15141/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0166-I/4/2013

Wien, am 5. September 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Musiol, Freundinnen und Freunde haben am 5. Juli 2013 unter der Nr. 15459/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend direkte Demokratie und Bürgerkarte gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Bürgerkarte und Handysignatur für AuslandsösterreicherInnen

Zu Frage 1:

Ø  Wie häufig muss die Aktivierung einer Bürgerkarte erfolgen? Gilt diese Aktivie­rung ewig oder gibt es ein Ablaufdatum, an dem eine erneute Aktivierung erfor­derlich ist?

 

Das bei der Aktivierung der Bürgerkarte (Handy-Signatur, kartenbasierte Bürgerkarte wie e-Card mit Bürgerkartenfunktion u.a.) erstellte qualifizierte Zertifikat ist auf Grund der signaturrechtlichen Vorgaben längstens fünf Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültig­keitsdauer muss ein neues Zertifikat ausgestellt werden. Bei der e-Card erfolgt dies üblicherweise im Zuge eines Kartentauschs; bei der Handy-Signatur kann die bisher


genutzte Handynummer neuerlich aktiviert werden. Die Neuaktivierung kann, so lan­ge das bisherige Zertifikat noch gültig ist, online in wenigen Schritten selbstständig erfolgen.

 

Zu Frage 2:

Ø  Gibt es für Auslandsösterreicher/innen realistische Alternativen zur persönlichen Aktivierung bei der österreichischen Auslandsvertretung, sind beispielsweise Ko­operationen mit ausländischen Behörden oder Firmen geplant, hier die Bürgerkar­te freischalten zu lassen?

 

Mit der Bürgerkarte hat eine Person die Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen und rechtsgültige Unterschriften zu leisten. Der Prozess, mit dem die Prüfung der Identität der Person verbunden ist, muss daher mit hoher Qualität und Zuverlässig­keit durchgeführt werden. Im Inland kommen neben der persönlichen Aktivierung durch Registrierungsbefugte auch andere Methoden der Identitätsprüfung zum Ein­satz, wie etwa durch nachweisliche Zustellung von Aktivierungscodes an die betref­fende Person gegen Ausweisleistung. Sofern derartige Methoden in anderen Staaten vorhanden sind, könnten diese entsprechend genutzt werden.

 

Zu Frage 3:

Ø  Ist es möglich, AuslandsösterreicherInnen mit ausländischen Mobiltelefonen den Einsatz der Handysignatur zu ermöglichen? Wann und mit welchen ausländi­schen Mobilfunkbetreibern wird dieser technische Service nutzbar sein?

 

Auch ausländische Mobiltelefonnummern sollen für AuslandsösterreicherInnen frei­geschaltet werden können. Derzeit ist ein Pilotprojekt des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in Spanien und Großbritannien ge­plant. Dazu werden MitarbeiterInnen aus den betreffenden Berufsvertretungsbehör­den durch das Bundeskanzleramt als Registrierungsbefugte (Registration Officer) ge­schult. Diese Personen sind dann in der Lage, qualifizierte elektronische Signaturen auszustellen, also Bürgerkarten freizuschalten. AuslandsösterreicherInnen aus die­sen Staaten sollen, nach Auskunft des Bundesministeriums für europäische und in­ternationale Angelegenheiten, voraussichtlich ab Herbst 2013 die Möglichkeit bekom­men, ihre Handy-Signatur in den Berufsvertretungsbehörden aktivieren zu lassen.

 


Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Zur kurzen Gültigkeit der TAN: Kann die Behörde technisch sicherstellen, dass die SMS innerhalb dieser fünfminütigen Gültigkeitsfrist beim Empfänger/bei der Empfängerin eintrifft? Erfahrungsgemäß dauern SMS z. B. nach Australien durch­aus mehrere Stunden.

Ø  Kann die Behörde sicherstellen, dass die SMS überhaupt eintrifft?

 

Für die Versendung des Tan Codes im Rahmen der Handy-Signatur wird eine „Prio­rity SMS“ genutzt. Ein verspätetes Einlangen einer verschickten SMS wird dem Ser­vice, das ein Login mit Handy-Signatur ermöglicht, nicht bekannt (ob die SMS dabei im Inland oder ins Ausland verschickt wird, ist dabei unerheblich und auch für die Be­hörde nicht feststellbar). Wird eine SMS nicht zugestellt, ist damit kein Sicherheits­verlust verbunden.

