1793 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegehrens „Bildungsinitiative“

über das Volksbegehren „Bildungsinitiative“ (1647 der Beilagen)

 

Das gegenständliche Volksbegehren ist dem Nationalrat auf Grund des von der Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2011 festgestellten Ermittlungsergebnisses gemäß § 41 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Behandlung vorgelegt und von der Präsidentin des Nationalrates am 19. Jänner 2012 dem oben genannten Besonderen Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen worden.

 

Die Unterzeichner des Volksbegehrens fordern, „mittels bundes(verfassungs)gesetzlicher Regelung ein faires, effizientes und weltoffenes Bildungssystem, das vom Kleinkind an alle Begabungen fördert und Schwächen ausgleicht, autonome Schulen unter Einbeziehung der Schulpartner/innen und ohne Parteieneinfluss, eine leistungsdifferenzierte, hochwertige gemeinsame Schule bis zum Ende der Schulpflicht und ein Angebot von ganztägigen Bildungseinrichtungen, eine Aufwertung des Lehrer/innenberufs und die stetige Erhöhung der staatlichen Finanzierung für Universitäten auf 2% des BIP bis 2020“ sicherzustellen.

 

Begründet wird diese Forderung wie folgt:

„Bildung bestimmt die Zukunft jedes/jeder Einzelnen, somit der Gesellschaft insgesamt und ihres wirtschaftlichen Wohlstandes. Wir sind ein Land ohne Rohstoffe, die Fähigkeiten unserer Jugend sind eine wichtige Voraussetzung für unsere Zukunft. Diese bestmöglich durch Bildung zu entwickeln, ist auch Ausdruck von Generationengerechtigkeit.

Aufgrund des dramatischen Qualitätsverlustes wird unser Bildungssystem diesen Anforderungen und Zielen nur unzulänglich gerecht. Daher muss es radikal geändert werden. Es gilt, das Bildungsniveau so rasch wie möglich deutlich anzuheben und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems zu steigern. Ein faires, effizientes und weltoffenes Bildungssystem muss auch größtmögliche Chancengleichheit für alle eröffnen. Es geht um Österreich und seine Zukunft. Österreich darf nicht sitzen bleiben!

Forderungen

1.     Wir fordern ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne parteipolitische Einflussnahme.

         Das heißt:

         • Das Ministerium gibt die Bildungsziele vor, bietet Aus- und Weiterbildung für alle PädagogInnen an, sorgt für die Ausstattung der Schulen und ist für die Qualitätssicherung verantwortlich (strategische Aufgaben).

         • Die Bezirksschulräte werden samt ihren parteipolitisch zusammengesetzten Kollegien ersatzlos gestrichen; die Kollegien der Landes(Stadt)schulräte werden gleichfalls aufgehoben, aber als Schulpartnerräte neu gestaltet.

         • Schulleitungen und LehrerInnen erhalten Gestaltungsflexibilität. Für die Festlegung der pädagogischen Ziele und das Personalmanagement sind die Schulen autonom zuständig. Die SchulpartnerInnen müssen dabei in die Verantwortung eingebunden werden (operative Aufgaben).

2.     Wir fordern die Gleichstellung der Kindergärten mit den Schulen und der KindergartenpädagogInnen mit den LehrerInnen.

         Das heißt:

         • Kindergärten kommen in die Bundeszuständigkeit.

         • KindergartenpädagogInnen erhalten dieselbe gemeinsame universitär-akademische Ausbildung wie alle anderen LehrerInnen.

         • Sämtliche PädagogInnen sollen grundsätzlich ein- und dasselbe Bundesdienstrecht und Besoldungsrecht erhalten, bei dem die Anfangsbezüge deutlich erhöht sind; zudem werden finanzielle Leistungsanreize eingebaut.

3.     Wir fordern ein flächendeckendes Angebot an elementarpädagogischen Einrichtungen (Krabbelstuben, Kinderkrippen, Kindergärten), sowie bundesweite Ganztagsangebote.

         Das heißt:

         • Familien, in denen Eltern berufstätig sind, brauchen so früh wie möglich pädagogisch betreute Einrichtungen für ihre Kinder.

