber in Polen. Teilhaber der PRU ist laut der WKÖ Novomatic- Eigner Johann Graf. (Wirtschaftsblatt, 19.10.2009)
Nach diesen Vorfällen gilt heute in Polen ein völliges Verbot von Spielautomaten.
All diese Vorfälle lassen nicht nur die unmittelbare Einbeziehung der Novomatic in die Ausgestaltung der Novelle zum Glücksspielgesetz durch das Finanzministerium, sondern auch die voraussichtliche Erteilung von Casinolizenzen und Automatenkonzessionen an den Novomatic Konzern als höchst problematisch erscheinen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
[1] StA Wien, GZ 611St25/08x: Beschuldigtenvernehmung Meischberger, 10.11.2009, S 14
[2] ebda.
[3] APA 0644 13.7.2006
[4] APA 0224 13.7.2006
[5] Strafanzeige LKA Niederösterreich an StA St. Pölten, 2007
[6] ebenda
[7] Certification Report der Fa. SMI, zit. nach Strafanzeige LKA Niederösterreich an StA St. Pölten, 2007
[8] Strafanzeige LKA Niederösterreich an StA St. Pölten, 2007
[9] Vgl. etwa Konsument 6/2010, Datum 11/2009, Test des Senders ATV in der Sendung „Am Punkt“ am 7.4.2010 uva.