 

Zu Frage 6:

Ø  Ist beabsichtigt, die SMS durch andere Übertragungswege wie z. B. iMessages zu ergänzen bzw. zu ersetzen?

 

Konzeptionell ist das System „Handy-Signatur“ vom eigentlichen Übertragungsweg des Autorisierungscodes (des TANs) unabhängig. Im Sinne der Mehrfaktor-Authenti­fizierung ist eine Trennung der Kanäle vorgesehen (Passwort via Internet, TAN als SMS). Andere Übertragungswege sind dabei nicht ausgeschlossen, müssen jedoch jeweils in Bezug auf die Systemsicherheit geprüft werden. Dies gilt insbesondere für Kanäle, die das Internet selbst verwenden und damit keine Trennung der Über­mittlungswege vorsehen. Aktuell sind keine Erweiterungen um weitere Kanäle be­absichtigt.

 

Zu Frage 7:

Ø  Werden die gegenwärtigen Telefondienste wie das Servicezentrum von help.gv.at (z.Zt. Mo-Fr 9-17 Uhr besetzt) künftig rund um die Uhr hinreichend besetzt, damit Auslandsösterreicher/innen in anderen Zeitzonen Unterstützung geboten werden kann?

 

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angele­genheiten soll an allen Berufsvertretungsbehörden, die die Freischaltung von Bürger­karten (Handy-Signatur oder allenfalls auch e-Card) vornehmen werden, eine aus­führliche Erstberatung und persönliche Unterstützung angeboten werden. Beratung für den laufenden Betrieb findet sich – wie für alle anderen BenutzerInnen der Bür­


gerkarte (Handy-Signatur oder e-Card) – auf den einschlägigen Websites mit der Möglichkeit einer Kommunikation per E-Mail oder Telefon. Es werden weiters über Support-Foren zeitzonenunabhängig Fragebeantwortungen und aktuelle Informatio­nen gegeben.

 

Zu Frage 8:

Ø  Ist Ihnen bekannt, welche Gründe dazu geführt haben, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem STORK-Projekt ausgestiegen ist?

 

Deutschland war Partner des STORK-Projektes bis zu dessen Ende und ist nicht aus dem Projekt ausgestiegen. Die Kompatibilität von STORK mit dem neuen Personal­ausweis ist über die Weiterführung der technischen Komponenten aus der sog. „STORK Sustainability“ im Rahmen des „Interoperability Solutions for European Public Administrations“-Programms der Europäischen Kommission gewährleistet. Deutschland hat jedoch am Folgeprojekt STORK 2.0, das über STORK hinaus vor allem um das Thema elektronische Vertretungen erweitert wurde, nicht mehr teilge­nommen.

 

Zu Frage 9:

Ø  Welche Auswirkungen hat das auf die ca. 250.000 Auslandsösterreicher/innen, die vielleicht über gültige ELSTER-Zertifikate verfügen? Können diese damit z.B. mit der österreichischen Verwaltung sowie mit einer Bürgerkarte verkehren?

 

Österreich ist derzeit das einzige EU-Land, das (mittels E-GovG und E-Government-Gleichwertigkeitsverordnung) eine rechtlich verankerte Anerkennung ausländischer elektronischer Identitäten vorsieht. Voraussetzung ist das Vorliegen einer qualifizier­ten Signatur (worüber auch die Haftung geregelt ist) und der elektronische Nachweis der eindeutigen Identität im Herkunftsland. Dies ist bei ELSTER-Zertifikaten nicht ge­nerell der Fall, da nicht zwingend qualifizierte Zertifikate vorgesehen sind (es handelt sich auch um Software-Zertifikate) und ELSTER an Stelle einer Bindung an einen Identitätsnachweis die Registrierung von Einzel-Zertifikaten vorsieht. Dies ist im ös­terreichischen System auf Basis der bestehenden Rechtslage nicht abbildbar. ELS­TER-Zertifikate wurden auch nicht in STORK inkludiert; von Deutschland selbst wur­de dabei (ausschließlich) auf den neuen Personalausweis („nPA“) abgestellt.

