3503/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.10.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend den Präsidenten des Österreichischen Patentamtes und sein Umfeld

 

 

Der derzeitige Präsident und Amtsleiter des Österreichischen Patentamtes (ÖPA), Herr Dr. Friedrich Rödler, wurde noch zu Zeiten der schwarz-blau/orangen Bundesregierung bestellt.

 

Bereits die seinerzeitigen Begleitumstände dieser Bestellung waren bemerkenswert und Gegenstand von parlamentarischen Anfragen und Medienberichten. So musste im Vorfeld der Bestellung das Patentgesetz unter Streichung aller Qualifikationsvoraussetzungen für die Funktion des Präsidenten des Österreichischen Patentamtes novelliert werden, da Dr. Rödler ansonsten als Bewerber von vornherein ausgeschlossen gewesen wäre. Die Ausschreibung der Funktion selbst war dann aber so eng gefasst, dass sie nur mehr als „maßgeschneidert“ für Dr. Rödler bezeichnet werden konnte, der damals als Generalsekretär der FPÖ-Ministerin Forstinger im nach „Knittelfeld“ nicht mehr blau, sondern orange geleiteten BMVIT dringend entfernt werden sollte.

 

Die Tätigkeit von Dr. Rödler als Präsident des Österreichischen Patentamtes war von Anfang an gekennzeichnet durch einen unglücklichen Kurs der aggressiven Konfrontation, sowohl nach außen wie auch nach innen.

 

Unsachliche Attacken betreffend vermeintliche Ineffizienz und – ganz im Sinne freiheitlicher Polit-Schwerpunktsetzungen – Privilegien gegen das Europäische Patentamt (EPA) und dessen MitarbeiterInnen veranlassten wiederum den damaligen Präsidenten des EPA zu einer geharnischten Entgegnung in Form eines offenen Briefes. Der Präsident des Österreichischen Patentamtes gerierte sich jedoch weiterhin als eine Art selbsternannter Rechnungshofprüfer des EPA. Fortgesetzte Entgleisungen des Präsidenten auf dem europäischen Parkett machten schließlich 2007 zur Beruhigung der Lage sogar eine entschuldigende schriftliche Stellungnahme des seinerzeitig zuständigen Bundesministers und heutigen Bundeskanzlers Werner Faymann an die Vertretung der Bediensteten des EPA notwendig. Dessen ungeachtet gab es auch in der Folge noch ähnliche Konflikte zwischen Dr. Rödler und EPA-Institutionen bzw. -RepräsentantInnen.

 

In Bezug auf das Verhältnis gegenüber seinen eigenen MitarbeiterInnen im Österreichischen Patentamt greift der Präsident ebenfalls gerne zu höchst unorthodoxen Maßnahmen, die nur so erklärbar sind, dass sie vermutlich der Intimidierung dienen sollten. Die Palette reicht von gerichtlicher Privatanklage gegen eine Mitarbeiterin nach einem persönlichen Zerwürfnis bis hin zu einer später nicht bloß als inhaltlich unrichtig, sondern sogar als gesetzwidrig erkannten Disziplinaranzeige gegen einen Personalvertreter, der sich in der Sache dieser beklagten Mitarbeiterin engagierte. Alle der zahlreichen von ihm angestrengten Verfahren wurden - wie die hier beispielhaft genannten - von den zuständigen Behörden eingestellt.


Neuerdings wird jedoch offenbar auch auf etwas subtilere Mittel gesetzt, um MitarbeiterInnen klar zu machen, was erwünscht ist und was nicht. So werden im Österreichischen Patentamt für jüngere MitarbeiterInnen so genannte „Youngster-Klausuren“ veranstaltet, bei denen von der extern auf Kosten der SteuerzahlerInnen zugekauften Veranstalterin, der Psychiaterin Dr. Miriam S., unter anderem – wohl kaum ohne Auftrag von „ganz oben“ – nachgefragt wird, ob die MitarbeiterInnen ein Problem damit hätten, dass Dr. Rödler ein „bekennender Freiheitlicher“ ist.

