7858/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

BM

 

BMWF-10.000/0076-III/4a/2011

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 16. Mai 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7934/J-NR/2011 betreffend Plagiate: Ein (vorsätzliches) Plagiat ist ein Betrugsversuch – derzeit ohne Konsequenzen!, die die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen am 16. März 2011 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird nach Einholung von Stellungnahmen der Universitäten wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Seitens der Universitäten wurden zu dieser Frage folgende Angaben gemacht:

 

Universität Wien:

Von 1999 – 2006: 10 gemeldete Plagiatsverdachtsfälle und Prüfverfahren mit Bestätigung des Plagiats.

 

Universität Graz:

An der Karl-Franzens-Universität Graz existiert eine Statistik hinsichtlich der Anzahl der durchgeführten Überprüfungen beginnend mit Oktober 2008. Hierbei wird aber grundsätzlich nicht zwischen Masterarbeiten, Diplomarbeiten oder Dissertationen unterschieden oder eine Statistik im Hinblick auf die in der Anfrage genannten Kriterien geführt, sondern diese Statistik dient ausschließlich der Kostenkontrolle, da die Überprüfungen der wissenschaftlichen Abschlussarbeiten elektronisch über ein lizenziertes Programm (DOCOLOC) abgewickelt werden. In Einzelfällen wird der Vizerektor für Studium und Lehre direkt von Lehrenden bzw. Fakultäten befasst, wobei in den letzten Jahren zwei Fälle zur Aberkennung eines akademischen Grades geführt haben.

 

Universität Innsbruck:

Dissertationen und Diplomarbeiten (Zeitraum der letzten fünf Jahre): 6  gemeldete Plagiatsverdachtsfälle und Prüfverfahren, 5  eingestellte Prüfverfahren, 1  Nachweis des Plagiats. Sonstige (basierend auf 2010): ca. 4  gemeldete Fälle, ca. 3 Prüfverfahren pro Jahr und ca. 2 eingestellte Prüfverfahren pro Jahr.

 

Medizinische Universität Wien:

1 nachgewiesener Plagiatsfall.

 

Medizinische Universität Graz:

Keine Plagiatsverdachtsfälle und keine Prüfverfahren.

 

Medizinische Universität Innsbruck:

Es sind keine diesbezüglichen Statistiken bzw. Erhebungen vorhanden.

 

Universität Salzburg:

11  Plagiatsverdachtsfälle und Prüfverfahren seit 2001, 8  eingestellte Prüfverfahren, 3  Nachweise des Plagiats (in diesen Fällen wurde eine Beschwerde an den Verwaltungs-gerichtshof erhoben).

 

Technische Universität Wien:

Keine Plagiatsverdachtsfälle und keine Prüfverfahren.

 

Technische Universität Graz:

Keine Plagiatsverdachtsfälle und keine Prüfverfahren.

 

Montanuniversität Leoben:

1 nachgewiesener Plagiatsfall.

 

Universität für Bodenkultur Wien:

Im Bereich der Ombudsstelle existiert keine Statistik zum Thema Plagiate. Bis jetzt ist ein einziger Fall von "Autoplagiarismus" bearbeitet worden, bei dem es sich um eine nahezu wortgleiche Doppel-Veröffentlichung in zwei verschiedenen Medien so genannter "grauer" wissenschaftlicher Fachliteratur (Fachzeitschriften lokaler Verbreitung ohne "blind-review-System") gehandelt hat. Dieser Fall wurde in einem Beschwerdefall über Koautorenschaft bekannt.  Zurzeit befindet sich eine noch nicht konkretisierte Plagiatsanschuldigung im Vorprüfverfahren.

 

Veterinärmedizinische Universität Wien:

Keine Plagiatsverdachtsfälle und keine Prüfverfahren.

 


Wirtschaftsuniversität Wien:

Es gibt keine diesbezüglichen Statistiken.

 

Universität Linz:

Seit 2008 drei Plagiatsverdachtsfälle, in denen Prüfverfahren laufen, die noch nicht abgeschlossen sind.

 

Universität Klagenfurt:

7 Plagiatsverdachtsfälle und 4 Prüfverfahren mit Nachweis des Plagiats.

 

Universität für angewandte Kunst Wien:

Es gibt keine diesbezüglichen Statistiken.