         • Da Kinder schon ab Geburt ganz natürlich lernen, sollen sie in diesen Einrichtungen eine optimale, altersgemäße, pädagogische Förderung erhalten. Die Schnittstelle zwischen Kindergarten und Volksschule muss optimiert werden.

         • Überführung der Kindergärten in die Bundeskompetenz sowie ein flächendeckendes Angebot an ganztägigen Einrichtungen bis zum Jahr 2020.

         • Die Volksschule selbst ist organisatorisch, pädagogisch und finanziell in die Lage zu versetzen, die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen und freie Rede wieder so zu vermitteln, dass die gegenwärtigen Defizite abgebaut werden.

         • Jede Bildungsinvestition im frühkindlichen Alter macht sich später um ein Vielfaches bezahlt.

4.     Wir fordern ein Bildungssystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich in ihren Talenten und Fähigkeiten kontinuierlich gefördert und in ihren Schwächen unterstützt werden.

         Das heißt:

         • Jedes Kind besitzt besondere Fähigkeiten, sei es auf intellektuellem Gebiet, in der Musik, im Sport, in handwerklicher Weise, in der Ökonomie, beim Theaterspielen usw. Alle diese Talente sind gleichwertig. Werden sie anerkannt, entsteht Selbstwertgefühl.

         • Alle besonderen Begabungen, Talente und Leistungen müssen gefördert und gefordert werden (Begabtenförderung); die Schwächen von jungen Menschen auf anderen Gebieten müssen gezielt beseitigt werden, um die Freude am Lernen zu erhalten. Nur so können Ergebnisse erzielt werden, die in der Gesellschaft und der Arbeitswelt für das persönliche Weiterkommen notwendig sind. (Leistungs- und berufsorientierte Differenzierung). Es darf kein Kind zu rückgelassen werden.

         • Der Unterricht in der Schule muss vielfältig sein. Selbstständiges, kreatives Lernen, LehrerInnen-Vortrag, Projektunterricht und Praktika, Auflösung des Fächerkanons und Sprengung des Korsetts der 50-Minuten-Stunde, Einüben in soziale Fertigkeiten, Theaterspiel und Sport, Kunsterleben wechseln einander ab. Die Schule muss eine faszinierende Welt werden, die auf das spätere Leben in der Gesellschaft und in der Wirtschaft vorbereitet. Dazu brauchen wir auch eine neue Schularchitektur für flexiblen Unterricht, sowie eine neue Gestaltung der Schulumgebung für Sport und Freizeit.

         • Eine flächendeckende Umstellung auf individuellen und vielfältigen Unterricht mit innerer Differenzierung bis zum Jahr 2020.

         • Bildung umfasst auch Ausbildung. Diese muss durchlässig und ohne Sackgassen sein. Es müssen daher Rahmenbedingungen geschaffen werden, die vor allem für Pflichtschulabgänger und Lehrlinge einen Bildungsaufstieg (Nachholen von Abschlüssen, Matura, FH- und Uni-Abschluss) verlässlich ermöglichen.

5.     Wir fordern die systematische Abschaffung des Sitzenbleibens und ein Ende der Nachhilfe.

         Das heißt:

         • Zunächst brauchen wir eine Änderung der pädagogischen Einstellung. Sitzenbleiben ist kein Zeichen guter Schulen. Bei uns bleiben nahezu 40.000 SchülerInnen jährlich sitzen. In anderen erfolgreichen PISA-Ländern gibt es das nicht.

         • Dasselbe gilt für die Nachhilfekosten. Österreichs Eltern zahlen jährlich 140 Millionen Euro für Nachhilfe, in anderen PISA-Ländern kennt man Nachhilfe so gut wie nicht.

         • Dazu brauchen wir strukturelle Reformen: Einführung von modularem Unterricht und Kurssystemen. Damit müssen schlimmstenfalls nur mehr einzelne Module wiederholt werden und nicht eine ganze Klasse. Kurssysteme in der Oberstufe reduzieren das Sitzenbleiben ebenfalls und bereiten zudem besser auf Fachhochschulen und Unis vor.

