4430/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.04.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 1. April 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0040-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4480/J betreffend „WKR-Ball in der Hofburg“, welche die Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 9. Februar 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die Zusammenarbeit mit der Hofburg Vienna besteht seit über 40 Jahren. Anlässlich der letzten Erweiterung des Kongresszentrums um den Kesselhaushof wurde das Vertragsverhältnis - durch Pachtvertrag vom 9. Oktober 2006 - in eine neue, alle früheren Vereinbarungen aufhebende Fassung gebracht.
Grundsätzlich ist die Pächterin verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und behördlicher Vorschriften zu führen; es trifft sie eine Betriebspflicht.
Der Pachtvertrag zwischen der Republik Österreich und der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. vom 9. Oktober 2006 lautet auszugsweise:
"III.
Veranstaltungen, besondere Bestimmungen für das Kongresszentrum
01) Die Pächterin verpflichtet sich, das Kongresszentrum in Wien widmungsgemäß zu führen, das ist insbesondere
a) sich im Sinne der Präambel dieses Vertrages nachhaltig für einen optimalen Gebrauch des Kongresszentrums durch Kongresse, Tagungen und andere Veranstaltungen einzusetzen, welche den Interessen Österreichs, am internationalen Kongressgeschehen hervorragend mitzuwirken, entsprechen,
b) alle hiefür notwendigen Dienstleistungen, einschließlich der gastronomischen Versorgung auf einem Niveau zu führen, welches auch hohen internationalen Ansprüchen genügt und dem Vergleich mit den Kongressbetrieben anderer großer Kongresshäuser standhält.
02) Die Pächterin wird nach Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Veranstaltung, einschließlich Dreharbeiten von Filmgesellschaften für Film, Fernsehen (Videos) für kommerzielle Zwecke, der Burghauptmannschaft Österreich unverzüglich die Art der Veranstaltung und den Vertragspartner bekannt geben."
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Vertrags- oder gesetzwidriges Verhalten ist ein außerordentlicher sofortiger Auflösungsgrund des Vertrages.
Hofburg Vienna gibt an, sehr wohl bereits Veranstaltungen aus Unvereinbarkeitsgründen abgelehnt zu haben.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Unbeschadet dessen, dass diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend darstellen, ist festzuhalten, dass Hofburg Vienna mitteilt, dass der WKR-Ball ein Ball mit jahrzehntelanger Tradition am Austragungsort sei und unter dem Ehrenschutz offizieller politischer Vertreter der Republik stehe. Der Ballveranstalter habe versichert, keine rechtsnationalen Gruppen einzuladen. Eine Teilnahme umstrittener Einzelpersonen sei bei jeder Veranstaltung möglich und außerhalb des Einflussbereiches von Hofburg Vienna.
Von internationalen Veranstaltungszentren wird allgemein erwartet, eine politisch neutrale Position einzunehmen.
Die Betriebsführung wird von einem erfolgreich agierenden privaten Unternehmen vorgenommen, welches die vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen einhält.