 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien:

Es gibt keine diesbezüglichen Statistiken.

 

Universität Mozarteum Salzburg:

Es gibt keine diesbezüglichen Statistiken.

 

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz:

Es gibt keine diesbezüglichen Statistiken.

 

Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz:

Ein Verdachtsfall, der allerdings nicht die Universität betraf, sondern eine "Produktkopie" französischer Designer aus einer Diplomarbeit.

 

Akademie der bildenden Künste Wien:

Die Tatsache, dass an der Akademie bis dato keine Mechanismen vorhanden sind, heißt nicht, dass es keine Plagiatsfälle gibt und auch nicht, dass diese Plagiatsversuche nicht identifiziert worden wären. Das Gegenteil ist der Fall: es wurden schon bei Diplomarbeiten Plagiatsfälle identifiziert und diese noch vor der Benotung annulliert. Da es bisher keine verbindliche Regelung gab, welche Konsequenzen studienrechtlich aus dem Vorwurf gezogen werden können, wurde den Betroffenen ein vollkommen neues Thema zur Bearbeitung gegeben und sie wurden damit quasi an den Start der Diplomarbeit zurückgeschickt.

 

Zu Frage 2:

Der Großteil der Universitäten hat in den letzten Jahren unterschiedliche Prüfungsverfahren entwickelt. Systematische, rückwirkende Prüfungen vor 2008 sind nur von der Universität Klagenfurt bekannt.

 

Zu Frage 3:

Die Anzahl aus Frage 1 kann in Relation gesetzt werden zu der Anzahl abgegebener wissenschaftlicher Arbeiten im selben Zeitraum. Darüber hinaus liegen keine seriösen Daten vor.

 


Zu Frage 4:

Es wurden in der Öffentlichkeit mehrere Ansätze und Ideen diskutiert, zum Beispiel die Möglichkeit eines Disziplinarstrafrechtes. Die Wiedereinführung ist aber ohne eine breite Debatte mit den akademischen Gremien nicht zielführend.

 

Zu Frage 5:

Die Universitäten haben über folgende Maßnahmen berichtet:

 

Universität Wien:

Die Universität Wien setzt nicht nur auf technische Möglichkeiten, sondern es wird auch darin investiert, entsprechend für das Thema zu sensibilisieren, nicht nur bei den Studierenden, sondern auch bei den Lehrenden. Die Universität informiert Studierende (Einbindung der Lehrenden) über "gute wissenschaftliche Praxis" (u.a. wie zitiere ich richtig, was ist ein Plagiat, etc.). In den Betrauungsdekreten ist explizit festgehalten, dass die Lehrenden die Studierenden über korrektes wissenschaftliches Arbeiten zu instruieren haben. Es gibt eine eigene Informationsseite für Studierende und Lehrende:

http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/.

 

Elektronische Überprüfung:

Ein automatisierter Workflow ermöglicht den Studierenden den Upload ihrer Abschlussarbeit. Das System erstellt innerhalb von 24 Stunden einen entsprechenden Bericht. Dann erfolgt die Überprüfung der Berichte durch die Studienprogrammleitungen (plus einer fachkundige Person wie z.B. BetreuerIn). Ob korrekt zitiert wurde, entscheidet die Studienprogrammleitung (SPL)/ BetreuerIn.

2006 begann die Implementierung des automatisierten Workflows, nach einer intensiven Testphase werden seit 1. Oktober 2008 alle Abschlussarbeiten (~ 5000 pro Studienjahr) von inzwischen 47 Studienprogrammleitungen überprüft.

Eine Kommission/Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und eine entsprechende Richtlinie wurde an der Universität Wien am 31. Jänner 2006 erlassen; der studienrechtliche Satzungsteil wurde im Oktober 2008 entsprechend angepasst (Form-vorschriften für wissenschaftliche Arbeiten:
http://www.univie.ac.at/mtbl02/2007_2008/2007_2008_382.pdf).