 

Die Tätigkeit von Dr. Rödler erreicht und überschreitet aber neben anderen Grenzen auch regelmäßig jene der gesetzlichen Bestimmungen. Bereits im Jahre 2007 wurde durch die zuständige Personal­vertretungs-Aufsichtskommission beim Bundeskanzleramt festgestellt, dass die Geschäftsführung von Dr. Rödler als Dienststellenleiter des Österreichischen Patentamtes in einer ganzen Reihe von Fällen Rechte der Personalvertretung und damit der MitarbeiterInnen in gesetzwidriger Weise beschnitten hat. Es wurde diesbezüglich – was keineswegs die Regel, sondern vielmehr eine seltene Ausnahme auf dieser Ebene ist – allen Beschwerdepunkten vollinhaltlich stattgegeben. Diesem Umstand scheint jedoch aus Sicht der damals wie heute sozialdemokratischen Ressortführung keine besondere Bedeutung zuzukommen, zumal in Folge dieser Feststellung lediglich eine Ermahnung – die mildeste im Dienstrecht vorgesehene Form der Ahndung – ausgesprochen wurde.

 

Auch im Bereich der Teilrechtsfähigkeit des Österreichischen Patentamtes („serv.ip“), deren Geschäftsführer der Präsident des Österreichischen Patentamtes nach dem Patentgesetz  zugleich ist, sind laufend Entwicklungen und Vorkommnisse zu verzeichnen, die mit gesetzlichen Bestimmungen schwer oder gar nicht in Deckung zu bringen sind. Die Teilrechtsfähigkeit erweiterte unter der Geschäftsführung von Dr. Rödler kontinuierlich ihre Tätigkeitsbereiche. Wenn die Bestimmungen der §§ 58a und 58b des Patentgesetzes, die die Berechtigungen der Teilrechtsfähigkeit regeln, den Plänen des Geschäftsführers im Wege stehen, werden sie schlicht ignoriert.

So regelt § 58a Abs. 1 Z 3 des Patentgesetzes, dass die Teilrechtsfähigkeit lediglich befugt ist, bei der Erstattung von Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Patentierbarkeit mitzuwirken und beschränkt zusätzlich den Kreis der AuftraggeberInnen auf Staaten und internationale Organisationen, die mit Aufgaben auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes befasst sind.

Im Widerspruch zu dieser klaren und unmissverständlichen Bestimmung bietet die Teilrechtsfähigkeit aber mittlerweile Recherchen und Gutachten für Jedermann an. Dieses Vorgehen führt – ganz abgesehen davon, dass es ungesetzlich ist – dazu, dass in den Fällen einer Schutzrechtsanmeldung nach Erstellung einer Recherche oder eines Gutachtens durch die Teilrechtsfähigkeit die behördliche Tätigkeit des Patentamtes in nicht unbeträchtlichem Maße präjudiziert ist. Diese Situation wollte der Gesetzgeber ganz offensichtlich durch die oben beschriebenen Schranken der Tätigkeit der Teilrechtsfähigkeit vermeiden.

 

Zu allem Überfluss gelingt es aber Dr. Rödler trotz ständiger Erweiterung der Tätigkeit der Teilrechtsfähigkeit nicht, wirtschaftlich zu reüssieren. Seit seinem Amtsantritt weist jeder Jahresabschluss operative Verluste aus, die nur noch durch einen aus früheren Zeiten stammenden Gewinnvortrag kompensiert werden können, der mittlerweile bereits stark zusammengeschrumpft ist. Das heisst, dass statt einer wirtschaftlichen Unterstützung der Tätigkeit des Österreichischen Patentamts durch den Bereich der Teilrechtsfähigkeit, wie sie Begründung und Motivation der Ausgliederung war, das genaue Gegenteil der Fall ist.