         • Schließlich helfen Ganztagsschulen ganz entschieden, das Sitzenbleiben zu verhindern und die Nachhilfe entbehrlich zu machen.

         • Die Umsetzung dieser strukturellen Reformen muss stetig und zügig bis zum Jahr 2020 erfolgen.

6.     Wir fordern ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen.

         Das heißt:

         • In den Halbtagsschulen ist schon heute keine Zeit für das Wiederholen und Vertiefen. Das muss momentan zu Hause geschehen, häufig mit hohen Nachhilfekosten. In der kurzen Vormittagszeit gibt es auch viel zu wenig Möglichkeiten für Musik, Sport, Theater und handwerklichen Unterricht. Und schließlich brauchen wir permanente Begabtenförderung und Unterstützung für Schwächere. Tagesarbeitszeiten für SchülerInnen von 12 Stunden und mehr sind im gegenwärtigen Halbtagssystem keine Seltenheit. Doch brauchen auch SchülerInnen Freizeit und Entspannung.

         • Daher müssen 8-stündige, verschränkte Ganztagsschulen die Regel werden: Nur wenn sich LehrerInnen und SchülerInnen über den Tag hin beim Lernen, Spielen, im Sport und beim gemeinsamen Mittagessen treffen, entstehen vertrauensvolle Beziehungen, die eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen sind. Österreich ist eines der letzten Länder in Europa mit einer Halbtagsschule.

         • Ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen mit entsprechendem Ausbau und Neubau von Schulgebäuden bis zum Jahr 2020.

7.     Wir fordern ein sozial faires, inklusives Bildungssystem, in dem die Trennung der Kinder nach ihren Interessen und Begabungen erstmals am Ende der Schulpflicht erfolgt.

         Das heißt:

         • Jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf alle gebotenen Chancen, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner sozialen, kulturellen, sprachlichen, religiösen oder regionalen Herkunft sowie seiner Begabung. Diese Vielfalt stellt eine Bereicherung dar und führt bei professioneller Umsetzung zu einer Anhebung des allgemeinen Niveaus, da jedes Kind individuell gefördert und gefordert wird. Daher ist auch die volle Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen auf allen Bildungsstufen zu gewährleisten. Bei der Klassenzusammensetzung muss auf sinnvolle Durchmischung geachtet werden.

         • Hinzu kommt, dass man erst mit 14 bis 15 Jahren die eigentlichen beruflichen Begabungen und Interessen eines jungen Menschen erkennen kann und nicht schon mit 9 1/2 Jahren. Österreich darf nicht länger unter den schlechtesten Ländern in puncto sozialer Durchlässigkeit rangieren.

         • Das Schulangebot darf außerdem keine versteckten Zusatzkosten verursachen, wie Kosten für Schulveranstaltungen, Selbstbehalte usw.

8.     Wir fordern die Aufwertung des LehrerInnenberufs und einen konkreten Finanzierungsplan für die folgenden Ziele.

         Das heißt:

         • Damit sich die LehrerInnen ganz auf ihre vielfältigen Aufgaben konzentrieren können, müssen sie einen modernen Arbeitsplatz haben, von Verwaltungstätigkeiten gänzlich befreit sein und Unterstützung durch ExpertInnen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich (SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen etc.) bekommen. Außerdem ist die Unterstützung durch zusätzliche Deutsch- und Muttersprachen-LehrerInnen für Kinder mit Migrationshintergrund dringend erforderlich.

         • Wir brauchen PädagogInnen nach entsprechender Auswahl und mit ausgezeichneter Ausbildung sowohl in fachlicher als auch in pädagogischer und persönlicher Hinsicht und ebensolcher Fort- und Weiterbildung. Dadurch wird auch eine faire Grundlage für die persönliche Einschätzung möglich. Zugleich müssen konkrete Laufbahn- und Karrieremodelle für LehrerInnen ausgearbeitet werden.

         • Eine gemeinsame, bundeseinheitliche Aus-, Fort- und Weiterbildung aller PädagogInnen von Kindergärten bis zur Oberstufe der Höheren Schulen in der Verantwortung der Universitäten. Sie haben sich zur Durchführung dieser Aufgaben aller qualitativ hochstehenden Kräfte der Pädagogischen Hochschulen zu bedienen. Die Umstellung dieser Aus-, Fort- und Weiterbildung ist bis zum Jahr 2015 vorzunehmen.

