12702/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1372-II/2012
Wien, am . Jänner 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Genossinnen und Genossen, haben am 5. November 2012 unter der Zahl 12958/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda im ‚Haus der Heimat‘“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Meinungen und Einschätzungen sowie die Erteilung von Rechtsauskünften sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Zu Frage 2:
Durch das Bundesministerium für Inneres ergingen zugunsten des Verbandes der Volksdeutschen Landsmannschaften in Österreich (VLÖ) keine Förderungen. Von einer weiteren Beantwortung der Frage wird daher Abstand genommen.
Zu Frage 3:
Bei Bekanntwerden entsprechender Verdachtsmomente werden von den Sicherheits-behörden bei Vorliegen der gesetzlichen Vorrausetzungen sämtliche Befugnisse nach dem Sicherheitspolizeigesetz oder der Strafprozessordnung zur Prävention, Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung anlassbezogen angewandt.
Zu Frage 5:
Aus polizeitaktischen Gründen muss von der Beantwortung der Frage Abstand genommen werden.