 

Überraschend ist, dass es trotz all dieser Missstände offenbar weder der mit der unmittelbaren Dienst- und Fachaufsicht über den Präsidenten des Österreichischen Patentamtes betraute BMVIT-Sektionsleiter SC Mag. Weissenburger noch die zuständige Bundesministerin für angezeigt halten, korrigierend einzugreifen.

Als mögliche Erklärung für diese beeindruckende Duldsamkeit des Vorgesetzten gegenüber den diversen Gesetzwidrigkeiten und sonstigen Verfehlungen über Jahre und Ministerwechsel hinweg wird die freundschaftliche Beziehung der beiden Herren und die Rolle von Dr. Rödler in seiner Zeit als Generalsekretär des BMVIT bei der – in dieser Zeit durchaus erfolgreichen – Karriereentwicklung von Mag. Weissenburger sein.

Ob und inwieweit die Anstellung der Lebensgefährtin des BMVIT-Sektionsleiters auf einem Posten im Bereich der Teilrechtsfähigkeit des Österreichischen Patentamtes einem korrekten Agieren der beaufsichtigenden Ebene gegenüber der zu beaufsichtigenden dienlich ist, ist zumindest fraglich. Der nun von der Lebensgefährtin von Mag. Weissenburger bekleidete Posten hat zuvor nicht bestanden und wurde – wie es scheint – „ad personam“ geschaffen und ohne Ausschreibung besetzt.

 

Auf Ebene der Bundesministerin scheint angesichts der geschilderten Zustände mittlerweile statt dem Wunsch nach Bereinigung und gesetzmäßigen Zuständen eher der Wille zur nachträglichen Sanierung zumindest der Gesetzwidrigkeiten in der Teilrechtsfähigkeit durch entsprechende Adaptierung und Erweiterung der Befugnisse der Teilrechtsfähigkeit entstanden zu sein. Eine entsprechende Gesetzesänderung steht dem Vernehmen nach unmittelbar bevor. Dass zu den angesprochenen Teilen dieser Gesetzesänderung von vornherein kein Begutachtungsverfahren durchgeführt wird, wohl damit die in einer umfangreichen Novelle zum Patentgesetz versteckte Legalisierung auch sicher keinen Staub aufwirbelt, passt „bestens“ ins Bild.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Was a) haben Sie unternommen,  b) werden Sie unternehmen, um unangebrachte und intimidierende Fragestellungen wie jene nach einer Stellungnahme von MitarbeiterInnen zur parteipolitischen Zugehörigkeit des Dienststellenleiters im Österreichischen Patentamt abzustellen?

 

2.      Wie war es möglich, dass es im Österreichischen Patentamt zu derartigen Fragestellungen kam?

 

3.      Welche Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen sind in Ihrem Ressort eingerichtet, um die Qualität von Leistungen, die im Zuständigkeitsbereich des Ressorts von externen BeraterInnen zugekauft werden - wie beispielsweise für die erwähnten „Youngster-Klausuren“ des Österreichischen Patentamtes - zu prüfen und sicherzustellen?

 

4.      Welche Schritte wurden im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht gegenüber Dr. Rödler gesetzt, um nach Feststellung diverser Verletzungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes durch die Personalvertretungs-Aufsichtskommission die Einhaltung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen in Hinkunft sicherzustellen?

 

5.      Halten Sie dieses Vorgehen im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht angesichts der wiederholten einschlägigen Probleme im Bereich des Präsidenten des Österreichischen Patentamtes für angemessen?