 


Die Anerkennung deutscher elektronischer Identität kann zukünftig über die im Rat in Verhandlung stehende EU-Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt erfolgen. ELS­TER Zertifikate wären nach dieser (noch nicht final vorliegenden) Regelung EU-weit anzuerkennen, sofern diese von Deutschland als Identifizierungssystem im Sinne dieser EU-Verordnung notifiziert werden.

 

Zu Frage 10:

Ø  Welche Schritte unternehmen Sie, um in der EU die wechselseitige Akzeptanz von digitalen Signaturen zu erreichen?

 

Die Anerkennung qualifizierter elektronischer Signaturen ist über die Signaturrichtli­nie der EU geregelt. Aus Erfahrungen in der praktischen technischen Umsetzung sind aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie Komitologieentscheidungen zu Signaturfor­maten und Vertrauenslisten getroffen worden, die die Interoperabilität verbessern. Es ist davon auszugehen, dass diese über die Dienstleistungsrichtlinie hinausgehend auch eine Basis der Standards zur genannten EU-Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnen­markt bilden werden. Österreich war und ist hier besonders aktiv; es wurden die Standards in österreichischen Infrastrukturkomponenten zur Signatur bereits umge­setzt und die österreichischen VertreterInnen in den EU-Gremien arbeiten intensiv daran, die EU-weite Akzeptanz voranzutreiben.

 

Verbreitung der Bürgerkarte im Inland

Zu Frage 11:

a)    Wie viele freigeschaltene Bürgerkarten bzw. aktivierte Handysignaturen gibt es gegenwärtig?

 

In den letzten beiden Jahren ist es der Plattform Digitales Österreich (www.digitales.oesterreich.gv.at) mit Hilfe zahlreicher Kooperationspartner aus Wirt­schaft und Verwaltung gelungen, die Akzeptanz, Verbreitung und Nutzung der Han­dy-Signatur deutlich zu steigern. Aktuell werden monatlich zwischen 8.000 und 15.000 Neuaktivierungen von Mobiltelefonen durchgeführt. Es sind bereits rund 170.000 aktive Handy-Signaturen und zusätzlich rund 78.000 e-Cards mit aktivierter Bürgerkartenfunktion im Einsatz.

 


Der starke Anstieg im Bereich der aktiven Handy-Signaturen ist dabei auf mehrere Faktoren zurückzuführen:

·      mehr und mehr Verwaltungseinheiten entdecken die Vorteile der Handy-Signatur für sich und bieten entsprechende Verfahren an;

·      auch die Privatwirtschaft setzt immer stärker auf die Handy-Signatur für den siche­ren Einstieg in Kundenportale sowie für elektronische Vertragsunterzeichnungen;

·      die kontinuierliche Außenkommunikation sorgt für zunehmendes Interesse an den Themen „digitale Identität“ bzw. „digitale Signatur“;

·      immer mehr Städte und Gemeinden informieren über die Aktivierungs- und Nut­zungsmöglichkeiten;

·      immer mehr Städte und Gemeinden bieten die Handy-Signatur-Aktivierung vor Ort an.

 

b)    Liegen altersspezifische Informationen/Schätzungen vor? Wenn ja: Wie verteilt sich die Verwendung auf die Altersgruppen „unter 16“, „16 bis unter 18“, „18 bis 35“ und „älter“?

 

Die Mikrodaten der Erhebung IKT-Einsatz in Haushalten von 2012 beinhalten folgen­de Information:

 

Personen, die eine Bürgerkarte oder Handy-Signatur besitzen, 2012

Merkmale

Personen mit E-Government-Nutzung insgesamt

Personen, die eine Bürgerkarte oder Handy-Signatur besitzen

in 1.000

in 1.000

in %

Insgesamt

6.411,3

325,3

5,1

Alter

16 bis 24 Jahre

922,7

67,6

7,3

25 bis 34 Jahre

1.096,2

56,3

5,1

35 bis 44 Jahre

1.230,4

68,6

5,6

45 bis 54 Jahre

1.346,6

88,0

6,5

55 bis 64 Jahre

998,9

35,2

3,5

65 bis 74 Jahre

816,5

9,6

1,2

Q: STATISTIK AUSTRIA, Europäische Erhebung über den IKT-Einsatz in Haushalten 2012. - Befragungszeitpunkt: April bis Juni 2012.