Aufgrund einer Adaptierung des § 18 der Satzung und der Erlassung einer Verordnung der Studienpräses über die entsprechenden Formvorschriften müssen alle wissenschaftlichen Arbeiten auch in elektronischer Form abgegeben werden, was den Einsatz von Überprüfungs-oftware ermöglicht.

Siehe dazu auch die Homepage der Universität Wien:

http://www.univie.ac.at/studium/gute-wissenschaftliche-praxis/

 

Universität Graz:

Die Karl-Franzens-Universität Graz hat sich bereits im Jahr 2004 Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung von Fehlverhalten in der Wissenschaft gegeben und diese mit entsprechenden Satzungsbestimmungen sowie der Einführung von elektronischen Kontrollmaßnahmen untermauert. Des Weiteren werden in den Basismodulen der einzelnen Curricula bereits den Erstsemestrigen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt und diese im Laufe des Studiums noch durch den teilweise verpflichtenden Besuch von Lehrveranstaltungen zu Verantwortung, Argumentation und Arbeitsmethoden in der Wissenschaft sowie Lehrveranstaltungen zum wissenschaftlichen Schreiben vertieft.

 

Universität Innsbruck:

Die Universität Innsbruck hat Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen und kundgemacht, welche sich an internationalen Standards orientieren. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung unter den Lehrenden und Studierenden nehmen darin einen breiten Raum ein, wie insbesondere auch dem Punkt „8. Lehrangebot zu guter wissen-schaftlicher Praxis“ entnommen werden kann.

 

Medizinische Universität Wien:

Um ein ethisch korrektes Verhalten im wissenschaftlichen Bereich zu garantieren, sind von sämtlichen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der MUW verpflichtend die bereits im Jahr 2001 an der damaligen Medizinischen Fakultät der Universität Wien ausgearbeiteten und von der MUW übernommenen Richtlinien über die Grundsätze der „Good Scientific Practice“ einzuhalten, die sich an internationalen Regelungen und Gepflogenheiten orientieren. Gemäß Punkt 1.1.1. der Richtlinien gelten diese für jegliche wissenschaftliche Arbeit, deren Durch-führung, Dokumentation und Publikation.

 

Die in den Richtlinien enthaltenen Grundsätze hinsichtlich wissenschaftlicher Publikationen gelten für jede Art der schriftlichen oder mündlichen Veröffentlichung. Entsprechend den internationalen Standards (US Office of Research Integrity) ist in Punkt 2.1. der Richtlinien auch Plagiarismus als wissenschaftliches Fehlverhalten definiert.

 

Die „Good Scientific Practice“-Richtlinien sind auch von den Studierenden einzuhalten. Die Verpflichtung zur Beachtung der „Good Scientific Practice“-Richtlinien bei der Erstellung von Diplomarbeiten und Dissertationen ist sowohl in der Satzung der MUW (§§ 17a Abs. 10 und 17b Abs. 11 des II. Abschnitts der Satzung) als auch in den Curricula verankert. Seit 2010 werden die eingereichten Dissertationen der Studierenden an der MUW anhand einer Plagiatssoftware flächendeckend überprüft. Die Studierenden werden dazu auch auf der Homepage unter:

www.meduniwien.ac.at/studienabteilung/content/studium-lehre/studierendenberatung/plagiatpruefung-an-der-meduni-wien.at umfassend informiert.

 

Medizinische Universität Graz:

Die MUG ist sich des Plagiatsthemas sehr bewusst. Die Lehrenden wurden und werden regelmäßig bei Schulungen und Informationsveranstaltungen auf die Wichtigkeit des Themas angesprochen. Die Studierenden werden im Rahmen des mehrjährigen Tracks „Natur-wissenschaft, Biomedizintechnik, Informationswissenschaft“ in den Grundlagen korrekten wissenschaftlichen Arbeitens (und damit auch Schreibens und Zitierens) unterrichtet.

 

Medizinische Universität Innsbruck:

In der formalen Lehre des Studienganges Doktoratsstudium PhD Q094 wird die Lehr-veranstaltung "Good Scientific Practice" angeboten und es gibt einen Satzungsteil „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Medizinischen Universität Innsbruck“ und eine starke Sensibilität im Kreis der Lehrenden und Forschenden.