         • Ein gemeinsames, modernes und leistungsbezogenes Dienst- und Besoldungsrecht des Bundes bis zum Jahr 2013.

9.     Wir fordern einen verbindlichen Ausbau- und Finanzierungsplan für unsere Hochschulen und Universitäten und die jährliche kontinuierliche Erhöhung der öffentlichen Finanzierung auf 2% der Wirtschaftsleistung im Jahre 2020.

         Das heißt:

         • Wir müssen möglichst vielen Menschen ein Studium und einen Hochschulabschluss ermöglichen. Dazu ist ein durchgehend stark verbessertes Betreuungsverhältnis notwendig, das Geld kostet.

         • Eine Studienplatz-Finanzierung, die einerseits den Bedarf anhand von Studienplatzzahlen für alle Studienrichtungen berücksichtigt und andererseits von differenzierten Normkosten ausgeht. Ein solches Modell ist in der Lage, nicht nur den Hochschulzugang sinnvoll zu gestalten, sondern auch Anreize für erwünschte Studienrichtungen zu geben, wie vor allem für Naturwissenschaften, Technik und Mathematik.

         • Die Finanzierung der öffentlichen Forschung muss in einzelnen Jahresschritten kontinuierlich bis zum Jahr 2015 auf 4% der Wirtschaftsleistung angehoben werden.

         • Fachhochschulen müssen in die Lage versetzt werden, in möglichst gleichen Jahresschritten ihre Studierenden-Anzahl und die dafür notwendigen Bundesmittel bis zum Jahr 2017 zu verdoppeln.

10.   Wir fordern Hochschulqualifikationen für 40% eines Jahrgangs bis zum Jahr 2020.

         Das heißt:

         • Gegenwärtig schließen in Österreich nur 22% eines Jahrgangs ein Hochschulstudium ab. Im OECD-Schnitt sind es 36%. Die Zielsetzung lautet daher: Eine Steigerung der Abschlussquote um jährlich 2 Prozentpunkte, damit im Jahr 2020 eine 40%ige AbsolventInnenquote erzielt werden kann.

         • Wir brauchen eine hohe soziale Durchmischung an Hochschulen und Universitäten. Um dorthin zu kommen, müssen vom Kindergarten bis zu den Hochschulen alle sozialen Zugangshürden abgebaut und das studentische Förderungswesen nachhaltig ausgebaut werden.

11.   Wir fordern für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) eine Erhöhung der staatlichen Mittel auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020.

         Das heißt:

         • Gegenwärtig gibt der Staat nur einen Bruchteil seiner Aufwendungen für die Erstausbildung der ÖsterreicherInnen für Fort- und Weiterbildung aus. Das ist im Ländervergleich sehr wenig. Selbst wenn man die privaten und betrieblichen Mittel hinzuzählt, kann man kein befriedigendes lebenslanges Lernen realisieren.

         • Die Erwachsenenbildung muss sicherstellen, dass versäumte Abschlüsse rasch, fair, qualitätsvoll und kostengünstig nachgeholt werden können. Das gilt insbesondere auch für Berufsschulen.

12.   Wir fordern ein weltoffenes Bildungssystem, das Internationalität und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht und den MigrantInnen und ihren Kindern faire Bildungs- und Berufschancen einräumt.

         Das heißt:

         • MigrantInnen und ihre Kinder müssen durch kalkulierbare Rahmenbestimmungen von der Elementarbildung angefangen bis zum Hochschulabschluss dieselben Bildungs- und Berufschancen haben wie alle BürgerInnen dieses Landes.

         • Offenheit bedeutet aber auch die Öffnung der Bildungseinrichtungen zur Gesellschaft und Wirtschaft hin. Die regelmäßige Begegnung von SchülerInnen und Studierenden mit VertreterInnen gesellschaftlicher Einrichtungen und wirtschaftlichen Betrieben gehört zum Bildungsprogramm.“

 

Das Volksbegehren wurde von 383.724 Stimmberechtigten unterstützt; diese Zahl ergibt sich aus der Anzahl der gültigen Eintragungen einschließlich der Unterstützungserklärungen. Sie entspricht einem Anteil von 6,07% der Stimmberechtigten.

