3517/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0062-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Jänner 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat  Dr. Moser, Freundinnnen und Freunde haben am 23. Oktober 2009 unter der Nr. 3503/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Präsidenten des Österreichischen Patentamtes und sein Umfeld gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Im Allgemeinen:

Das Österreichische Patentamt (ÖPA) ist eine national und international angesehene Institution auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes; es ist von der Organisation für Geistiges Eigentum der UNO im Jahre 2008 als eines der 15 weltbesten Patentämter bestätigt worden.

 

Innerstaatlich ist das ÖPA im bundesweiten Vergleich der sog. Flexibilisierungs-Einheiten sehr erfolgreich, weil es seine zahlreichen betriebswirtschaftlichen und managementbezogenen Ziele seit dem Jahre 2005 regelmäßig erfüllt bzw. übererfüllt.

Der im Jahre 1992 gesetzlich gegründete teilrechtsfähige Bereich des ÖPA, der jene Informations- und Serviceleistungen abdecken soll, den der Hoheitsbereich des ÖPA nicht erbringen kann, entwickelte sich insbesondere in den letzten Jahren zu einem verlässlichen und leistungsstarken Ansprechpartner für internationale und nationale Institutionen und Unternehmen, insbesondere auch für heimische KMU’s.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Was a) haben Sie unternommen, b) werden Sie unternehmen, um unangebrachte und intimidierende Fragestellungen wie jene nach einer Stellungnahme von MitarbeiterInnen zur parteipolitischen Zugehörigkeit des Dienststellenleiters im Österreichischen Patentamt abzustellen?

Ø      Wie war es möglich, dass es im Österreichischen Patentamt zu derartigen Fragestellungen kam?

 

Die den Fragen zugrunde liegende Behauptung ist unzutreffend. Die - im Übrigen von sämtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wegen ihrer Objektivität und Professionalität ausdrücklich gelobte - Moderatorin verwahrt sich nach Auskunft des ÖPA auch gegen die Vorwürfe.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø      Welche Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen sind in Ihrem Ressort eingerichtet, um die Qualität von Leistungen, die im Zuständigkeitsbereich des Ressorts von externen BeraterInnen zugekauft werden – wie beispielsweise für die erwähnten „Youngster-Klausuren“ des Österreichischen Patentamtes – zu prüfen und sicherzustellen?

Ø      Welche Schritte wurden im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht gegenüber Dr. Rödler gesetzt, um nach Feststellung diverser Verletzungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes durch die Personalvertretungs-Aufsichtskommission die Einhaltung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen in Hinkunft sicherzustellen?

Ø      Halten Sie dieses Vorgehen im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht angesichts der wiederholten einschlägigen Probleme im Bereich des Präsidenten des Österreichischen Patentamtes für angemessen?

 

Die Dienst- und Fachaufsicht über das ÖPA wird wahrgenommen.

Das ÖPA ist neben der allgemein üblichen und auch funktionierenden Dienst- und Fachaufsicht durch mein Ministerium zusätzlichen Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen unterworfen: als einzige Organisationseinheit meines Ressorts ist das ÖPA seit dem Jahre 2005 eine so genannte Flexibilisierungseinheit nach dem Bundeshaushaltsgesetz mit zahlreichen konkreten budgetären, betriebswirtschaftlichen, management- und fachbezogenen Zielvorgaben, zu deren Überwachung der Controlling-Beirat (bestehend aus einem Vertreter meines Ressorts, des BMF sowie einem externen unabhängigen Wirtschaftsprüfer) berufen ist und dem das ÖPA quartalsmäßig über sämtliche diesbezügliche Aktivitäten berichtet.

Auch aus Sicht des Controlling-Beirates bestehen keine inhaltlichen oder sonstigen Probleme mit der Gebarung des ÖPA. Vielmehr hat das ÖPA seit 2005 sämtliche Budget-, Management- und Sachziele erfüllt bzw. überfüllt.

Das ÖPA fällt außerdem in den Zuständigkeitsbereich der Innenrevision meines Hauses.

Bescheide und Gutachten der Personalvertretungsaufsichtskommission sind wertvolle Interpretationshilfen über different ausgelegte gesetzliche Bestimmungen, wie dies auch in einigen zwischen Amtsleitung und Personalvertretung des ÖPA strittigen Rechtsfragen der Fall war. Das BMVIT hat das ÖPA angewiesen, künftig entsprechend der Rechtsansicht der Kommission vorzugehen.

 

Zu Frage 6:

Ø      Ihr Amtsvorgänger hat in Reaktion auf die Kritik von internationaler Seite an den fortgesetzten Entgleisungen des Patentamts-Präsidenten auf dem europäischen Parkett schriftlich angekündigt, dass er im Rahmen der internen Geschäftsverteilung des BMVIT für eine verbesserte Kommunikationsstruktur Sorge tragen werde und in diesem Rahmen inhaltliche wie mediale Aktivitäten der einzelnen Organisationseinheiten abgestimmt werden würden. Dessen ungeachtet gab es weiterhin vom ÖPA-Präsidenten und seiner Sprecherin mit starken Vorwürfen wie „Schuldensumpf“ angeheizte, ähnliche Auseinandersetzungen mit dem EPA. Wie erklären Sie dieses Faktum? Wurden die sehr konkreten Ankündigungen Ihres Vorgängers im Rahmen der unmittelbaren Dienst- und Fachaufsicht gegenüber der ÖPA-Spitze nicht um- und durchgesetzt? Wenn ja, wer war dafür verantwortlich?