 

Universität Salzburg:

Durch die in den letzten Jahren durchgeführten Verfahren und auch durch die Verwendung der Plagiatssoftware hat sich bei allen Beteiligten ein entsprechendes Bewusstsein entwickelt. Natürlich haben auch die diversen Meldungen in den Medien dazu beigetragen.

 

Technische Universität Wien:

Die Formulierung dieser Frage unterstellt, dass das Unrechtsbewusstsein für Plagiate in der universitären Community unterentwickelt oder nicht vorhanden sei. Dies trifft nicht zu. An der TU Wien ist das Bewusstsein dafür, dass Plagiate dem akademisch-universitären System national und international enormen Schaden zufügen können, sehr wohl ausgeprägt.

 

Technische Universität Graz:

Dies wird an der TU Graz durch Unterzeichnung des „Ethischen Kodex“ bewusst gemacht.

 

Montanuniversität Leoben:

Es ist an der Montanuniversität eine intensive Betreuung durch erfahrene Universitätslehrer vorgesehen, die sicherstellt, dass die Abschlussarbeiten sowohl den akademischen wie auch den industriell-wirtschaftlichen Ansprüchen genügen.

 

Universität für Bodenkultur Wien:

Die BOKU behandelt in speziellen Lehrveranstaltungen und Schulungen umfangreich die Praxis des guten wissenschaftlichen Arbeitens, worunter das korrekte Zitieren und die Grundlagen des Urheberrechts fallen. Federführend ist hier die Universitätsbibliothek mit ihrem praktischen Know-how engagiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Vermittlung von Recherchekompetenz, um die wissenschaftlichen Quellen eindeutig identifizieren und zitieren zu können. Im Jahr 2010 haben 2.009 Personen am Lehrveranstaltungs- und Schulungs-programm der Bibliothek teilgenommen. Daneben werden von der Bibliothek Materialien zum Zitieren online zur Verfügung gestellt. Der Zitierleitfaden der Universitätsbibliothek  wird auch vermehrt an BOKU-Instituten verwendet.

 

Veterinärmedizinische Universität Wien:

Alle Arbeiten werden mit dem Plagiatsprogramm überprüft. Der/die jeweilige BetreuerIn haftet mit seiner/ihrer Unterschrift für die Authentizität der Arbeit; dies wird in einem Formular festgehalten.

 

Wirtschaftsuniversität Wien:

Die Strategien der WU Wien im Umgang mit Plagiaten fokussieren (neben einer softwareunterstützten Überprüfung der Abschlussarbeiten durch die jeweiligen BetreuerInnen, die – anders als in der Anfrage impliziert – an der WU bereits seit 2005 praktiziert wird) vor  allem auf die Bewusstseinsbildung und den Betreuungsprozess (s.a. http://www.wu.ac.at/academicstaff/support/plag/erk). Das primäre Ziel dieser Strategien liegt in der Vermeidung von Plagiaten, was auch in einer Vielzahl von Maßnahmen zur Sensibilisierung von Lehrenden und Studierenden ihren Niederschlag findet. So wird das Thema nicht nur im Curriculum (z.B. im Rahmen der LV „Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens“) aufgegriffen, sondern wurde und wird auch über Plakatkampagnen, Beiträge in der Zeitschrift der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, Studierenden-leitfäden etc. immer wieder ins Bewusstsein gerückt. Der intensive Betreuungsprozess und die generelle Ressourcenknappheit an der WU sind allerdings auch der Grund dafür, dass die vor 2005 verfassten Abschlussarbeiten keiner nachträglichen Überprüfung mehr unterzogen werden (können) – hierfür fehlen der Universität die finanziellen Mittel.

 

Universität Linz:

Derzeit wird an der Universität Linz die elektronische Einreichung aller wissenschaftlichen Arbeiten (Diplom- und Masterarbeiten, Dissertationen) vorbereitet; die Implementierung erfolgt im WS 2011/12. Damit verbunden ist die flächendeckende „Plagiatsüberprüfung“. Wenn auch die Überprüfung aufgrund der nach wie vor bestehenden Mängel der Software „überschaubar“ treffsicher ist, wird damit ein gewisser Abschreckungseffekt erwartet. Weiters ist die gute wissenschaftliche Praxis fixer Bestandteil in den Methodenseminaren der Studienpläne und auch im Curriculum für NachwuchswissenschafterInnen an der JKU verankert.