 

6.      Ihr Amtsvorgänger hat in Reaktion auf die Kritik von internationaler Seite an den fortgesetzte Entgleisungen des Patentamts-Präsidenten auf dem europäischen Parkett schriftlich angekündigt, dass er im Rahmen der internen Geschäftsverteilung des BMVIT für eine verbesserte Kommunikationsstruktur Sorge tragen werde und in diesem Rahmen inhaltliche wie mediale Aktivitäten der einzelnen Organisationseinheiten abgestimmt werden würden. Dessen ungeachtet gab es weiterhin vom ÖPA-Präsidenten und seiner Sprecherin mit starken Vorwürfen wie “Schuldensumpf“ angeheizte, ähnliche Auseinandersetzungen mit dem EPA. Wie erklären Sie dieses Faktum? Wurden die sehr konkreten Ankündigungen Ihres Vorgängers im Rahmen der unmittelbaren Dienst- und Fachaufsicht gegenüber der ÖPA-Spitze nicht um- und durchgesetzt? Wenn ja, wer war dafür verantwortlich?


7.      Die Erstellung von Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Patentierbarkeit durch die Teilrechtsfähigkeit des ÖPA außerhalb der Grenzen des § 58a Abs. 1 Z 3 des Patentgesetzes ist jedenfalls gesetzwidrig. Weshalb wurde es verabsäumt, diese Tätigkeit abzustellen?

 

8.      Weshalb sollen die diesbezüglichen Befugnisse der Teilrechtsfähigkeit des ÖPA nun sogar erweitert werden?

 

9.      Welche konkreten, insbesondere wirtschaftlichen, Vorteile sollen daraus konkret für das Österreichische Patentamt im Sinne der Absichten bei der seinerzeitigen Einrichtung der Teilrechtsfähigkeit erwachsen?

 

10.  Weshalb soll die in Frage 8 angesprochene Novellierung des Patentgesetzes ohne Begutachtung dieser angestrebten Neuregelung erfolgen?

 

11.  Erachten Sie dieses Vorgehen für transparent und demokratiepolitisch wünschenswert?

 

12.  Die nunmehr von der Lebensgefährtin Ihres Herrn Sektionsleiters in der Teilrechtsfähigkeit des ÖPA bekleidete Position war vor ihrer Besetzung nicht ausgeschrieben. Wenngleich keine unbedingte Verpflichtung zu einer Ausschreibung bestanden hat: Halten Sie eine Besetzung mit der Lebensgefährtin des unmittelbar Vorgesetzten des zuständigen Dienststellenleiters ohne Ausschreibung und nachvollziehbares Auswahlverfahren für vertretbar? Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

13.  Welche Maßnahmen a) haben Sie gesetzt, b) werden Sie setzen, um dem Eindruck einer mangelnden Dienst- und Fachaufsicht durch einen hochrangigsten Vertreter Ihres Hauses im womöglichen Gegenzug für persönliche Gefälligkeiten mit allem Nachdruck entgegenzutreten?

 

14.  Das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Präsidenten des Österreichischen Patentamtes und dem ihm unmittelbar vorgesetzten hochrangigsten Vertreter Ihres Hauses ist weithin bekannt. Erachten Sie angesichts der beschriebenen Missstände die unbefangene Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über Dr. Rödler für gewährleistet? Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

15.  Die Teilrechtsfähigkeit des ÖPA hatte erst kürzlich im Gefolge einer Steuerprüfung eine Umsatzsteuernachzahlung von mehreren hunderttausend Euro zu begleichen. Ist es richtig, dass Pläne

a) bestanden,

b) nach wie vor bestehen,

eine Bestimmung zu einer umfangreichen Umsatzsteuerbefreiung der Teilrechtsfähigkeit in das Patentgesetz aufzunehmen?

 

16.  Waren Sie über die beschriebenen Missstände in Bezug auf die Amtsführung von Dr. Rödler im Bilde?

a) Wenn ja: Ist das zögerliche oder gänzlich unterbliebene Eingreifen ein Pilotversuch für eine womöglich bevorstehende rot-blaue Zusammenarbeit?

b) Wenn nein: Wie konnten derartige Missstände der Ressortführung verborgen bleiben?