 

Die Konstituierung des Besonderen Ausschusses erfolgte in der Sitzung am 1. Februar 2012. Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Ausschussobmann Abgeordneter Elmar Mayer.

 

Einstimmig wurde beschlossen, den Beratungen des Ausschusses in öffentlicher Anhörung im Sinne des § 37 Abs. 9 GOG Sachverständige gemäß § 40 Abs. 1 GOG im Verhältnis 1 SP : 1 VP : 1 F : 1 G : 1 BZÖ beizuziehen.

 

Zu allen Beratungen des Besonderen Ausschusses wurden als Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG Bundesräte im Verhältnis 2 VP : 2 SP : 1 F : 1 Fraktionslos beigezogen: Namhaft gemacht wurden die Mitglieder des Bundesrates Elisabeth Grimling, Johann Schweigkofler, Notburga Astleitner, Günther Köberl, Franz Wenger, Monika Mühlwerth und Efgani Dönmez, PMM.

 

Weiters beschloss der Besondere Ausschuss einstimmig, die Debatte über das gegenständliche Volksbegehren in eine Generaldebatte und eine nach fünf Themenbereichen untergliederte Spezialdebatte zu gliedern.

 

Die Fortsetzung der am 1. Februar 2012 unterbrochenen Sitzung des Besonderen Ausschusses am 1. März 2012 wurde durch die Generaldebatte eingeleitet, zu welcher Dr. Manuela Macedonia, Mag. Siegmund Stemer, Mag. Gerhild Hubmann, Mag. Daniel Landau sowie Univ.-Lekt. Mag. Dr. Elfriede Wegricht als Auskunftspersonen beigezogen wurden. An der Generaldebatte beteiligten sich außer den Auskunftspersonen und dem Bevollmächtigten des Volksbegehrens Dr. Hannes Androsch die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Silvia Fuhrmann, Anna Franz, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald Walser, Tanja Windbüchler-Souschill, Ursula Haubner, Mag. Rainer Widmann, Franz Riepl, Ewald Sacher, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Harald Walser und Ursula Haubner sowie der Ausschussobmann, der Abgeordnete Elmar Mayer.

 

In der nachfolgenden Spezialdebatte zum Thema „Vorschulische Einrichtungen – Frühpädagogik“ ergriffen nach dem Bevollmächtigten Dr. Hannes Androsch und dem Bevollmächtigten-Stellvertreter Univ.-Prof. Dr. Bernd Schilcher auch die Auskunftspersonen Mag. Dr. Heidemarie Lex-Nalis, Mag. Siegmund Stemer, Mag. Gerhild Hubmann, Raphaela Keller, Univ.-Lekt. Mag. Dr. Elfriede Wegricht sowie die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Daniela Musiol, Ursula Haubner, Mag. Josef Auer, Anna Franz, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald Walser und Mag. Rainer Widmann sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Elmar Mayer das Wort.

 

Am 16. April 2012 wurde die unterbrochene Sitzung fortgesetzt: Zu den beiden für diesen Sitzungstag anberaumten Spezialdebatten wurden als weitere Auskunftspersonen je ein Vertreter der Bundesschülervertretung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst beigezogen.

 

Zunächst wurde die Spezialdebatte zum Thema „Bildung – Pädagogische Schwerpunkte“ unter Beiziehung von Dr. Christa Koenne, Fritz Enzenhofer, Prof. Mag. Peter Fischer, Dipl.-Ing. Florian Amlinger, Cornelia Kolmann und Paul Kimberger als Auskunftspersonen durchgeführt. An der anschließenden Debatte beteiligten sich außer dem Bevollmächtigten des Volksbegehrens Dr. Hannes Androsch sowie den Bevollmächtigten-Stellvertretern, Dr. Kunigunde Wentner und Univ.-Prof. Dr. Bernd Schilcher, die Abgeordneten Ewald Sacher, Franz Riepl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Werner Amon, MBA, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald Walser, Mag. Helene Jarmer, Ursula Haubner, Mag. Rosa Lohfeyer, Erwin Preiner, Dr. Franz-Joseph Huainigg und Anna Franz sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Elmar Mayer.