 

Universität Klagenfurt:

Die Entwicklung einer im Haus verbindlichen Plagiats-Definition nach internationalen Standards ist erfolgt, ebenso die Entwicklung eines Code of Conduct (Verhaltenscodex für gute wissenschaftliche Arbeit). Verstärkte Bewusstseinsbildung in spezifischen Lehr-veranstaltungen findet laufend statt. Weiters wurde ein Schreib-Center  zur  Unterstützung und Beratung von Studierenden eingerichtet. Eine elektronische Überprüfung der Bachelor-arbeiten durch DOCOLOC wird seit 22. März 2010 vorgenommen.

 

Universität für angewandte Kunst Wien:

An der Universität für angewandte Kunst Wien gibt es kein systematisches und formalisiertes Prüfverfahren zur Erkennung wissenschaftlicher Plagiate, da der Arbeitsschwerpunkt zum weitaus überwiegenden Teil auf dem Bereich der künstlerischen Tätigkeit liegt und somit ein „Plagiat“ in dem Sinne, wie der Begriff an wissenschaftlichen Universitäten verwendet wird, nahezu unmöglich ist.

 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien:

Höchste Qualität bei wissenschaftlichen Arbeiten ist an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gefordert und wird von den Studierenden erwartet. Als Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Plagiaten werden die Studierenden und BetreuerInnen wissenschaftlicher Arbeiten über die studienrechtlichen Konsequenzen von Plagiaten umfassend informiert. Selbstverständlich wird mit aller Deutlichkeit auf die Aberkennung eines akademischen Grades bei Nachweis eines Plagiats hingewiesen. Auf der Website des für studienrechtliche Angelegenheiten erster Instanz zuständigen Organs „Studiendirektor“ ist unter „Aktuelles“ eine Information zum Thema „Plagiat“ deponiert. Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist seit kurzem Mitglied bei der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, um auch externe Prüfungen bei Verdachtsfällen durchführen zu können.

 

Universität Mozarteum Salzburg:

Die nunmehrige Mitgliedschaft der Universität Mozarteum bei der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität hat einen internen Diskussionsprozess zum Themenfeld "Plagiate" in Gang gebracht; derzeit finden Vorgespräche zur Schaffung einer Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis (ab voraussichtlich WS 2011/12) statt.

 

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz:

Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz verfolgt ein Maßnahmenbündel zur Wahrung wissenschaftlicher Integrität und – damit verbunden – zur Plagiatsbekämpfung im Rahmen des Qualitätsmanagements. Schlaglichtartig seien hier einige dieser Maßnahmen genannt: Mitgliedschaft der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in der Agentur für wissenschaftliche Integrität; eine Antiplagiatsrichtlinie, die zwischen Senat und Rektorat abgestimmt ist; die Implementierung  von Vertrauenspersonen; regelmäßige Diskussion zum Thema Plagiate in allen wissenschaftlichen Fachbereichen und in den Doktoratsschulen als Bewusstseinsbildung; Projekt "Einführung einer EDV-gestützten Plagiatsvorprüfung".

 

Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz:

Mitarbeit im Rahmen der Agentur für wissenschaftliche Integrität.

 

Akademie der bildenden Künste Wien:

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

Zu Frage 6:

Der Bereich liegt in der Autonomie der Universitäten. Es ist im Interesse der Universitäten und für ihre Reputation von großer Wichtigkeit, sich im Rahmen der Qualitätssicherung dieses Themas bewusst zu sein, nicht zuletzt im Hinblick auf internationale Rankings und den internationalen Ruf. Dieser Tatsache sind sich die Universitäten sehr bewusst und setzen entsprechende Maßnahmen.

 

Zu Frage 7:

Bei der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität handelt es sich um einen eigenen Verein nach dem Vereinsgesetz, nähere Informationen sind über die Homepage www.oeawi.at zu erhalten. Die Beantwortung der gegenständlichen Fragen fällt somit nicht in den Vollziehungsbereich meines Ressorts.

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.