 

Die Europäische Patentorganisation weist ein negatives Eigenkapital von 1,8 Mrd. € mit entsprechend ungünstigen finanziellen Auswirkungen auf die Budgets der insgesamt 36 Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich (50 Mill. €), auf.

Der Präsident des Österreichischen Patentamtes wurde daher sowohl von meinem Ministerium als auch vom BMF angewiesen, im Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation sowohl auf Effizienzsteigerungen als auch auf Kostensenkungen zu dringen, worüber auch akkordiert zwischen meinem Ministerium und dem ÖPA berichtet wird.

Der bereits im Jahr 2007 artikulierte Standpunkt Österreichs findet mittlerweile breiten Konsens sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation als auch mit der Amtspräsidentin des Europäischen Patentamtes.

 

Zu den Fragen 7 bis 11:

Ø      Die Erstellung von Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Patentierbarkeit durch die Teilrechtsfähigkeit des ÖPA außerhalb der Grenzen des § 58a Abs. 1 Z 3 des Patentgesetzes ist jedenfalls gesetzwidrig. Weshalb wurde es verabsäumt, diese Tätigkeit abzustellen?

Ø      Weshalb sollen die diesbezüglichen Befugnisse der Teilrechtsfähigkeit des ÖPA nun sogar erweitert werden?

Ø      Welche konkreten, insbesondere wirtschaftlichen, Vorteile sollen daraus konkret für das Österreichische Patentamt im Sinne der Absichten bei der seinerzeitigen Einrichtung der Teilrechtsfähigkeit erwachsen?

Ø      Weshalb soll die in Frage 8 angesprochene Novellierung des Patentgesetzes ohne Begutachtung dieser angestrebten Neuregelung erfolgen?

Ø      Erachten Sie dieses Vorgehen für transparent und demokratiepolitisch wünschenswert?

 

Die schriftlich angeordnete Erstellung von Recherchen und Gutachten auch durch den teilrechtsfähigen Bereich des ÖPA ist rechtlich vertretbar und im spürbar steigenden Interesse der heimischen Wirtschaft und damit des Innovationsstandortes Österreich.

Die dementsprechende Klarstellung und Ausweitung der Kompetenzen des teilrechtsfähigen Bereiches des ÖPA in der aktuellen Patentrechts-Novelle (393 dB XXIV. GP) ist Ergebnis der Evaluierung der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens.

 

Zu den Fragen 12 bis 14:

Ø      Die nunmehr von der Lebensgefährtin Ihres Herrn Sektionsleiters in der Teilrechtsfähigkeit des ÖPA bekleidete Position war vor ihrer Besetzung nicht ausgeschrieben. Wenngleich keine unbedingte Verpflichtung zu einer Ausschreibung bestanden hat: Halten Sie eine Besetzung mit der Lebensgefährtin des unmittelbar Vorgesetzten des zuständigen Dienststellenleiters ohne Ausschreibung und nachvollziehbares Auswahlverfahren für vertretbar? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Ø      Welche Maßnahmen a) haben Sie gesetzt, b) werden Sie setzen, um dem Eindruck einer mangelnden Dienst- und Fachaufsicht durch einen hochrangigsten Vertreter Ihres Hauses im womöglichen Gegenzug für persönliche Gefälligkeiten mit allem Nachdruck entgegenzutreten?

Ø      Das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Präsidenten des Österreichischen Patentamtes und dem ihm unmittelbar vorgesetzten hochrangigsten Vertreter Ihres Hauses ist weithin bekannt. Erachten Sie angesichts der beschriebenen Missstände die unbefangene Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über Dr. Rödler für gewährleistet? Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

Arbeitsplätze werden im ÖPA nach Bedarf und nach Ausschreibung besetzt. Das ÖPA hat sämtliche anhand der Kriterien des tatsächlichen und dringenden Bedarfes freien Arbeitsplätze - und zwar auch wenn dies gesetzlich nicht angeordnet ist - öffentlich bekannt gemacht und nach einem objektiven und nachvollziehbaren Verfahren in entsprechender Konkurrenzsituation zahlreicher Bewerber/innen besetzt.

Den Vorwurf, dass Beamte meines Hauses gegen Amtspflichten verstoßen würden, weise ich zurück.

 

Zu Frage 15:

Ø      Die Teilrechtsfähigkeit des ÖPA hatte erst kürzlich im Gefolge einer Steuerprüfung eine Umsatzsteuernachzahlung von mehreren hunderttausend Euro zu begleichen. Ist es richtig, dass Pläne

a) bestanden,

b) nach wie vor bestehen,

eine Bestimmung zu einer umfangreichen Umsatzsteuerbefreiung der Teilrechtsfähigkeit in das Patentgesetz aufzunehmen?

 

Die zum Zeitpunkt der Anfrage im Parlament bereits eingebrachte Novelle des Patentgesetzes (393 dB XXIV. GP) enthält keine steuerlichen Sonderbestimmungen.

 

Zu Frage 16:

Ø      Waren Sie über die beschriebenen Missstände in Bezug auf die Amtsführung von Dr. Rödler im Bilde?

a) Wenn ja: Ist das zögerliche oder gänzlich unterbliebene Eingreifen ein Pilotversuch für eine womöglich bevorstehende rot-blaue Zusammenarbeit?

b) Wenn nein: Wie konnten derartige Missstände der Ressortführung verborgen bleiben?

 

Es liegen keine Missstände vor.