 

Der darauf folgenden Spezialdebatte zum Thema „Bildung – Organisatorische Schwerpunkte“ wurden Cornelia Kolmann, Dr. Josef Moser, Fritz Enzenhofer, Prof. Mag. Peter Fischer, Edgar Hernegger sowie Mag. Gerhard Riegler als Auskunftspersonen beigezogen. An der Debatte beteiligten sich neben den genannten Auskunftspersonen und der Bundesrätin Notburga Astleitner der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Dr. Hannes Androsch sowie die Bevollmächtigten-Stellvertreter, Univ.-Prof. Dr. Bernd Schilcher und Dr. Kunigunde Wentner, und darüber hinaus die Abgeordneten Franz Riepl, Werner Amon, MBA, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald Walser und Ursula Haubner, Erwin Preiner, Mag. Josef Auer, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Daniela Musiol, Mag. Helene Jarmer, Stefan Markowitz sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Am 7. Mai 2012 folgte die Fortsetzung der unterbrochenen Sitzung: Zunächst wurde die Spezialdebatte zum Thema „Pädagogen/-innen-Ausbildung“ unter Beiziehung der Auskunftspersonen Univ.-Doz. Mag. Dr. Andreas Schnider, Rektor Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Arthur Mettinger, Prof. Walter Stadler, Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Barbara Schober und Mag. Dr. Peter Härtel abgehalten. An der Debatte beteiligten sich neben den erwähnten Auskunftspersonen und der Bundesrätin Notburga Astleitner der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Dr. Hannes Androsch und der Bevollmächtigte-Stellvertreter Univ.-Prof. Dr. Bernd Schilcher, weiters die Abgeordneten Sonja Ablinger, Ewald Sacher, Erwin Preiner, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Werner Amon, MBA, Dr. Harald Walser, Mag. Daniela Musiol, Ursula Haubner, Franz Riepl, Mag. Rosa Lohfeyer, Anna Franz, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Walter Rosenkranz und Mag. Helene Jarmer sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied, der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Ausschussobmann Elmar Mayer.

 

Der folgenden Spezialdebatte zum Thema „Universitäten, Hochschulen, Erwachsenenbildung“ wurden Mag. Max Kothbauer, Rektor Univ.-Prof. Dr. Heinrich Schmidinger, o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfhard Wegscheider, Janine Wulz und Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle als Auskunftspersonen beigezogen. An der Debatte beteiligten sich weiters der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Dr. Hannes Androsch sowie die Bevollmächtigten-Stellvertreter, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hans Sünkel und Univ.-Prof. Dr. Bernd Schilcher, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Franz Riepl, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Kurt Grünewald, Mag. Helene Jarmer, Mag. Rainer Widmann, Sonja Ablinger und Dr. Walter Rosenkranz sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Die neuerlich unterbrochene Sitzung wurde am 31. Mai 2012 fortgesetzt. An der „Schlussrunde“ der Debatte in nicht öffentlicher Sitzung beteiligten sich neben dem Bevollmächtigten des Volksbegehrens Dr. Hannes Androsch sowie dem Bevollmächtigten-Stellvertreter Univ.-Prof. Dr. Bernd Schilcher die Abgeordneten Ewald Sacher, Werner Amon, MBA, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald Walser, Mag. Daniela Musiol, Ursula Haubner, Franz Riepl, Mag. Josef Auer, Anna Franz, Josef A. Riemer, Dr. Kurt Grünewald, Mag. Rainer Widmann, Gabriele Binder-Maier, Mag. Andrea Kuntzl und Mag. Silvia Fuhrmann sowie der Ausschussobmann Elmar Mayer.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ewald Sacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Besondere Ausschuss zur Vorberatung des Volksbegehrens „Bildungsinitiative“ (1647 d.B:) somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 05 31

                                   Ewald Sacher                                                                      Elmar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann