7269/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 7466/J des Abgeordneten Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Missbrauch beim Bezug der Witwenpension durch Ausländer wie folgt:

 

Vorweg möchte ich anmerken, dass ich die gegenständliche Anfrage auch an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Stellungnahme weitergeleitet habe, zumal Frage 1 hauptsächlich in den Vollzugsbereich fällt.

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Den Pensionsversicherungsträgern (Pensionsversicherungsanstalt, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und Sozialversicherungsanstalt der Bauern) sind Sachverhalte – wie in der Anfrage beschrieben – unbekannt.

 

Ich darf zunächst auch darauf hinweisen, dass schon das Leistungsrecht der Pensionsversicherung durch seine Rahmenbedingungen (Dauer der Ehe, Altersunterschied, befristete Leistungen) „Missbrauch“ prinzipiell verhindert.

 

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Witwen(Witwer)pension sind in § 258 ASVG bzw. in den entsprechenden Bestimmungen der Parallelgesetze normiert. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen sowie die Rechtmäßigkeit der Eheschließung werden von den österreichischen Pensionsversicherungsträgern im Rahmen des Pensionsfeststellungsverfahrens geprüft.

 

Die Erforschung der Familienchronik und die Bewertung des Verhaltens der Familienmitglieder ist nicht Teil dieses Verfahrens.

 

Bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter werden im Bereich des Pensionsservices lediglich die Berechnung und die Auszahlung von Ruhe- bzw. Versorgungsgenüssen durchgeführt. Die Auszahlung von Pensionen fällt nicht in ihren Aufgabenbereich.“


 

Zu einem lediglich auf „Hörensagen“ beruhenden Vorbringen eines Missbrauches beim Bezug der Witwenpension durch Ausländer kann daher mangels Vorliegens konkreter Anlassfälle leider keine Stellungnahme abgegeben werden.