11554/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0125-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. Juli 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harry Rudolf Buchmayr,

                        Kolleginnen und Kollegen vom 14. Juni 2012, Nr. 11889/J,

                        betreffend Quecksilber in Energiesparlampen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harry Rudolf Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Juni 2012, Nr. 11889/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Seitens des BMLFUW wurden keine diesbezüglichen Studien beauftragt.

 

Zu Frage 2:

 

Energiesparlampen sind gemäß Elektroaltgeräteverordnung in der Gerätekategorie Gasentladungslampen getrennt zu sammeln. Spezielle Entsorgungskits sind daher nicht nötig.

 

Zu Frage 3:

 

Zum Thema Energiesparlampen wurde von der Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle ein entsprechendes Informationsblatt herausgegeben.


Zu den Fragen 4 und 5:

 

Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen (=Energiesparlampen) benötigen systembedingt geringste Mengen an Quecksilber. Alternativen dazu gibt es nur für einzelne Anwendungsbereiche (zB Retrofit-LED-Lampen), die sich jedoch aus ökonomischen Gründen noch nicht durchgesetzt haben. Für die bedeutendsten Anwendungsbereiche (Gewerbe, Industrie) sind derzeit keine Alternativen vorhanden. Ein diesbezügliches Verbot von Leuchtstofflampen läge auch nicht in der Kompetenz des BMLFUW.

 

Die Ausnahmen von den Schwermetallverboten der RoHS-Richtlinie werden durch die Europäische Kommission regelmäßig überprüft. Der erlaubte Quecksilbergehalt in Kompaktleuchtstofflampen wird durch diese Richtlinie schrittweise gesenkt.

 

Zu Frage 6:

 

Basierend auf der Elektroaltgeräte-Verordnung auf Grundlage der EU-WEEE-Richtlinie wurde in Österreich das bereits seit Anfang der 90-Jahre bestehende Sammelnetz für Gas­entladungslampen noch weiter ausgebaut und die Rückgabe für die Konsumenten erleichtert. Neben sämtlichen Handelsniederlassungen, die eine unentgeltliche 1:1-Rücknahmepflicht (Rücknahme einer alten Lampe bei Verkauf einer neuen) haben, bestehen rd. 2200 kommunale und private Sammelstellen, bei denen die Altlampen ohne Neukauf unentgeltlich zurückgegeben werden können. Unterstützt wird diese international verglichen sehr dichte Sammelinfrastruktur durch flankierende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, bundesweit koordiniert durch die Koordinierungsstelle Austria GmbH.

 

In Österreich verarbeiten zwei Aufarbeitungsanlagen quecksilberhaltige Leuchtstofflampen: Eine Anlage, die auch Kompaktleuchtstofflampen behandeln kann, betreibt die Firma Tyrolux. Im November 2011 eröffnete die Firma Saubermacher in Wien eine Anlage zur Behandlung von Gasentladungslampen, die auch speziell für Energiesparlampen ausgelegt ist. Emissionen von Hg-Dämpfen werden durch die vollständige Kapselung der Anlage unterbunden.

 

Alle Elektrogeräte, so auch Kompaktleuchtstofflampen, müssen gemäß Elektroaltgeräte-Verordnung mit einem Entsorgungs-Symbol gekennzeichnet sein, das darauf hinweisen soll, dass eine Entsorgung über den Restmüll unzulässig ist.

 


Zu Frage 7:

 

Gasentladungslampen werden in speziellen Behandlungsanlagen einer Verwertung zugeführt. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes sind diese Anlagen mit speziellen Absaug- und Filteranlagen ausgerüstet, die eine Freisetzung von Quecksilberdämpfen verhindern.

 

Zu Frage 8:

 

In Österreich erfolgt die Behandlung von Leuchtstofflampen ausschließlich in gemäß AWG 2002 genehmigten speziellen Behandlungsanlagen; „Zwischenlösungen“ sind nicht bekannt.

 

Zu Frage 9:

 

Die Mitarbeiter der beiden österreichischen Behandlungsanlagen (s. Frage 6) werden im Umgang mit Gasentladungslampen regelmäßig geschult.