 

Diese Daten sind hochgerechnet auf Basis der Befragung von 5.400 Haushalten.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Nutzung der Bürgerkarte/Handy-Signatur stark mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien korreliert.

 


Zu Frage 12:

Ø  Wie hoch ist die Nutzung? (Im Falle der Handysignatur sollte sich diese Zahl vom Provider ermitteln lassen, da diese Signaturform über zentrale Infrastruktur abge­wickelt wird.)

 

Betreffend die Nutzung der Handy-Signatur kann insgesamt von rund 1,6 Millionen (Stand Mitte Juli 2013) Signaturen (inklusive der erfolgreichen Aktivierungen, die ebenso einer Signatur bedürfen) ausgegangen werden. Derzeit werden jeden Monat rund 100.000 Handy-Signaturen getätigt. Es zeigt sich somit eine durchaus beträcht­liche Nutzung der Handy-Signatur.

 

Zur Kartennutzung ist ein zentrales Monitoring nicht möglich, da die einzelnen Appli­kationsanbieter die Signaturfunktionalität in ihre Anwendung einbauen und kein „zen­traler Betreiber“ dazwischen tritt. Dazu stehen frei verfügbare Module (MOA – Modu­le Online Applikationen) als Open Source Software zur Verfügung. Aus diesem Grund kann keine Gesamtnutzungszahl gegeben werden, lediglich die Nutzungen bei einzelnen Anwendungsbetreibern könnten von diesen selbst erhoben werden. Es ist jedoch positiv hervorzuheben, dass immer mehr Anbieter von Onlineanwendun­gen – auch im Bereich der Privatwirtschaft – auf die sichere Identifikation setzen und ebenso die elektronische Unterschrift mit qualifizierter elektronischer Signatur forcie­ren.

 

Zu Frage 13:

a)    Wie viele Bürgerkarten wurden auf Dienstausweisen von Bundesbediensteten freigeschalten (aktiviert)?

 

Die Bürgerkartenfunktion wurde auf 59.686 Dienstausweisen von Bundesbedienste­ten freigeschalten (Stand 18. Juli 2013).

 

b)    Wie viele MitarbeiterInnen hat das BKA und die ihm nachgeordneten Dienststel­len und bei wie vielen von diesen MitarbeiterInnen ist derzeit eine Bürgerkarten­funktion auf dem Dienstausweis aktiviert?

 

Mit Stichtag 30. Juni 2013, hatte das Bundeskanzleramt inkl. nachgeordneter Dienst­stellen (KommAustria – Kommunikationsbehörde Austria, ÖSTA – Österreichisches Staatsarchiv, Amt des ÖSTAT, Amt der Staatsdruckerei, AsylGH - Asylgerichtshof)


1.165 MitarbeiterInnen. Von diesen MitarbeiterInnen haben 914 die Bürgerkarten­funktion aktiviert.

 

c)    Besteht hinsichtlich der Bürgerkartenfunktion auf Dienstausweisen (in allen Bun­desministerien und insbesondere im BKA) eine Möglichkeit, zwischen Signaturen verschiedener Anbieter zu wählen? Wenn nein, welche Signatur wird verwendet? Ist die Vorgabe eines Anbieters vergaberechtskonform?

 

Es besteht derzeit in Österreich nur ein einziger Zertifizierungsdiensteanbieter für die Ausstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen, wie sie bei der Bürgerkarte (in allen technischen Umsetzungsvarianten) zum Einsatz kommen. Grundsätzlich steht es jedoch auch anderen Anbietern offen, die notwendigen im Signaturgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Erstellung qualifizierter Zertifikate zu setzen und die­se entsprechend anzubieten.

