Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Antrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung
1. Untersuchung der von Dr. Johann Rzeszut, Präsident des Obersten Gerichtshofes i.R., erhobenen Vorwürfe der fachlich nicht plausibel zu erklärenden Besonderheiten des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens im Kriminalfall Natascha Kampusch.
2. Aufklärung, ob entscheidende polizeiliche Ermittlungsergebnisse in einer konse-quenten und beharrlich fortgesetzten Art und Weise vernachlässigt wurden.
3. Aufklärung, ob und warum es zu langfristigen Verzögerungen bzw. bis zuletzt zur gänzlichen Unterlassung offensichtlicher und kriminaltechnisch indizierter wesentlicher Ermittlungsschritte gekommen ist.
4. Aufklärung, ob und warum es zu einer wesentlichen und langfristigen Behinderung der vom Innenressort angeordneten Evaluierung sicherheitsbehördlicher Ermittlungsmaßnahmen gekommen ist.
5. Aufklärung, ob und warum es zu einer beharrlichen Nichtbeachtung der Angaben der einzigen unbeteiligten Zeugin kam.
6. Aufklärung, ob und warum es zu einer sachlich nicht vertretbaren Druckausübung, den Ermittlungsakt zwecks Durchführung einer finalen Pressekonferenz umgehend zu schließen, auf jenen Polizeibeamten, der zuletzt vom Bundeskriminalamt mit den fallbezogenen Ermittlungen beauftragt war, gekommen ist.
7. Aufklärung, ob und warum es zu einer staatsanwaltschaftlichen Vernachlässigung weiterer Ermittlungsansätze gekommen ist.