288/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 31. Jänner 2013

betreffend Vorratsdatenspeicherung und Datensicherheit sowie deren Überprüfung

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, dem Nationalrat raschest möglich nach Vorliegen der Ergebnisse der anhängigen Verfahren vor dem EuGH und dem VfGH dem Nationalrat die legistischen Maßnahmen vorzulegen, die notwendig sind, um diesen Erkenntnissen zu entsprechen, wobei auf den Aspekt der Datensicherheit von Vorratsdaten, insbesondere der Verhinderung des unberechtigten Zugriffs auf gespeicherte Daten sowie der Kontrolle der Löschung dieser Daten besonderer Wert zu legen ist.