9373/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.12.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.ª Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/1047-II/8/2011
Wien, am . Dezember 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 18. Oktober 2011 unter der Zahl 9488/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Erwerb des Bundestrojaner“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 9 und 11:
Durch das Bundesministerium für Inneres wurde im Jahr 2007 im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Überwachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel für diesen Einzelfall eine eigens dafür angepasste Software angekauft. Durch dieses Programm, das ausschließlich Bildschirminhalte, sogenannte Screenshots, in regelmäßigen Abständen und Tastaturanschläge (Key-Log-Daten) übertragen und aufzeichnen konnte, wurde der codierte Datenverkehr auf dem Laptop des nunmehr Verurteilten überwacht. Diese Maßnahme wurde durch die Ratskammer Wien angeordnet und durch den Rechtsschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Justiz begleitet und kontrolliert. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme wurde sowohl im Gesamtbericht des Bundesministeriums für Justiz über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2007 an das Parlament als auch in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Jahre 2009 vollinhaltlich bestätigt. Im Übrigen verweise ich auf die Diskussion zum Gegenstand im ständigen Unterausschuss des Innenausschusses.
Zu Frage 10:
Die Kosten für die im Jahre 2007 für diesen Einzelfall eigens angepasste Software beliefen sich auf Euro 22.260,--.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Es darf um Verständnis dafür gebeten werden, dass aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen wird.