 

Zu Frage 14:

Ø  Gibt es Möglichkeiten, die „freiwillige Nutzung“, d.h. die Nutzung durch Bürger/in­nen in eigener Sache und die berufsmäßige Verwendung wie z.B. durch Notare in Ausübung ihrer Amtspflichten statistisch zu isolieren? Falls ja, wie hoch ist diese?

 

Die statistische Isolation der Nutzung der Bürgerkarte „in eigener Sache“ und für die berufsmäßige Verwendung ist nicht möglich.

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

Ø  Finden Sie diese Nutzung bzw. den Anteil freigeschaltener Bürgerkarten bzw. ak­tivierter Handysignaturen nach zehn Jahren Bürgerkarte für angemessen?

Ø  Wie hoch setzt das BKA in seiner Planung die kritische Masse und wann ist diese erreicht?

Ø  Welche Maßnahmen treffen Sie hierzu?

 

Zur Anzahl der Neuaktivierungen von Handy-Signaturen sowie jener der aktuell akti­ven Handy-Signaturen und e-Cards mit Bürgerkartenfunktion verweise ich auf meine Beantwortung der Frage 11. Mit der steigenden Anzahl an Bürgerkarten-Anwendun­gen mit Mehrwert für NutzerInnen und Behörden wird vor allem die einfach handhab­bare Handy-Signatur mehr und mehr nachgefragt, was ich auch als wünschenswert erachte.

 


Zu den derzeit bekanntesten bzw. häufig genutzten Anwendungsmöglichkeiten zäh­len u.a.

·      Finanz Online;

·      das One-Stop-Portal für Unternehmen (www.USP.gv.at);

·      der Amtshelfer für BürgerInnen (www.HELP.gv.at);

·      die nachweisliche elektronische Zustellung über einen Zustelldienst;

·      DVR-Online;

·      Online-Antragsmöglichkeiten wie etwa die Beantragung von Wahlkarten (z.B. für die Nationalratswahlen im Herbst), Meldebestätigungen und Strafregisterbeschei­nigungen etc.;

·      die Einsichtnahme in eigene Daten und Registereinträge wie z.B. in das Pensions­konto, in die eigenen Sozialversicherungsdaten, etc.;

·      die Online-Registrierung von Waffen im zentralen Waffenregister (kostenlos im Gegensatz zur Registrierung bei WaffenhändlerInnen);

 

Nutzung und Bekanntheit der Handy-Signatur werden künftig weiter zunehmen. Grund dafür sind die laufenden Aktivitäten der Plattform Digitales Österreich und der Kooperationspartner aus Wirtschaft, Bildung und Verwaltung sowie ständig neue An­wendungsmöglichkeit im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich:

 

Dazu zählen neuerdings bzw. in nächster Zeit z. B.

·      das Transparenzportal („meine Förderungen“);

·      das Gesundheitsportal („ELGA“);

·      das vorgeschlagene Demokratiepaket;

·      sichere Cloud-Lösungen (z. B. FolioCloud, E-Tresor, etc.).

 

Zur weiteren Durchdringung der Bevölkerung mit Handy-Signaturen wird auch die Anzahl der Registrierungsstellen in den Regionen und innerhalb verschiedener Ver­waltungseinheiten (Bezirkshauptmannschaften, Städte, Gemeinden, Bundesdienst­stellen) laufend erhöht. Die Einrichtung von Registrierungsstellen zur Aktivierung von Handy-Signaturen bzw. e-Cards wird vom Bundeskanzleramt durch Schulungsmaß­nahmen unterstützt. Dabei werden MitarbeiterInnen aus den unterschiedlichen Ver­waltungseinheiten – häufig vor Ort – zu sogenannten Registration Officers (Registrie­rungsbefugten) ausgebildet. Das kontinuierlich steigende Interesse an den Schulun­gen zeugt davon, dass sich das Wissen um die Vorteile der Handy-Signatur für die Verwaltung durchaus nicht allein auf den Bund beschränkt.

 


Viele Länder, aber sehr stark auch die kommunale Ebene erkennen den Mehrwert der sicheren Identifikation und Unterschrift mit Handy-Signatur in Verwaltung aber auch Privatwirtschaft und wollen die Wohnsitzbevölkerung entsprechend mit Handy-Signatur ausstatten.

 

Mit freundlichen Grüßen