 

Zu Frage 10:

 

Es liegen keine Verkaufszahlen von Kompaktleuchtstofflampen vor. Insgesamt wurden 2010 rd. 1.377 Tonnen an Gasentladungslampen (inkl. Kompaktleuchtlampen) in Österreich in Verkehr gesetzt. Verkaufszahlen sagen jedoch bei Gütern mit langer Lebensdauer nichts über nicht umweltgerecht entsorgte Abfälle aus. Dagegen dienen Restmüllanalysen als Grundlage für Optimierungen von Sammelsystemen zur getrennten Sammlung und geben Hinweise über die Größenordnung nicht fachgerechter getrennter Sammlung einzelner Abfallfraktionen. Die Wiener Restmüllanalyse 2009 ergab beispielsweise eine Quote von 0,004% an Energiesparlampen (sonstige Leuchtstoffröhren: 0,008%) im Restmüll. Umgerechnet wären dies 0,012 kg/EW/a (sonstige Leuchtstoffröhren: 0,024 kg/EW/a). Hochgerechnet auf das österreichweite Restmüllaufkommen 2009 ergäbe dies 56 t Energiesparlampen (sonstige Leuchtstoffröhren: 112 t) im Restmüll. Da die Ergebnisse aus dem städtischen Bereich nicht für gesamt Österreich heranzuziehen sind, kann eine tatsächliche Masse von 30-40 t an Energiesparlampen (sonstige Leuchtstoffröhren: 60-80 t) im Restmüll und Jahr angenommen werden. Dem steht eine tatsächliche getrennt erfasste Sammelmasse von rd. 115 t an Energiesparlampen (sonstige Leuchtstoffröhren: 753 t) für das Jahr 2010 gegenüber, die einer Verwertung gemäß dem Stand der Technik zugeführt wurde. Das ergibt eine Quote an getrennt gesammelten und umweltgerecht behandelten Energiesparlampen von 75-80% (sonstige Leuchtstoffröhren: 90-93%).

 


Zu Frage 11:

 

Auch unter der völlig unrealistischen Annahme, dass ein Großteil aller Energiesparlampen über den Restmüll entsorgt werden würde, stiege der Quecksilber-Gehalt im Restmüll von 1,0 g / t auf 1,01 g / t an. Aufgrund dieses geringen Anstiegs wäre eine signifikante Auswirkung auf die österreichische Abfallwirtschaft aufgrund eines flächendeckenden Einsatzes von Energiesparlampen nicht zu erwarten (Studie Obermoser, Rechberger, TU-Wien, 2008).

 

Insgesamt würden bei einem flächendeckenden Einsatz von Energiesparlampen zukünftig jährlich maximal rund 32 kg Quecksilber in gebrauchten Energiesparlampen anfallen (6,4 Mio Energiesparlampen á 5 mg Hg). Dieser Wert ist im Vergleich zu knapp 1,4 t Hg im gesamten Restmüll (2,3 %) bzw. 4 t Hg in allen brennbaren Abfällen Österreichs (0,8 %) zu sehen.

 

Auch eine unsachgemäße Entsorgung von Energiesparlampen in Müllverbrennungsanlagen würde mit Sicherheit kein umweltrelevantes Problem darstellen. Quecksilber wird hauptsächlich in den massenmäßig weniger bedeutenden Rückständen (Flugasche, Filterkuchen) konzentriert und gelangt in nur sehr kleinen Mengen in die Umwelt (Abluft, Abwasser).

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegt keine wissenschaftliche Studie vor, in der der Stromverbrauchsunterschied zwischen Kompaktleuchtstofflampen und Glühbirnen dargestellt wird.

 

Da dem BMLFUW der effiziente Umgang mit dem wertvollen Gut Energie schon seit langem ein wichtiges Anliegen ist, wurde von meinem Haus parallel zu den einschlägigen ordnungspolitischen Maßnahmen (Richtlinie 2005/32/EG der EU für umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte) ein Informationsangebot ins Leben gerufen, das als Unterstützung bei der Anschaffung von energieeffizienter Beleuchtung dient. Die im Auftrag des BMLFUW eingerichtete Internetplattform www.topprodukte.at, ein Service der Klimaschutzinitiative klima:aktiv für energieeffiziente Geräte, wird laufend aktualisiert und zeichnet sich dadurch aus, dass die Produktauswahl und die Definition der Auswahlkriterien neutral und unabhängig ermittelt wird. Anhand der Informationen auf dieser Homepage können unter anderem Vergleiche hinsichtlich der Energieeffizienz von Kompaktleuchtstofflampen und Glühbirnen durchgeführt werden.

 

Der Bundesminister: